2013/05/03

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail

Cyprus was seen as the last straw by the German tax paying electorate. Our Soviet educated, Cold       War throwback President was warned by the Opposition, the former Central Bank governor, a succession of finance ministers, coalition partners and the markets that the economic crisis was going to hit Cyprus sooner or later and that some of his spending plans had to be postponed or canceled so that we can undertake fiscal consolidation and reform. We were watching Greece destroy itself in front of our own eyes and we did nothing. We continued to fly obliviously like a pigeon colliding into a skyscraper.

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail


By Timothy SpyrouPublished on March 23, 2013

2013/05/02

Firmengründung Schweiz


Aus den verschiedensten Gründen ist es zuweilen interessant, eine Firma im Ausland zu gründen. Dies muss nicht offshore irgendwo in der Welt geschehen, die Schweiz bietet sich aus vielerlei Gründen geradezu an. Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen bedarf es keiner Bewilligung durch den Staat. Der freie Bürger in der Schweiz geniest völlige Gewerbefreiheit und auch Handelsfreiheit. Grundsätzlich gilt diese Freiheit auch für Ausländer. Es ist also kein Problem, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Sehr einfach ist es, wenn der Ausländer in dem geplanten Unternehmen nicht selbst mitarbeitet. Wenn er allerdings beabsichtigt, selbst dort tätig zu sein, dann ist es notwendig, nicht nur über eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch über eine Arbeitserlaubnis zu verfügen. Auch ein geltendes internationales Steuerrecht begünstigt eine Firmengründung in der Schweiz.

Für Ärzte und Anwälte und einige wohldefinierte Tätigkeiten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise Steuerberater, wird ein Fähigkeitsnachweis vorausgesetzt, der von der Schweiz anerkannt werden muss. Diese Tätigkeiten können nur dann wirklich ausgeübt werden, wenn ein mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen werden kann.

Für eine Firma in der Schweiz gibt es verschiedene Gesellschaftsformen. Eine erste Überlegung wird also sein, welche Art eines Betriebes gegründet werden soll.

Die Aktiengesellschaft (AG)

In der Schweiz ist die wichtigste Gesellschaftsform die Aktiengesellschaft, internationales Steuerrecht garantiert deren Rechtssicherheit. Hierbei zeigt sich deutlich, dass die Schweizer in ihrem Land das Sagen haben wollen, denn der Verwaltungsrat muss in der Mehrheit aus Schweitzer Bürgern bestehen, die obendrein auch in der Schweiz wohnen müssen. Andererseits kann der ausländische Gründer alle Aktien besitzen. Mindestens 100.000 CHF muss das Gesellschaftskapital sein, mindestens 20 % davon müssen eingezahlt sein. Dieser Betrag darf 50.000 CHF nicht unterschreiten.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im Juli 1992 wurde das Gesellschaftsrecht der Schweiz überarbeitet und erneut in Kraft gesetzt. Danach erlebte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, in der Schweiz einen Aufschwung und wurde neben der Aktiengesellschaft zur zweiten wichtigen Gesellschaftsform. Das Kapital muss hierbei nur 20.000 CHF betragen, 50 % davon müssen eingezahlt sein. So wie die Haftung beschränkt ist, ist es auch das zulässige Gesellschaftskapital, das bei maximal zwei Millionen CHF liegen darf. Die Anteile müssen ein Vielfaches von 1.000 CHF sein, Zwischenwerte sind nicht zulässig. Name, Staatszugehörigkeit und die Höhe der Anteile müssen zwar im Handelsregister eingetragen sein, es gibt keine Einschränkungen für Ausländer. Im Gegensatz zur AG muss hierbei nur ein einziger Geschäftsführer in der Schweiz wohnen.

Die Kollektivgesellschaft

Kommandit- und Kollektivgesellschaft Schweiz

Bei der Kollektivgesellschaft schließen mindestens zwei natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag. Sie betreiben gemeinsam ein Geschäft. Alle Teilnehmer haften unbegrenzt in Gesamthaft. Die Beschränkung auf natürliche Personen schließt aus, dass in dieser Gesellschaftsform juristische Personen Gesellschafter sind.

Die Kommanditgesellschaft

Ein einzelner Geschäftspartner, der so genannte Komplementär, haftet bei der Kommanditgesellschaft in der Schweiz unbegrenzt. Die übrigen Partner, die Kommanditäre genannt werden, können lediglich in der Höhe zur Haftung herangezogen werden, in der ihre Kapitalbeteiligung liegt. Der Komplementär muss eine natürliche Person sein, während die Kommanditäre weiterhin auch juristische Personen sein dürfen. 

Weitere Gesellschaftsformen werden von Ausländern, die in der Schweiz investieren möchten, kaum gewählt.

Steuerliche Grundlagen

Obwohl die einzelnen Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Obwalden oder Zug ihre eigene Steuerverwaltung und zum Teil auch abweichende Steuersätze haben, gibt es doch Gemeinsamkeiten, die allesamt legal und rechtssicher sind.

Es gibt eine Bundessteuer und eine eigene Kantonssteuer. Dabei ist die Steuerlast von Kanton zu Kanton verschieden, so liegt die gesamte Steuerlast im Kanton Zug bei 15,5 %. Für eine Holding Schweiz gibt es wie für bestimmte andere Gesellschaftsformen Steuererleichterungen. Es gilt internationales Steuerrecht, so gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl von Staaten, so auch mit Deutschland. Es wird damit verhindert, dass in beiden Staaten Steuern abzuführen sind oder es wird festgelegt, dass deren Zahlung zumindest begrenzt ist. 

Für die Bewertung des Inventars gibt es grundsätzlich zwei Werte, den Einstandswert und den Marktwert. Der jeweils niedrigere Wert wird zugrunde gelegt. Weiterhin dürfen 33 % des Inventarwertes abgezogen werden, um eine Wertminderungsreserve zu bilden. Eine Debitorenreserve kann in Höhe von 10 % für offene ausländische Forderungen abgezogen werden, für inländische sind es 5 %. Auch die Abschreibungssätze sind klar festgelegt. 

Die Besteuerung von Dividenden wird dann ermäßigt, wenn die Firma, welche die Dividenden erhält, mindestens 20 % des Aktienkapitals der Dividenden zahlenden Firma besitzt oder aber an ihr mit mindestens zwei Millionen CHF beteiligt ist.

Die Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Das äußert sich auch darin, dass der Mehrwertsteuersatz der geringste in ganz Europa ist. Für Gesellschaften liegt er bei 8 % und kann durch den Vorsteuerabzug weiter verringert werden.

Die direkte Bundessteuer liegt bei 8,5 %. Obendrein gibt es kantonale wie auch kommunale Steuern. Deren Höhe ist allerdings niedrig, so liegt die Höhe der Ertragssteuer im Kanton Zug bei lediglich 15 %.

Für einzelne Gesellschaftsformen, beispielsweise eine Holding Schweiz, gelten besonders günstige Steuersätze.

Es gibt viele Gründe, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Meistens ist es eine Aktiengesellschaft in der Schweiz oder eine GmbH, aber auch eine Holding Schweiz ist interessant. Die Schweiz ist ein wohlhabendes Land, was sich auch im stetigen Wachstum der Volkswirtschaft und in der niedrigen Arbeitslosenquote widerspiegelt. Somit kann es sich die Schweiz leisten, niedrige Steuersätze festzulegen, was wiederum für ausländische Anleger attraktiv ist.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auch direkt auf unserer Homepage unter der Rubrik Firmengründung Schweiz.

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