Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei gewerblichem Charakter
Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
findet bei solchen Unternehmen keine Anwendung, bei denen die
Grundstücksverwaltung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht und
gewerblichen Charakter annimmt. [
BFH vom 29.03.1973 - BStBl. Il
S. 686, vom 28.06.1973 - BStBl. ll S. 688 und vom 31.07.1990 -
BStBl. ll S. 1075].
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