Mindestlohn treibt Arbeitsplätze ins Ausland
Immer mehr Auftragnehmer in Deutschland sehen sich bei EU-Vergaben dem Preisdruck aus den euopäischen Nachbarstaaten ausgesetzt. Während in Deutschland ein Mindestlohn von nun 8,50 Euro gilt, sind die Löhne im Ausland deutlich darunter. Dadurch können ausländische Firmen deutsche Unternehmer unterbieten. Die Firmengründung im EU-Ausland kann für einige deutsche Unternehmen die Lösung sein, den Mindestlohn und Kündigungsschutz zu umgehen.
Kein Mindestlohn für ausländische Firmen
Verschärft wird der Lohndruck dadurch, dass die deutschen Mindesstlöhne nicht auf ausländische Firmen anzuwenden sind. So entschied* der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Behörden bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge von deutschen Bietern nicht verlangen können, dass auch deren
Subunternehmer im EU-Ausland Mindestlöhne nach deutschem Recht zahlen
müssen. Eine solche Vorgabe schränke die Dienstleistungsfreiheit ein,
entschied der EuGH. Die Dienstleistungsfreheit ist ein zentrales Grundrecht der EU-Verträge.
Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Dortmund einen
Auftrag öffentlich ausgeschrieben und von allen
Bietern gefordert, dass der Mindestlohn auch an Beschäftigte von
Subunternehmern im Ausland zu zahlen sei. In Nordrhein-Westfalen gilt
für solche Aufträge ein Mindestsatz von 8,62 Euro pro Stunde. Ein Bieter der diesen Auftrag übernehmen und komplett in Polen
ausführen lassen wollte, wehrte sich vor Gericht gegen diese Vorgabe.
Kein Bezug zu Lebenshaltungskosten in Polen
Grundsätzlich könne
eine solche Regelung zwar durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes
gerechtfertigt sein. Da die Regelung aber nur für öffentliche Aufträge
gelte, sei sie nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen - denn es gebe
keine Gründe dafür, warum dann die für private Auftraggeber tätigen
Arbeitnehmer weniger Schutz benötigten.
Zudem sei der deutsche Mindestlohn im Hinblick
auf die deutschen Lebenshaltungskosten festgelegt worden - er habe aber
keinerlei Bezug zu den niedrigeren Kosten in Polen. Den Mindestlohn auch
dort einzufordern, sei deshalb "eine zusätzliche wirtschaftliche
Belastung", die die Vergabe von Dienstleistungen in anderen
Mitgliedstaaten "behindern oder weniger attraktiv machen" könne.
Eigenes Subunternehmen im EU-Ausland
Die Lösung für deutsche Unternehmer kann es daher sein, ein eigenes Subunternehmen im Ausland zu gründen. Diese Tochtergesellschaft beschäftigt Arbeitnehmer dann zum im Heimatstaat geltenden Mindestlohn. Der Mindestlohn in Lettland beträgt beispielsweise nur 360 Euro im Monat!
Das eigene Tochterunternehmen hat zudem den Vorteil, sich auch an anderen Ausschreibungen direkt zu beteiligen. In Zeiten schwacher Auslastung könnte das Tochterunternehmen auch von den einfacheren Regelungen zum Kündigungsschutz im Ausland profitieren.
Firma im Ausland gründen
Gerne geben wir Ihnen Informationen zur Gründung einer Firma im Ausland. Neben den hier besprochenen Vorteilen werden Gewinne von Firmen in Lettland, Polen oder der Tschechei auch geringer besteuert, als von einer GmbH in Deutschland. TSC zeigt Ihnen, wie Sie von diesen Vorteilen insgesamt profitieren können und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens steigern können!
* Europäischer Gerichtshof, Urteil der 9. Kammer - Az. C-549/13 [Bundesdruckerei GmbH ./. Stadt Dortmund] vom 18. September 2014. Die Entscheidung im Volltext finden Sie beim EuGH
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