Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bieten internationalen Unternehmern Vorteile. Sie schützen vor der doppelten Besteuerung und legen einen sicheren Rechtsrahmen fest. Aber es gibt auch Zusätze, die Firmenstrukturen transparent machen. Nicht immer ist dies gewünscht!
Ein DBA orientiert sich in den meisten Fällen am Muster-DBA der OECD. Darin geregelt ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, welcher der beiden Vertragsstaaten welche Einnahmen besteuern darf.
Bei Unternehmen richtet sich dies nach der Betriebsstätte, die in aller Regel am Ort der geschäftlichen Leitung sitzt. Doch gibt es auch Ausnahmen, die die Betriebsstätte bei einer Produktionsstätte oder einer Baustelle sehen. Hier muß im Detail geprüft werden, was das DBA aussagt.
Ein DBA regelt auch, wann eine Betriebsstätte vorliegt und ob etwa ein qualifzierter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Also ein eingerichtetes Büro und angestellte Mitarbeiter.
Wichtig für die Besteuerung ist auch, wie Dividenden besteuert werden. Das Recht hierzu kann dem Quellenstaat zustehen aber auch der Empfängerstaat kann die gezahlte Steuer auf Divdenden lediglich anrechnen und den Rest für sich beanspruchen.
Mehr zu den DBA und deren Vorteilen finden Sie auch hier.
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