Zu den Klischees bei der Gründung einer Stiftung oder Firma in
Liechtenstein
„So leicht gründet man eine Stiftung in Liechtenstein“ titelte die Welt in einem Artikel vor einigen Jahren. Aufhänger ist ein Bauunternehmer, der stille Reserven von 15
Millionen Euro mobilisieren konnte und diese in einer Liechtensteiner Stiftung
anlegte.
Stiftung Liechtenstein gründen |
So weit, so gut. Nun wissen wir aus der eigenen Praxis, dass
nicht jeden Tag Unternehmer mal eben Millionen aktivieren. Die ersten Fragen
die sich stellen: Wo und wie wurde das Geld aktiviert? Auf einem
Geschäftskonto? Wie kam es dann in das Fürstentum? Im Koffer?
Wie den meisten dürfte es Ihnen ähnlich gehen, es ist kein
behaglicher Gedanke, mit soviel Geld bar im Koffer über die Autobahn und zwei
Grenzen nach Vaduz zu fahren.
Der geschilderte Weg über ein Transferkonto der
Landesbank ist dabei eigentlich der beste Weg, sämtliche Behörden hellhörig
werden zu lassen. Haben Sie schonmal EUR 10.000,00 ins Ausland überwiesen, ohne
dass Fragen aufkamen?
Und das Finanzamt schweigt dazu?
Natürlich dürften weitere Fragen auftauchen und zwar vom
Finanzamt, wohin denn 15 Millionen Geschäftswerte auf einmal hin sind? Auch wenn
nichts dran wäre, die Fragen und Ermittlungen des Finanzamtes im Rahmen einer
außerordentlichen Prüfung oder der Staatsanwaltschaft wegen Untreue zum
Nachteil der Gesellschafter braucht kein Geschäftsführer im täglichen Leben.
Hier bieten sich einfachere und sichere Wege an, Geld aus
dem Firmenvermögen in eine Stiftung zu transferieren. Alleine dadurch, dass die
Firma selbst als juristische Person Gründer einer Stiftung werden kann.
Zweifelsohne: Wer mit solch einem Betrag in einer
Liechtensteiner Privatbank sitzt, wird auch innert 10 Minuten nette Anwälte im
Termin haben, die eine hinterlegte Stiftung gründen. Schließlich bedarf es nur
der Unterschrift unter der Stiftungsurkunde, damit die hinterlegte StiftungRechtspersönlichkeit erlangt. Sekunden später kann die Stiftung dann bei dieser Liechtensteiner Privatbank ein Bankkonto eröffnen. In Vaduz hilft man sich da gerne und
professionell.
Aber wünscht man sich bei der Anlage eines solchen oder
vergleichbaren Betrages nicht ein wenig mehr an Beratung als einen Schnellschuß
aus der Hüfte? Wer hat die Lage des Mandanten in Deutschland analysiert? Wer
hat ihn auf die die Gefahr hingewiesen, über § 7 Außensteuergesetz (AStG) zur Hinzurechnungsbesteuerung mit Einkommensteuer belangt zu werden? Schließlich
handelt es sich um passive Einkünfte einer juristischen Person in einem
Niedrigsteuerland, wenn der Steuerinländer Zinsen auf das Vermögen erhält bzw. Zuwendungen
aus der Stiftung als Begünstigter. Risiken, die im Rahmen einer professionellen
Stiftungsgründung im Vorfeld zu klären sind.
Schnell und einfach eine Stiftung in Liechtenstein gründen?
Im Prinzip, ja.
Die Gründung einer Stiftung ist inLiechtenstein ein erprobtes Verfahren und nicht besonders schwierig. Es gibt
keinen übertriebenen Papierkram zu erledigen und erfahrene Berater bereiten die
Unterlagen unterschriftsreif vor.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, sich im Interesse
des Mandanten über den Geldtransfer und die Zuwendungen an die Begünstigten
(Destinäre) Gedanken zu machen. Hier liegt der Hauptteil der Arbeit von Tax
Saving Corporation.
„Ein schöner Alpenort“
Firmengründung Liechtenstein |
In der Tat sind Vaduz und Schaan schöne, romantische Alpenorte.
Wir können unseren Mandanten dennoch nur davon abraten, regelmäßig mit hohen
Geldbeträgen vom Bankkonto der der Stiftung abzuheben und nach Hause zu holen. Schnell
werden Zoll und Finanzamt aufmerksam.
Mal eben nach Liechtenstein und schnell eine Stiftung
gründen dürfte früher oder später im Desaster enden. Zwar ist bei der
hinterlegten Stiftung nicht ersichtlich, wer der Gründer ist. Aber die Frage,
warum diese Stiftung gerade Sie als Begünstigten eingesetzt hat, wird
zwangsläufig zu einer Red Flag auf Ihrer Steuerakte führen.
Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht, Vermögenswerte
durch eine Stiftung oder Vermögensverwaltungsgesellschaft (VVG) in Liechtenstein zu
schützen und Sie, Ihre Familie oder auch Ihre Arbeitnehmer (!) durch regelmäßige
Zuwendungen abzusichern.
Die Privatvermögensstruktur (PVS) hat seit 2009 im
Fürstentum Liechtenstein dafür gesorgt, dass Anleger ihr Vermögen effektiv
schützen können und dennoch keine Angst vor Strafen haben müssen. Der Aufbau
einer PVS, sei es im Rahmen einer Stiftung, einer Anstalt oder einer VVG ist
unser Kerngeschäft.
Mehr als nur eine Spardose für Schwarzgeld
Wer einfach nur Schwarzgeld in Liechtenstein bunkern möchte,
wird schnell an seine Grenzen stoßen. Die Banken im Fürstentum wollen
inzwischen genau wissen, aus welchen Quellen die angelegten Gelder stammen. Die
Zwischenschaltung einer juristischen Person ist dabei nur ein Mittel.
Die Liechtensteiner Stiftung kann aber auch mehr sein:
Holding für Tochterunternehmen in der Europäischen Union, sie kann als IP-BoxEinnahmen aus Lizenzen, Patenten und Markenrechten steuergünstig einnehmen und
verwalten, sie kann Erben vor der Erbschaftssteuer bewahren und Familienvermögen
oder Firmenwerte so vor dem Zugriff des Fiskus schützen.
Gute Beratung kostet Geld
Gute Beratung durch TSC |
Die genannten CHF 9.000,00 sind durchaus realistisch, wenn
man die Preissteigerung berücksichtigt und die Umsatzsteuer weglässt; das
Bargeschäft lässt dies vermuten.
Ob man aber mit dem Verzicht auf eine grundlegende Beratung am richtigen Ende gespart hat, bleibt anzuzweifeln. Leider schweigt sich der
Artikel in der Welt dazu aus, was aus dem Kunden geworden ist.
Aber das unterscheidet den Kunden vom Mandanten: Der Kunde
kauft ein Produkt, der Mandant vertraut unserer Beratung.
Weitere Informationen zur Stiftungsgründung in Liechtenstein oder anderen Auslandsgesellschaften finden Sie auch auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com
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