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2017/01/13

Interview: Steueroptimierungen anhand von aktuellen Beispielen, illegalen Machenschaften und Firmengründungen

Dr. Julian Hosp hatte im letzten November Alexanderr Schinzing zu seiner Meinung bei Firmengründungen im Ausland befragt.

Das Interview kann hier gehört werden:
Firmengründungen, Steuern und internationales Steuerrecht


SHOWNOTES EPISODE:

(c) Dr. Julian Hosp
So öde das Thema klingt, so wichtig ist es. Mein heutiger Gast, Alexander V. Schinzing, ist ein erfahrener Steuerexperte und kennt ganz genau die Unterschiede zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung. Egal ob hoch oder niedrig, um Steuern kommt keiner von uns herum. Daher ist es Alexanders Anliegen, seine Mandanten aufzuklären und legale Wege aufzuzeigen, wie jeder seine Steuerlast minimieren kann.

Ganz egal, ob du bereits gegründet hast, kurz vor der Gründung stehst oder dir gerade erst überlegst, ob das der richtige Weg für dich sein mag. Diese Episode fasst dir spannend und aufgeweckt die wichtigsten Aspekte zusammen, worauf du unbedingt bei Steuern achten musst und welche Möglichkeiten dir auf legalem Wege offen stehen.

Viel Spaß beim Hören dieser Episode!

DETAILS

05:24 Min – Persönliche Vorstellung und der Beginn im internationalen Steuerrecht
13:29 Min – Wann du die Tax Saving Corp kontaktieren solltest
16:00 Min – Gründung in Deutschland ja/nein?
19:09 Min – Grundfreiheiten im Binnenmarkt
24:42 Min – Definition von und Anforderungen an Betriebsstätten
26:57 Min – mögliche Erklärungsschwierigkeiten durch Beweispflicht
29:05 Min – Drei wichtige Faktoren im internationalen Steuerrecht
30:53 Min – Was ist die perfekte Lösung für Julian, der in Hong Kong wohnt, Österreicher ist und in mehreren Ländern seine Arbeit anbietet?
35:51 Min – Der Vorteil des Österreich-Zypern-Modells (ähnlich wie das Deutschland-Malta-Modell)
46:36 Min – Steuerlast minimieren für Selbstständige
50:57 Min – Was ist Steuerhinterziehung und was ist Steueroptimierung?
01:01:57 Stunde – Alexanders Einstellung zu Steuern
01:05:35 Stunde – „Manchmal frisst der Geiz das Hirn auf“
01:09:31 Stunde – Sonderfall Schweiz
01:15:40 Stunde – UG / Mini GmbH: Vorteil oder Nachteil?
01:18:47 Stunde – Kurze Fragen mit kurzen oder langen Antworten
01:26:24 Stunde – Die ersten Schritte für Start Ups 01:28:07 Stunde – Alexanders Tipps für sein 25-Jähriges Ich
01:33:00 Stunde – „Either you lead or you follow. But get out of my way.“ (George S. Patton)


Hintergrund Links:

Mehr zur Person: Homepage: www.taxsavingcorp.com
eMail: cy@tax-corp.com

Mehr zum Thema: Altes englisches Porzellan: https://www.alteserien.de/serien_2_Englische-Hersteller.htm
Zypern-Modell: http://taxsavingcorp.com/firmengruendung/europa/firmengruendung-auf-zypern/gruendung-einer-firma-auf-zypern
Bildband Elbphilharmonie: http://amzn.to/2fDmYuG

2015/01/18

Kein Mindestlohn für Subunternehmer

Mindestlohn treibt Arbeitsplätze ins Ausland

Immer mehr Auftragnehmer in Deutschland sehen sich bei EU-Vergaben dem Preisdruck aus den euopäischen Nachbarstaaten ausgesetzt. Während in Deutschland ein Mindestlohn von nun 8,50 Euro gilt, sind die Löhne im Ausland deutlich darunter. Dadurch können ausländische Firmen deutsche Unternehmer unterbieten. Die Firmengründung im EU-Ausland kann für einige deutsche Unternehmen die Lösung sein, den Mindestlohn und Kündigungsschutz zu umgehen.

Kein Mindestlohn für ausländische Firmen

Verschärft wird der Lohndruck dadurch, dass die deutschen Mindesstlöhne nicht auf ausländische Firmen anzuwenden sind. So entschied* der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Behörden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von deutschen Bietern nicht verlangen können, dass auch deren Subunternehmer im EU-Ausland Mindestlöhne nach deutschem Recht zahlen müssen. Eine solche Vorgabe schränke die Dienstleistungsfreiheit ein, entschied der EuGH. Die Dienstleistungsfreheit ist ein zentrales Grundrecht der EU-Verträge.


Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Dortmund einen Auftrag öffentlich ausgeschrieben und von allen Bietern gefordert, dass der Mindestlohn auch an Beschäftigte von Subunternehmern im Ausland zu zahlen sei. In Nordrhein-Westfalen gilt für solche Aufträge ein Mindestsatz von 8,62 Euro pro Stunde. Ein Bieter der diesen Auftrag übernehmen und komplett in Polen ausführen lassen wollte, wehrte sich vor Gericht gegen diese Vorgabe.


Kein Bezug zu Lebenshaltungskosten in Polen


Mindestlohn für polnischen Subunternehmer?
Der Gerichtshof gab dem unterlegenen Bieter nun Recht:
Grundsätzlich könne eine solche Regelung zwar durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sein. Da die Regelung aber nur für öffentliche Aufträge gelte, sei sie nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen - denn es gebe keine Gründe dafür, warum dann die für private Auftraggeber tätigen Arbeitnehmer weniger Schutz benötigten.


Zudem sei der deutsche Mindestlohn im Hinblick auf die deutschen Lebenshaltungskosten festgelegt worden - er habe aber keinerlei Bezug zu den niedrigeren Kosten in Polen. Den Mindestlohn auch dort einzufordern, sei deshalb "eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung", die die Vergabe von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten "behindern oder weniger attraktiv machen" könne. 

Eigenes Subunternehmen im EU-Ausland

Die Lösung für deutsche Unternehmer kann es daher sein, ein eigenes Subunternehmen im Ausland zu gründen. Diese Tochtergesellschaft beschäftigt Arbeitnehmer dann zum im Heimatstaat geltenden Mindestlohn. Der Mindestlohn in Lettland beträgt beispielsweise nur 360 Euro im Monat!

Das eigene Tochterunternehmen hat zudem den Vorteil, sich auch an anderen Ausschreibungen direkt zu beteiligen. In Zeiten schwacher Auslastung könnte das Tochterunternehmen auch von den einfacheren Regelungen zum Kündigungsschutz im Ausland profitieren.

Firma im Ausland gründen

Gerne geben wir Ihnen Informationen zur Gründung einer Firma im Ausland. Neben den hier besprochenen Vorteilen werden Gewinne von Firmen in Lettland, Polen oder der Tschechei  auch geringer besteuert, als von einer GmbH in Deutschland. TSC zeigt Ihnen, wie Sie von diesen Vorteilen insgesamt profitieren können und damit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens steigern können!

* Europäischer Gerichtshof, Urteil der 9. Kammer - Az. C-549/13 [Bundesdruckerei GmbH ./. Stadt Dortmund] vom 18. September 2014. Die Entscheidung im Volltext finden Sie beim EuGH

2014/11/06

Noch bis 31.12: Steuerliche Vorteile in Madeira



Sonderwirtschaftszone Madeira
Steuervorteile aufgrund der geographischen Randlage
Die portugiesische Insel Madeira hat als Zielregion für Firmengründungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viele europäische und deutsche Firmen haben bereits ihren Firmenhauptsitz auf in Funchal, der Hauptstadt der Insel angesiedelt.

Die Sonderwirtschaftszone auf Madeira wird von der EU besonders gefördert wird. Grund ist die extreme Randlage innerhalb der EU. Was auf den ersten Blick wie ein Standortnachteil aussieht, entpuppt sich als großer Vorteil für Firmengründungen: Denn in Funchal existiert eine Freihandelszone (MIBC) mit sehr niedrigen Steuern für Firmen. Die Körperschaftssteuer beträgt seit 1. Januar 2013 lediglich 5 Prozent. Dennoch gilt sie nicht als Steueroase. Denn Firmen, die in Funchal gegründet werden sind reguläre portugiesische Firmen. 

Ein Unternehmen im Ausland gründen
Eine Gründung in Portugal gestaltet sich unkompliziert.
Gründungsinteressierte profitieren von den Gründungsfreiheiten, die jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union genießt. Auch bei Firmengründungen auf Madeira herrscht diese Niederlassungsfreiheit. Diese gewährt, dass sich natürliche und juristische Personen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes unternehmerisch betätigen können. Als Deutscher Staatsbürger ist es somit vollkommen unproblematisch, eine Firma auf der portugiesischen Insel zu gründen. Diese Grundfreiheiten sichern zudem den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit dem Rechtschutz durch den EUGH, der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie sind weitere Vorteile des Insel-Standortes innerhalb der EU gegeben.

Gesellschaftsformen und Unternehmensvertretung
Das portugiesische Rechtssystem unterscheidet zwei Gesellschaftsformen, zwischen denen Gründungsinteressierte bei ihrer Neugründung wählen können.
In Portugal existieren sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Limitada (LDA) als auch die Aktiengesellschaft, die Sociedade Anónima (SA). Mindestanforderung beider Gründungsformen ist ein registrierter Direktor. Ein lokalen Direktor, der direkt vor Ort ansässig ist, empfiehlt sich aber dennoch. Denn die Steuervorteile ausschöpfen zu gelten, muss die Firma von Madeira aus geleitet und kontrolliert werden. Nur dann ist die Firma steueransässig im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem ist ein Geschäftskonto vor Ort erforderlich: ohne ein Geschäftskonto erhält die Limitada oder Sociedade Anónima keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) und wird nicht zur Steuer angemeldet.

Steuerliche Auflagen für einen Firmensitz auf Madeira
Eine Gesellschaft, die sich auf der portugiesischen Insel ansiedelt, hat einige Auflagen zu erfüllen.
Dann kommt eine neue Firma in den Genuss der Steuervorteile. Diese Auflagen wurden seitens der Regierung und den Gewerkschaften Portugals mit der EU für die Sonderwirtschaftszone verhandelt. Genehmigt wurden die Auflagen letztendlich durch die Kommission der Europäischen Union. Firmen, die sich bei Neugründung an diese Auflagen halten, sind die niedrigen Steuersätze garantiert. 
Steuern sparen können die neu gegründeten Gesellschaften somit nur, wenn sie sich an die festgelegten Auflagen halten. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten, genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass ein Geschäftsführer direkt vor Ort tätig ist. Ein reines Registered Office ist in den meisten Fällen keinesfalls ausreichend. Um nicht in Verdacht zu geraten, eine rechtswidrige Zwischengesellschaft oder eine Briefkastengesellschaft zu betreiben ist ein lokaler Direktor anzuraten. Dabei haben die Gründer die Wahl, ob der Mandant selber oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf die portugiesische Insel verlagert und dort als Geschäftsführer auftritt.
Der wichtigste Punkt für eine Steuerreduzierung ist jedoch, dass neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Je nachdem, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, kann ein bestimmter Anteil des Umsatzes der Niedrigbesteuerung unterliegen.
Eine Übersicht über die Steuersätze und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com
Die geringe Sonderbesteuerung von Unternehmensgewinnen ist noch bis mindestens 2020 garantiert, wenn eine Firma vor dem 1.1.2015 in das portugiesische Handelsregister eingetragen wurde. Daher sind Unternehmer gut beraten, jetzt noch eine Firma auf Madeira zu gründen, wenn sie Steuern sparen wollen. Zwar haben Beratungsgesellschaften wie TSC auch Vorratsgesellschaften zur Hand. Deren Anzahl ist aber begrenzt.
Auch nach 2020 wird eine Firma Steuervorteile bieten: Portugal plant fest damit, Firmen auf Madeira auch später weitreichende Steuererleichterungen zu bieten.
Eine Firmengründung auf Madeira bietet Gründern eine ganze Reihe Vorteile, die vor allem steuerlicher und handelsrechtlicher Natur sind. 




TSC steht dabei seinen Klienten als kompetenter und erfahrener Partner vor Ort zur Verfügung.
Diese Konzepte zeigen, dass rechtssichere Strukturen Firmengründern folgendes bieten:
  • zuverlässige Planungssicherheit
  • eine reduzierte Steuerlast
  • hochgradige Flexibilität
Der Versuch, die Finanzbehörden zu täuschen, würde langfristig keinen Erfolg versprechen, der im Verhältnis zum Aufwand stünde.

2014/03/16

Zypern-Firma: Was hat sich in einem Jahr getan?

Hellenic Bank: Ohne Probleme durch die Krise
Erst vor wenigen Tagen war eine kleine Mittelmeerinsel wieder einmal der Schauplatz für aufregende Nachrichten aus dem Finanz- und Bankensektor: Der zypriotische Zentralbankchef ist nach nur zwei Jahren im Dienst zurückgetreten. Dieser Rücktritt könnte das endgültige Ende einer unruhigen Phase für Politik, Wirtschaft und Bevölkerung einläuten, die vor einem Jahr fast zum Staatsbankrott der kleinen Insel geführt hatte. Heute ist Zypern auf gutem Weg, wirtschaftlich und finanziell wieder Fuß zu fassen. Die Insel bietet sich somit gerade jetzt als attraktiver Standort für Firmen an, die von weitreichenden Steuererleichterungen profitieren wollen. 


2013 war das Jahr umfassender Reformen auf Zypern


Vor genau einem Jahr stand die Republik Zypern im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Unmittelbar von einem Staatsbankrott bedroht, musste man unter den Rettungsschirm des Internationalen Währungsfonds schlüpfen und eine finanzielle Unterstützung in Höhe von zehn Milliarden Euro von der Europäischen Union akzeptieren. Die Ursache der nahen Finanz- und Wirtschaftskatastrophe lag auch in einem völlig maroden und aufgeblähten Bankensektor, der das Land finanziell an den Rand des Ruins brachte. Im Gegenzug für die finanzielle Hilfe der Europäischen Union musste sich Zypern zu umfangreichen Reformen bereiterklären, die insbesondere den Finanz- und Bankensektor betrafen. Nun dürfte der Rücktritt des nationalen Notenbankchefs einen endgültigen Schlusspunkt unter unruhige Monate mit vielfältigen Veränderungen im Wirtschafts-, Finanz- und Bankensektor setzen. Unter anderem wurden die maroden Banken abgewickelt und die Kapitalmarktbeschränkungen gelockert. Zypern hat auf dem Weg zu soliden Finanzverhältnissen große Fortschritte erzielt und bietet sich heute mehr denn je für eine Firma an, die mit der Gründung einer Gesellschaft als Limited einen erheblichen Steuervorteil erzielen will. 


Etablierte Standortvorteile auf Zypern neu beleben


Nach den umfangreichen Reformen im Finanz- und Bankenwesen kommt der Standort Zypern gerade jetzt für Unternehmen in Frage, die ihre Steuerlast nachhaltig senken und eine Firma gründen wollen. Das Land ist Teil der Europäischen Union und zählt zu den Standorten mit der geringsten Besteuerung von Firmengewinnen. Mit einem Steuersatz von lediglich 12,5 Prozent haben Firmen, die sich für eine Gründung vor Ort entscheiden, eine erheblich geringere Steuerlast zu zahlen als in Deutschland. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren vom Aufbau einer internationalen Gesellschaft als Limited in Form einer Holding. Ungeachtet des erheblichen Standortvorteils ist es auch nach dem Aufbau einer internationalen Limited uneingeschränkt möglich, ein Bankkonto in der Schweiz oder in Großbritannien zu unterhalten. Die bekannten Steuervorteile auf der zypriotischen Insel greifen somit in vollem Umfang weiter, dennoch ist die Gründung einer Firma in Zypern angesichts der durchgeführten Reformen heute mehr denn je sicher und zuverlässig realisierbar. Tax Saving Corporation ist der kompetente Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, die eine Firmengründung vor Ort zur Reduzierung ihrer Steuerlast anstreben. 


Ein erfahrener Partner erleichtert den Einstieg


Nach der Umsetzung vielfältiger Reformen ist Zypern heute zum attraktiven Standort für mittelständische Unternehmen avanciert. Vorhandene Vermögenswerte gelten als sicher, die Bankenlandschaft ist restrukturiert und konsolidiert. Mit einem erfahrenen Partner an der Seite, wie es Tax Saving Corporation seit vielen Jahren ist, bleibt die Firmengründung auf Zypern ein zuverlässiger und sicherer Weg, nachhaltig Steuerreduzierungen zu generieren, um stärker von realisierten Firmengewinnen zu profitieren. 

2013/08/16

Österreicher Unternehmen sparen Steuern

Die steuerliche Situation in Österreich

Steuern sparen für österreichische Mandanten
Sie sind Entscheidungsträger in einem österreichischem Unternehmen oder deren Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Sie haben in der Tagespresse von anstehenden Steuererhöhungen in Österreich gelesen und überlegen, wie Sie die steuerliche Situation für Ihr Unternehmen bzw. für das Unternehmen Ihres Mandanten verbessern können?

Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, wie Sie durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft die Besteuerung der natürlichen Person um bis zu 70% senken können!

Nehmen wir folgendes an:
Ihr Unternehmen produziert in Österreich und vertreibt seine Waren z.B. in der EU. Für die Produktion besitzt das Unternehmen Patente, für den Vertrieb vergibt es Lizenzen an Vertriebspartner.

Tax Saving Corporation kann Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, wenn Sie mittels Organschaftsmodell oder IP-Box von Zypern aus die Gewinne umleiten (Dividenden-Routing). Eine Kombination aus Organschaftsmodell und IP-Box senkt die Besteuerung weiter ab.

Grundlagen des Organschaftsmodelles

1. Ein Österreicher kann auf Grund der EU-Niederlassungsfreiheit auf Zypern legal eine Organschaft eingehen, und er mit einem Zyprioten eine Limited gründet.
2. Die Dividenden der Limited werden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet und steuerfrei an den Österreicher ausgeschüttet.
3. Der Österreicher erhält auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Zypern die Dividenden in Österreich steuerfrei. Er muß sein bisheriges Einkommen normal versteuern, unter Progressionsvorbehalt.

Weniger Steuern durch IP-Box

Darüber hinaus kann die Limited auf Zypern von dem Unternehmen in Österreich die Patente und Lizenzen übernehmen. Die Zypern Limited stellt nun dem Österreichischen Unternehmen und seinen Vertriebspartnern Rechnungen für Lizenzen und Patente, was den Gewinn aus Österreich absaugt. Auf Zypern werden Einnahmen aus Lizenzen und Patenten nur zu 20% berücksichtigt und dann mit 12,5% besteuert. Dies ergibt eine effektive Besteuerung von 2,5%. Die besondere steuerliche Behandlung von Lizenzen, Patenten und anderen Urheberrechten nennt man IP-Box-Privileg, die zB auch Liechtenstein, die Schweiz und die Niederlande kennen.

Steuerreduzierung durch DBA, Organschaft und IP-Box-Privileg

Nach Abzug der Kosten, Abschreibungen und Steuern bleiben die Gewinne, die als Dividenden über die Organschaft wie oben beschrieben an den österreichischen Teil der Organschaft steuerfrei ausgeschüttet werden.

Diese Verbindung von Organschaft Österreich-Zypern mit der IP-Box Zypern reduziert die Besteuerung des Unternehmens und der natürlichen Person erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ausgangslage bei der österreichischen Gesellschaft

Unternehmenssteuern in Europa
Eine österreichische GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 500.000 Euro. Nach 25% Körperschaftssteuer verbleibt ihr ein Gewinn von 375.000 EUR, der als Dividenden an den Österreichischen Gesellschafter ausgezahlt wird. Diesen muss der Österreicher mit rund 52% versteuern, es verbleiben 197.000 EUR Dividende beim Gesellschafter.

Der Gesellschafter ist auch Geschäftsführer und erhält ein jährliches Gehalt von 84.000 EUR (ohne Sozialabgaben). Nach Steuern bleiben rund 51.000 EUR.

Von den Gesamteinnahmen aus 500.000 EUR Gewinn und 84.000 EUR Gehalt bleiben lediglich 248.000 EUR für den geschäftsführenden Gesellschafter übrig! 

336.000 EUR hat der Fiskus bekommen.

Anders beim Organschaftsmodell mit IP-Box:

Die Zypern Limited erhält 75.000 EUR aus Lizenzen von den Vertriebspartnern und 125.000 EUR aus Patenten, die es dem österreichischen Unternehmen in Rechnung stellt.  Alleine hierdurch hat das österreichische Unternehmen 200.000 EUR weniger Einnahmen.

Die Rechnung aus Zypern ist auf der österreichischen Seite eine Betriebsausgabe von 125.000 EUR. Dies vermindert den österreichischen Gewinn abermals um 125.000 EUR, es verbleiben nur 275.000 EUR zu versteuernder Gewinn beim Österreichischen Unternehmen, bei 25% KöSt mithin 206.205 EUR Dividende für den Gesellschafter: Schon auf dieser Ebene ein kleiner Gewinn für den Mandanten aus Österreich!

Besser noch durch die IP-Box in der Organschaft auf Zypern. Die Einnahmen aus Lizenzen und Patenten betragen hier nun 200.000 EUR, die aber zu 80% unberücksichtigt bleiben. Zu versteuern sind danach nur 40.000 EUR und dies auch nur mit 12,5% Corporate Tax (Körperschaftssteuer). 

Nachdem aus den 40.000 EUR 12,5% Steuern gezahlt wurden – dies sind 5.000 EUR – verbleiben der Limited auf Zypern 195.000 EUR Gewinn nach Steuern, die als Dividende steuerfrei nach Österreich ausgeschüttet werden können.

(Geringe) Auswirkung des Progressionsvorbehaltes

Auf das bisherige Gehalt von 84.000 ist der Progressionsvorbehalt anzuwenden: zur Ermittlung des Steuersatzes wird die Dividende fiktiv hinzugerechnet. Da der Mandant aber bereits mit Spitzensteuersatz besteuert wird, hat dies so gut wie keine Auswirkung.

Er hat nach Steuern nun folgende Einnahmen:
     84.000 EUR Gehalt
+ 206.205 EUR Dividende aus seinem österreichischem Unternehmen
+ 195.000 EUR Dividende aus dem Organschaftsmodell Zypern-Österreich
= 485.205 EUR   Gesamteinnahmen auf der Ebene der natürlichen Person anstatt bisher 248.000 EUR.

Die Steuerlast wurde um 237.205 EUR reduziert, also um mehr als 70% gesenkt!

Wir gründen Ihre Firma auf Zypern

Sprechen Sie uns an, wie Sie diese Steuervorteile realisieren können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer derzeitigen Situation und zeigen Ihnen den Weg, wie Sie rechtssicher die Organschaft Österreich-Zypern etablieren können und wie Sie eine IP-Box für Einnahmen aus Rechten realisieren. 

Wir bauen Ihnen mit kompetenten, deutschsprachigen Partnern die entsprechenden Strukturen auf.

Gerichtsfestes Steuersparmodell

Grundlage dieser Struktur ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Zypern und Österreich. Kurz nach in Kraft treten dieses DBA zweifelten die österreichischen Finanzämter die Rechtmäßigkeit dieses Modelles an, weshalb wir in Graz, Linz und Wien vors Gericht zogen – unsere Mandanten bekamen recht und arbeiten mit dem Organschaftsmodell weiter!

CFC-Rules

Bei Einnahmen aus IP-Box haben wir zudem aktive Einnahmen, die Frage einer (rechtswidrigen) Zwischengesellschaft stellt sich daher nicht.

Qualifizierter Geschäftsbetrieb

Tax Saving Corporation ist zudem in der Lage, an allen Standorten einen qualifizierten Geschäftsbetrieb zu errichten.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:  www.taxsavingcorp.com/organschaft 

2004/04/04