Sonderwirtschaftszone
Madeira
Steuervorteile aufgrund der geographischen Randlage
Die portugiesische Insel Madeira hat als
Zielregion für Firmengründungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viele
europäische und deutsche Firmen haben bereits ihren Firmenhauptsitz auf in
Funchal, der Hauptstadt der Insel angesiedelt.
Die Sonderwirtschaftszone auf Madeira
wird von der EU besonders gefördert wird. Grund ist die extreme Randlage
innerhalb der EU. Was auf den ersten Blick wie ein Standortnachteil aussieht,
entpuppt sich als großer Vorteil für Firmengründungen: Denn in Funchal existiert
eine Freihandelszone (MIBC) mit sehr niedrigen Steuern für Firmen. Die
Körperschaftssteuer beträgt seit 1. Januar 2013 lediglich 5 Prozent. Dennoch
gilt sie nicht als Steueroase. Denn Firmen, die in Funchal gegründet werden
sind reguläre portugiesische Firmen.
Ein Unternehmen im Ausland gründen
Eine Gründung in Portugal gestaltet sich
unkompliziert.
Gründungsinteressierte profitieren von
den Gründungsfreiheiten, die jeder EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union
genießt. Auch bei Firmengründungen auf Madeira herrscht diese Niederlassungsfreiheit.
Diese gewährt, dass sich natürliche und juristische Personen innerhalb des
Europäischen Binnenmarktes unternehmerisch betätigen können. Als Deutscher
Staatsbürger ist es somit vollkommen unproblematisch, eine Firma auf der portugiesischen
Insel zu gründen. Diese Grundfreiheiten sichern zudem den freien Verkehr von
Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit dem Rechtschutz durch den EUGH, der
Mutter-Tochter-Richtlinie und der Fusionsrichtlinie sind weitere Vorteile des
Insel-Standortes innerhalb der EU gegeben.
Gesellschaftsformen und Unternehmensvertretung
Das portugiesische Rechtssystem
unterscheidet zwei Gesellschaftsformen, zwischen denen Gründungsinteressierte
bei ihrer Neugründung wählen können.
In Portugal existieren sowohl die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Limitada (LDA) als auch die
Aktiengesellschaft, die Sociedade Anónima (SA). Mindestanforderung beider
Gründungsformen ist ein registrierter Direktor. Ein lokalen Direktor, der
direkt vor Ort ansässig ist, empfiehlt sich aber dennoch. Denn die
Steuervorteile ausschöpfen zu gelten, muss die Firma von Madeira aus geleitet
und kontrolliert werden. Nur dann ist die Firma steueransässig im Sinne der
Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem ist ein Geschäftskonto vor Ort erforderlich: ohne
ein Geschäftskonto erhält die Limitada oder Sociedade Anónima keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-ID) und wird nicht zur Steuer
angemeldet.
Steuerliche Auflagen für einen Firmensitz auf
Madeira
Eine Gesellschaft, die sich auf der
portugiesischen Insel ansiedelt, hat einige Auflagen zu erfüllen.
Dann kommt eine neue Firma in den Genuss
der Steuervorteile. Diese Auflagen wurden seitens der Regierung und den
Gewerkschaften Portugals mit der EU für die Sonderwirtschaftszone verhandelt.
Genehmigt wurden die Auflagen letztendlich durch die Kommission der
Europäischen Union. Firmen, die sich bei Neugründung an diese Auflagen halten,
sind die niedrigen Steuersätze garantiert.
Steuern sparen können die neu
gegründeten Gesellschaften somit nur, wenn sie sich an die festgelegten
Auflagen halten. Die Sonderbesteuerung erfolgt bei bestimmten,
genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Des Weiteren ist es erforderlich, dass
ein Geschäftsführer direkt vor Ort tätig ist. Ein reines Registered Office ist
in den meisten Fällen keinesfalls ausreichend. Um nicht in Verdacht zu geraten,
eine rechtswidrige Zwischengesellschaft oder eine Briefkastengesellschaft zu
betreiben ist ein lokaler Direktor anzuraten. Dabei haben die Gründer die Wahl,
ob der Mandant selber oder ein Beauftragter seinen gewöhnlichen Aufenthalt auf
die portugiesische Insel verlagert und dort als Geschäftsführer auftritt.
Der wichtigste Punkt für eine Steuerreduzierung
ist jedoch, dass neue Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. Je
nachdem, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden, kann ein bestimmter Anteil
des Umsatzes der Niedrigbesteuerung unterliegen.
Eine Übersicht über die Steuersätze und Auflagen finden Sie auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com
Die geringe Sonderbesteuerung von
Unternehmensgewinnen ist noch bis mindestens 2020 garantiert, wenn eine Firma
vor dem 1.1.2015 in das portugiesische Handelsregister eingetragen wurde. Daher
sind Unternehmer gut beraten, jetzt noch eine Firma auf Madeira zu gründen,
wenn sie Steuern sparen wollen. Zwar haben Beratungsgesellschaften wie TSC auch
Vorratsgesellschaften zur Hand. Deren Anzahl ist aber begrenzt.
Auch nach 2020 wird eine Firma
Steuervorteile bieten: Portugal plant fest damit, Firmen auf Madeira auch
später weitreichende Steuererleichterungen zu bieten.
Eine Firmengründung auf Madeira bietet Gründern
eine ganze Reihe Vorteile, die vor allem steuerlicher und handelsrechtlicher
Natur sind.
TSC steht dabei seinen Klienten als kompetenter und erfahrener
Partner vor Ort zur Verfügung.
Diese Konzepte zeigen, dass
rechtssichere Strukturen Firmengründern folgendes bieten:
- zuverlässige Planungssicherheit
- eine reduzierte Steuerlast
- hochgradige Flexibilität
Der Versuch, die Finanzbehörden zu
täuschen, würde langfristig keinen Erfolg versprechen, der im Verhältnis zum
Aufwand stünde.
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