2012/08/21

Russland


Zypern nicht mehr auf der schwarzen Liste

Mit der Anordnung Nr. N 115H vom 21.08.2012 hat das Finanzministerium der Russischen Föderation die Entfernung Zyperns von der Liste nicht kooperativer Länder („Schwarze Liste“) bekanntgegeben. Die neue Regelung tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft.

Dieser Schritt wird die ohnehin enge Kooperation zwischen der Russischen Föderation und Zypern nochmals stärken.

Die wichtigsten Auswirkungen der Entfernung aus der Liste sind:

Nach Sect. 284, par. 3 des russischen Steuerkodexes unterliegen von einem ausländischen Tochterunternehmen an die russische Muttergesellschaft gezahlte Dividenden in Russland keiner Steuer, wenn die russische Muttergesellschaft mindestens 50 % der ausländischen Tochtergesellschaft hält und diese Beteiligung seit mindestens 365 Tagen gehalten wird, und wenn das Tochterunternehmen nicht in einem auf der “Schwarzen Liste” geführten Land ansässig ist.

Dividendenzahlungen einer zyprischen Tochtergesellschaft an ihre russische Muttergesellschaft unterliegen somit keiner Kapitalsteuer in Russland mehr. Bisher unterlagen von einem zyprischen Tochterunternehmen eingenommene Dividendenzahlungen einer 9 %igen Kapitalsteuer

Die neuen, auf Geschäfte mit Gesellschaften, welche in Ländern der „Schwarzen Liste“ ansässig sind, anzuwendenden, verschärften Vorschriften für Verrechnungspreise, welche am 01.01.2013 in Kraft treten werden, gelten somit nicht für Geschäfte mit Gesellschaften in Zypern.

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