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Mit dem revidierten Abkommen werden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten gefördert.
- Der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle (Quellensteuer) sinkt von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen sogar bis auf 5 %.
- Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.
Die steuerlichen Privilegien in Israel machen den Staat zu einem interessanten Standort für eine Firmengründung.
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