Häufig planen viele Kapitalanleger, eine eigene
Vermögensverwaltungsgesellschaft zu gründen. Wenn private Banker,
Vermögensverwalter oder Finanzplaner überlegen, eine eigene
Vermögensverwaltung zu gründen, stellt sich schnell die Frage, wann die
Schwelle zur „Gewerblichkeit“ ihrer Vermögensanlagen überschritten wird.
Wird
diese Schwelle überschritten, stellen die Kapitaleinkünfte Einkünfte
aus Gewerbebetrieb dar. Es fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an,
die im Regelfall höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25%. Nennen
Sie ein großes Vermögen Ihr Eigen, lohnt es sich angesichts der
Abgeltungssteuer eine Vermögensverwaltung zu gründen.
Mehr dazu unter: http://www.firmenpresse.de/pressinfo1273235.html
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