Firmengründung Zypern Limited
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inkl. Steuer- und Rechtsberatung in deutscher Sprache in Nicosia
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Zypern ist
mittlerweile ein internationales Geschäfts- und Finanzzentrum mit einem pauschalem
Unternehmenssteuersatz von nur 12,5 %, einem der niedrigsten Körperschaftssteuersätze innerhalb
der Europäischen Union. Steuervorteile, geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche weitere Vergünstigungen, die internationalen Gesellschaften gewährt werden veranlassen immer mehr Unternehmer zu Gründungen von Niederlassungen und Tochtergesellschaften auf Zypern.
Vor dem Eintritt der Republik Zypern in die Europäische Union wurden die ehemaligen „Offshore“-Regeln abgeschafft.
Die zyprische Gesetzgebung erfüllt heute alle relevanten EU-Anforderungen, der OECD, der FATF und des FSF. Zypriotische Firmen sind in der gesamten Europäischen Union als EU-Gesellschaften anerkannt.
Dieser Umstand wird besonders von Holdinggesellschaften genutzt. Somit steht Zypern heute in vorteilhafter Konkurrenz mit Luxemburg, den Niederlanden, England und Irland.
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Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht deutschen Kapitalgesellschaften einen erheblichen Steuervorteil für Auslandsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Kapitalgesellschaft gründet hierzu eine Malta Holding Gesellschaft, die wiederum eine Malta Handelsgesellschaft gründet. Die Handelsgesellschaft führt die operativen Geschäfte deren Gewinne mit einenem Steuersatz von 35% besteuert werden. Auf Grund einer Besonderheit im Maltesischen Steuerrecht werden bis zu 6/7 der Maltesischen Steuern erstattet, sofern die Anteilseigner nicht in Malta ansässig sind.
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht deutschen Kapitalgesellschaften einen erheblichen Steuervorteil für Auslandsaktivitäten in Anspruch zu nehmen. Die deutsche Kapitalgesellschaft gründet hierzu eine Malta Holding Gesellschaft, die wiederum eine Malta Handelsgesellschaft gründet. Die Handelsgesellschaft führt die operativen Geschäfte deren Gewinne mit einenem Steuersatz von 35% besteuert werden. Auf Grund einer Besonderheit im Maltesischen Steuerrecht werden bis zu 6/7 der Maltesischen Steuern erstattet, sofern die Anteilseigner nicht in Malta ansässig sind.
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