2011/11/27

So leicht gründet man eine Stiftung in Liechtenstein

Zu den Klischees bei der Gründung einer Stiftung oder Firma in Liechtenstein

„So leicht gründet man eine Stiftung in Liechtenstein“ titelte die Welt in einem Artikel vor einigen Jahren. Aufhänger ist ein Bauunternehmer, der stille Reserven von 15 Millionen Euro mobilisieren konnte und diese in einer Liechtensteiner Stiftung anlegte.

Stiftung Liechtenstein gründen
So weit, so gut. Nun wissen wir aus der eigenen Praxis, dass nicht jeden Tag Unternehmer mal eben Millionen aktivieren. Die ersten Fragen die sich stellen: Wo und wie wurde das Geld aktiviert? Auf einem Geschäftskonto? Wie kam es dann in das Fürstentum? Im Koffer?

Wie den meisten dürfte es Ihnen ähnlich gehen, es ist kein behaglicher Gedanke, mit soviel Geld bar im Koffer über die Autobahn und zwei Grenzen nach Vaduz zu fahren. 

Der geschilderte Weg über ein Transferkonto der Landesbank ist dabei eigentlich der beste Weg, sämtliche Behörden hellhörig werden zu lassen. Haben Sie schonmal EUR 10.000,00 ins Ausland überwiesen, ohne dass Fragen aufkamen?

Und das Finanzamt schweigt dazu?

Natürlich dürften weitere Fragen auftauchen und zwar vom Finanzamt, wohin denn 15 Millionen Geschäftswerte auf einmal hin sind? Auch wenn nichts dran wäre, die Fragen und Ermittlungen des Finanzamtes im Rahmen einer außerordentlichen Prüfung oder der Staatsanwaltschaft wegen Untreue zum Nachteil der Gesellschafter braucht kein Geschäftsführer im täglichen Leben.

Hier bieten sich einfachere und sichere Wege an, Geld aus dem Firmenvermögen in eine Stiftung zu transferieren. Alleine dadurch, dass die Firma selbst als juristische Person Gründer einer Stiftung werden kann.

Zweifelsohne: Wer mit solch einem Betrag in einer Liechtensteiner Privatbank sitzt, wird auch innert 10 Minuten nette Anwälte im Termin haben, die eine hinterlegte Stiftung gründen. Schließlich bedarf es nur der Unterschrift unter der Stiftungsurkunde, damit die hinterlegte StiftungRechtspersönlichkeit erlangt. Sekunden später kann die Stiftung dann bei dieser  Liechtensteiner Privatbank ein Bankkonto eröffnen. In Vaduz hilft man sich da gerne und professionell.

Aber wünscht man sich bei der Anlage eines solchen oder vergleichbaren Betrages nicht ein wenig mehr an Beratung als einen Schnellschuß aus der Hüfte? Wer hat die Lage des Mandanten in Deutschland analysiert? Wer hat ihn auf die die Gefahr hingewiesen, über § 7 Außensteuergesetz (AStG) zur Hinzurechnungsbesteuerung mit Einkommensteuer belangt zu werden? Schließlich handelt es sich um passive Einkünfte einer juristischen Person in einem Niedrigsteuerland, wenn der Steuerinländer Zinsen auf das Vermögen erhält bzw. Zuwendungen aus der Stiftung als Begünstigter. Risiken, die im Rahmen einer professionellen Stiftungsgründung im Vorfeld zu klären sind.

Schnell und einfach eine Stiftung in Liechtenstein gründen?

Im Prinzip, ja. 

Die Gründung einer Stiftung ist inLiechtenstein ein erprobtes Verfahren und nicht besonders schwierig. Es gibt keinen übertriebenen Papierkram zu erledigen und erfahrene Berater bereiten die Unterlagen unterschriftsreif vor.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, sich im Interesse des Mandanten über den Geldtransfer und die Zuwendungen an die Begünstigten (Destinäre) Gedanken zu machen. Hier liegt der Hauptteil der Arbeit von Tax Saving Corporation.

„Ein schöner Alpenort“

Firmengründung Liechtenstein
In der Tat sind Vaduz und Schaan schöne, romantische Alpenorte. Wir können unseren Mandanten dennoch nur davon abraten, regelmäßig mit hohen Geldbeträgen vom Bankkonto der der Stiftung abzuheben und nach Hause zu holen. Schnell werden Zoll und Finanzamt aufmerksam.

Mal eben nach Liechtenstein und schnell eine Stiftung gründen dürfte früher oder später im Desaster enden. Zwar ist bei der hinterlegten Stiftung nicht ersichtlich, wer der Gründer ist. Aber die Frage, warum diese Stiftung gerade Sie als Begünstigten eingesetzt hat, wird zwangsläufig zu einer Red Flag auf Ihrer Steuerakte führen.

Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht, Vermögenswerte durch eine Stiftung oder Vermögensverwaltungsgesellschaft (VVG) in Liechtenstein zu schützen und Sie, Ihre Familie oder auch Ihre Arbeitnehmer (!) durch regelmäßige Zuwendungen abzusichern.

Die Privatvermögensstruktur (PVS) hat seit 2009 im Fürstentum Liechtenstein dafür gesorgt, dass Anleger ihr Vermögen effektiv schützen können und dennoch keine Angst vor Strafen haben müssen. Der Aufbau einer PVS, sei es im Rahmen einer Stiftung, einer Anstalt oder einer VVG ist unser Kerngeschäft.

Mehr als nur eine Spardose für Schwarzgeld

Wer einfach nur Schwarzgeld in Liechtenstein bunkern möchte, wird schnell an seine Grenzen stoßen. Die Banken im Fürstentum wollen inzwischen genau wissen, aus welchen Quellen die angelegten Gelder stammen. Die Zwischenschaltung einer juristischen Person ist dabei nur ein Mittel.

Die Liechtensteiner Stiftung kann aber auch mehr sein: Holding für Tochterunternehmen in der Europäischen Union, sie kann als IP-BoxEinnahmen aus Lizenzen, Patenten und Markenrechten steuergünstig einnehmen und verwalten, sie kann Erben vor der Erbschaftssteuer bewahren und Familienvermögen oder Firmenwerte so vor dem Zugriff des Fiskus schützen.

Gute Beratung kostet Geld

Gute Beratung durch TSC
Die genannten CHF 9.000,00 sind durchaus realistisch, wenn man die Preissteigerung berücksichtigt und die Umsatzsteuer weglässt; das Bargeschäft lässt dies vermuten.

Ob man aber mit dem Verzicht auf eine grundlegende Beratung am richtigen Ende gespart hat, bleibt anzuzweifeln. Leider schweigt sich der Artikel in der Welt dazu aus, was aus dem Kunden geworden ist.

Aber das unterscheidet den Kunden vom Mandanten: Der Kunde kauft ein Produkt, der Mandant vertraut unserer Beratung.

Weitere Informationen zur Stiftungsgründung in Liechtenstein oder anderen Auslandsgesellschaften finden Sie auch auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com