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2017/08/23

Israel: Anreize für High-Tech-Unternehmen



Der Körperschaftssteuersatz in Israel wurde zu Beginn des Jahres auf 24% gesenkt und soll zum 01. Januar 2018 auf nur 23% abgesenkt werden. Dies ist im Vergleich zu Österreich (25%) oder Deutschland (22,8% bis 33%) auf den ersten Blick ein nur geringer Unterschied in der Steuerlast für Unternehmen.

 

Israel bietet einen Anreiz für High-Tech-Unternehmen

Firma in Israel gründen
Seit Jahresbeginn werden Gewinne für israelische Hightech-Unternehmen dar, die ihre immateriellen Wirtschaftsgüter in Israel entwickeln nur mit 12% besteuert. Für „Preferred Technology Enterprises“, die einen Umsatz von mehr als NIS 10 Milliarden haben, wurde die Körperschaftssteuerrate auf 6 % abgesenkt. 

 

Preferred Technology Enterprises

Zusätzlich zu dem geringen Körperschaftssteuersatz wird die
Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen von den „Preferred Technology
Enterprises“ an ausländische Gesellschaften auf 4 % festgelegt. Diese Steuervorteile sollen helfen, dass das verstärkt Intellectual Property (IP) in Israel entwickelt wird.

 

Israel für KMU

Mit NIS 10 Milliarden – ca. EUR 2,4 Milliarden – werden sicherlich nur die großen, global agierenden Unternehmen angesprochen. Aber auch der Steuersatz von 12% ist attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmen.
Israel bietet auch bisher schon eine gute Atmosphäre für Forschung und Entwicklung. Unternehmer werden in diesem Umfeld zahlreiche israelische Unternehmen als Zulieferer und Kooperationspartner finden!
Weitere Informationen bieten wir Ihnen unter http://www.taxsavingcorp.com/firmengruendung/asien-afrika/firmengruendung-in-israel/gruendung-einer-firma-in-israel an oder in einem persönlichen Gespräch!

2014/10/15

Double Irish: Der Tod des "weltberühmten Steuerschlupflochs" (?)

Für Sie gelesen:
Spiegel Online
14.10.2014 -  15:01 
Von , London

"Jahrelang half Irland globalen Konzernen wie Apple und Google, Milliarden am Fiskus vorbeizuschleusen. Nun will die Regierung in Dublin das wichtigste Steuerschlupfloch schließen - der "Double Irish" ist am Ende."

So beginnt der Artikel von Volkery auf SPON, den Sie hier finden.

Allerdings verschweigt er zunächst, dass es sich um ein "Double Irish with a Dutch Sandwich" handelt und der entscheidende Teil eben der in den Niederlanden ist. Die Priviligierung von Holding-Einnahmen ist es eben, die es zusammen mit der Priviligierung von Lizenzeinahmen ermöglicht, Steuern von einer Betriebsstätte abzuziehen und später in eine Steueroase weiter zu leiten ("Dividendenrouting").


Ja und?

Es gibt genügend andere Staaten innerhalb der EU, die ein sog. "Holding-Privileg" bieten. Darunter Dänemark, Spanien, Zypern, Malta und Zypern. Nicht vergessen, auch in Deutschland werden Dividenden an eine Holding gering besteuert.

Dann fließen die Dividenden halt von Irland nach Holland, weiter nach Zypern und ab auf die Bermudas oder die British Virgin Islands. Und die Rechnungen kommen aus den Niederlanden oder Zypern. Letzteres wird in beiden Staaten steuerlich begünstigt.

Genau das ist es ja, was Irland jetzt plant, die Einführung der IP-Box, also die steuerliche Begünstigung von Einnahmen aus Intellectual Property.

Es erschließt sich aus dem Artikel auch nicht, was sich in der Bilanz für Unternehmen wie Google, Amazon, IKEA oder Starbucks ändern sollte.

Dazu müsste man auf der Ebene der Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen eingreifen. Das widerspräche aber der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Oder Irland (oder andere EU-Staaten) verweigern die Anerkennung von Rechnungen aus den EU-Staaten, die ein Holding- oder IP-Privileg haben. Das verstösst aber gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU-Verträge.

Alles nur Augenwischerei, damit kleine und mittelständische Unternehmen nicht auf die Idee kommen, es den Großen nachzueifern.

Hier kommt wieder die Augenwischerei ins Spiel mit der man die Kleinen hängen will und die Großen laufen lässt. Wir berichteten bereits im Juli über die Doppelmoral, mit der nach Außen geprahlt wird, man würde Steuersparmodelle austrockenen und gegen Briefkastenfirmen vorgehen, andererseits aber die Vorteile für große (US-) Konzerne unangetastet lässt.

Fazit: Der Artikel betrachtet eine einzelne Regelung, vergisst aber das große Ganze. Internationales Steuerecht ist nunmal eine komplexe Materie und muß im Zusammenhang betrachtet werden.



2013/12/20

IP-Box als alternatives Steuermodell

Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter

Die Besteuerung der Erträge immaterieller Wirtschaftsgüter wie Patente, Marken, Urheberrechte und Lizenzen (Intellectual Property) bieten große steuerpolitischen Chancen in der internationalen Unternehmensbesteuerung.
An diesem Punkt bietet sich auch für kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, über die Gründung einer Firma im Ausland (z.B. Holding) Gewinne zu verlagern.
Zum einen sind diese immateriellen Wirtschaftsgüter ein wesentlicher  Wertschöpfungsbeitrag. Zum anderen haben immaterielle Wirtschaftsgüter oftmals keinen eindeutigen geographischen Anknüpfungspunkt. Sie können leichter verlagert oder in ein neues Unternehmen eingebracht werden, als beispielsweise Mitarbeiter oder Maschinen.
Diese Flexibilität nutzen multinationale Unternehmen, um mittels Steuerplanungsmodellen Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern.
Diese Intellectual Property (IP) Box Regime stellen in diesem Zusammenhang die bedeutsamste steuerpolitische Innovation der jüngeren Steuerpolitik dar.
Sie sehen entweder
  • einen reduzierten Steuersatz für Einkünfte aus der Verwertung von Patenten und anderen Immaterialgüterrechten vor;
  • Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Marken und anderen Urheberrechten ganz oder teilweise von der Steuer befreien;
  • hohe Pauschalbeträge für deren Entwicklung ansetzen (absolut oder relativ zu den Einnahmen). Dies ist meist im Bereich Forschung und Entwicklung der Fall.
Typische Steuerbegünstigungen sind die sogenannten "innovation boxes" oder "patent boxes".  Diese Steuerregime eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerlichen Standortbestimmung von IP-Unternehmen und IP-Holding-Gesellschaften.

WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2013/09/15

Gründung einer Firma in Europa durch Tax Saving Corporation

VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN EUROPA

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Eine Firma in der Europäischen Union gründen
Die Gründung einer Firma in Europa, also der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind in aller Regel für Mandanten aus der EU von Vorteil.
Ein gesicherter Rechtsraum und zahlreiche Abkommen - multinational sowie bilateral - bieten den Gründern einer Firma Vorteile gegenüber Gründungen in Steueroasen.
Für Gründer in der EU bieten die Grundfreiheiten und der Binnenmarkt erhebliche Vorteile bezüglich Rechtssicherheit bei der Gründung einer Firma und Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Darüber hinaus gibt es auch andere, attraktive Argumente für eine Gründung in der EU.

Niedrige Steuersätze

Daneben bieten Staaten wie Zypern, Irland und Estland mit einer Niedrigsteuer von 12,5 % nicht nur geringe Steuersätze, sondern auch ein modernes und einfaches Gesellschaftsrecht.

Regionale Förderung

Sonderwirtschaftszonen in Portugal (Madeira) und auf den spanischen Kanaren (ZEC) bieten Investoren Steuersätze von 5 % bzw 4 %.

Steuer-Privilegien

Besondere Steuer-Privilegien für Holding-Strukturen oder für Patente, Lizenzen und andere Immaterialgüterrechte sind Anreize, nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Kleine- und Mittelständisiche Unternehmen.
Bei Mandanten, die ihren ständigen Aufenthalt in der EU kommt hinzu, dass der nach Companies-Foreign-Controlled-Rules (CFC-Regelungen) Substance Escape nicht so hoch ist, wie z.B. bei einer Firmengründung in Hongkong, Dubai oder gar Offshore-Staaten.

Grundfreiheiten und die Zollunion

Die durch den Vertrag von Lissabon fortgeschriebenen Grundfreiheiten sichern den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit der Niederlassungsfreiheit kommt die Möglichkeit hinzu, dass sich natürliche und juristische Personen überall in der EU betätigen können und innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ihre Dienstleistungen und Produkte erbringen bzw. fertigen können.
Die Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union. Die  rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).






Tax Saving Corporation - Unsere Leistungen


WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2013/08/16

Österreicher Unternehmen sparen Steuern

Die steuerliche Situation in Österreich

Steuern sparen für österreichische Mandanten
Sie sind Entscheidungsträger in einem österreichischem Unternehmen oder deren Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Sie haben in der Tagespresse von anstehenden Steuererhöhungen in Österreich gelesen und überlegen, wie Sie die steuerliche Situation für Ihr Unternehmen bzw. für das Unternehmen Ihres Mandanten verbessern können?

Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, wie Sie durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft die Besteuerung der natürlichen Person um bis zu 70% senken können!

Nehmen wir folgendes an:
Ihr Unternehmen produziert in Österreich und vertreibt seine Waren z.B. in der EU. Für die Produktion besitzt das Unternehmen Patente, für den Vertrieb vergibt es Lizenzen an Vertriebspartner.

Tax Saving Corporation kann Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, wenn Sie mittels Organschaftsmodell oder IP-Box von Zypern aus die Gewinne umleiten (Dividenden-Routing). Eine Kombination aus Organschaftsmodell und IP-Box senkt die Besteuerung weiter ab.

Grundlagen des Organschaftsmodelles

1. Ein Österreicher kann auf Grund der EU-Niederlassungsfreiheit auf Zypern legal eine Organschaft eingehen, und er mit einem Zyprioten eine Limited gründet.
2. Die Dividenden der Limited werden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet und steuerfrei an den Österreicher ausgeschüttet.
3. Der Österreicher erhält auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Zypern die Dividenden in Österreich steuerfrei. Er muß sein bisheriges Einkommen normal versteuern, unter Progressionsvorbehalt.

Weniger Steuern durch IP-Box

Darüber hinaus kann die Limited auf Zypern von dem Unternehmen in Österreich die Patente und Lizenzen übernehmen. Die Zypern Limited stellt nun dem Österreichischen Unternehmen und seinen Vertriebspartnern Rechnungen für Lizenzen und Patente, was den Gewinn aus Österreich absaugt. Auf Zypern werden Einnahmen aus Lizenzen und Patenten nur zu 20% berücksichtigt und dann mit 12,5% besteuert. Dies ergibt eine effektive Besteuerung von 2,5%. Die besondere steuerliche Behandlung von Lizenzen, Patenten und anderen Urheberrechten nennt man IP-Box-Privileg, die zB auch Liechtenstein, die Schweiz und die Niederlande kennen.

Steuerreduzierung durch DBA, Organschaft und IP-Box-Privileg

Nach Abzug der Kosten, Abschreibungen und Steuern bleiben die Gewinne, die als Dividenden über die Organschaft wie oben beschrieben an den österreichischen Teil der Organschaft steuerfrei ausgeschüttet werden.

Diese Verbindung von Organschaft Österreich-Zypern mit der IP-Box Zypern reduziert die Besteuerung des Unternehmens und der natürlichen Person erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ausgangslage bei der österreichischen Gesellschaft

Unternehmenssteuern in Europa
Eine österreichische GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 500.000 Euro. Nach 25% Körperschaftssteuer verbleibt ihr ein Gewinn von 375.000 EUR, der als Dividenden an den Österreichischen Gesellschafter ausgezahlt wird. Diesen muss der Österreicher mit rund 52% versteuern, es verbleiben 197.000 EUR Dividende beim Gesellschafter.

Der Gesellschafter ist auch Geschäftsführer und erhält ein jährliches Gehalt von 84.000 EUR (ohne Sozialabgaben). Nach Steuern bleiben rund 51.000 EUR.

Von den Gesamteinnahmen aus 500.000 EUR Gewinn und 84.000 EUR Gehalt bleiben lediglich 248.000 EUR für den geschäftsführenden Gesellschafter übrig! 

336.000 EUR hat der Fiskus bekommen.

Anders beim Organschaftsmodell mit IP-Box:

Die Zypern Limited erhält 75.000 EUR aus Lizenzen von den Vertriebspartnern und 125.000 EUR aus Patenten, die es dem österreichischen Unternehmen in Rechnung stellt.  Alleine hierdurch hat das österreichische Unternehmen 200.000 EUR weniger Einnahmen.

Die Rechnung aus Zypern ist auf der österreichischen Seite eine Betriebsausgabe von 125.000 EUR. Dies vermindert den österreichischen Gewinn abermals um 125.000 EUR, es verbleiben nur 275.000 EUR zu versteuernder Gewinn beim Österreichischen Unternehmen, bei 25% KöSt mithin 206.205 EUR Dividende für den Gesellschafter: Schon auf dieser Ebene ein kleiner Gewinn für den Mandanten aus Österreich!

Besser noch durch die IP-Box in der Organschaft auf Zypern. Die Einnahmen aus Lizenzen und Patenten betragen hier nun 200.000 EUR, die aber zu 80% unberücksichtigt bleiben. Zu versteuern sind danach nur 40.000 EUR und dies auch nur mit 12,5% Corporate Tax (Körperschaftssteuer). 

Nachdem aus den 40.000 EUR 12,5% Steuern gezahlt wurden – dies sind 5.000 EUR – verbleiben der Limited auf Zypern 195.000 EUR Gewinn nach Steuern, die als Dividende steuerfrei nach Österreich ausgeschüttet werden können.

(Geringe) Auswirkung des Progressionsvorbehaltes

Auf das bisherige Gehalt von 84.000 ist der Progressionsvorbehalt anzuwenden: zur Ermittlung des Steuersatzes wird die Dividende fiktiv hinzugerechnet. Da der Mandant aber bereits mit Spitzensteuersatz besteuert wird, hat dies so gut wie keine Auswirkung.

Er hat nach Steuern nun folgende Einnahmen:
     84.000 EUR Gehalt
+ 206.205 EUR Dividende aus seinem österreichischem Unternehmen
+ 195.000 EUR Dividende aus dem Organschaftsmodell Zypern-Österreich
= 485.205 EUR   Gesamteinnahmen auf der Ebene der natürlichen Person anstatt bisher 248.000 EUR.

Die Steuerlast wurde um 237.205 EUR reduziert, also um mehr als 70% gesenkt!

Wir gründen Ihre Firma auf Zypern

Sprechen Sie uns an, wie Sie diese Steuervorteile realisieren können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer derzeitigen Situation und zeigen Ihnen den Weg, wie Sie rechtssicher die Organschaft Österreich-Zypern etablieren können und wie Sie eine IP-Box für Einnahmen aus Rechten realisieren. 

Wir bauen Ihnen mit kompetenten, deutschsprachigen Partnern die entsprechenden Strukturen auf.

Gerichtsfestes Steuersparmodell

Grundlage dieser Struktur ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Zypern und Österreich. Kurz nach in Kraft treten dieses DBA zweifelten die österreichischen Finanzämter die Rechtmäßigkeit dieses Modelles an, weshalb wir in Graz, Linz und Wien vors Gericht zogen – unsere Mandanten bekamen recht und arbeiten mit dem Organschaftsmodell weiter!

CFC-Rules

Bei Einnahmen aus IP-Box haben wir zudem aktive Einnahmen, die Frage einer (rechtswidrigen) Zwischengesellschaft stellt sich daher nicht.

Qualifizierter Geschäftsbetrieb

Tax Saving Corporation ist zudem in der Lage, an allen Standorten einen qualifizierten Geschäftsbetrieb zu errichten.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:  www.taxsavingcorp.com/organschaft