2012/03/24

Lichtenstein - Steueroase für Firmengründungen im neuen Licht


Firmengründung Liechtenstein und neues Steuerrecht

Durch die neuen Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen, Vereinbarungen über Auskunftsersuchen in Steuerangelegenheiten und der Zugehörigkeit Liechtensteins zum EWR, ist eine Firmengründung in Liechtenstein für unsere Mandanten extrem interessant geworden. Durch beschriebene Maßnahmen ist Liechtenstein "EU-Rechtskonform" geworden. Kapitalgesellschaften werden mit nur 12,5% besteuert, wobei die Effektivbelastung i.d.R. mit ca. 10% angegeben werden kann. Reine Beteiligungserlöse (Holdinggesellschaft) werden nicht mehr besteuert.

Liechtenstein kennt keine Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren.

Das Fürstentum Liechtenstein bietet Gewähr für politische, rechtliche und gesellschaftliche Stabilität. Dazu kommen günstige Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen: zur EU über den EWR und zur Schweiz über den Zoll- und den Währungsvertrag. Die zentrale Lage in Europa sowie die Kleinheit, die kurze Wege garantiert, sind weitere Pluspunkte. Schließlich ist die jahrzehntelange Tradition im Private Banking zu erwähnen sowie grosses Know-how und Qualität in diesem Bereich. Diese Tradition wird weiterhin nachhaltig gepflegt und ausgebaut.

Am 11.11.2009 hat Liechtenstein die internationalen Kooperationsstandards der OECD in Steuersachen anerkannt und am 30.03.2010 die gesetzliche Grundlage für grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen geschaffen.


Liechtenstein-Privatvermögensstrukturen (PVS)

Mit dem Gesetz über Landes- und Gemeindesteuern (SteG 2011) wurde eine privilegierte Besteuerung für rein vermögensverwaltende, wirtschaftlich nicht tätige Strukturen eingeführt.
Solche Gesellschaften sind keine Unternehmen im Sinne der EWR-Beihilferegelungen. Der neue Steuerstatus verstößt daher nicht gegen das Beihilfeverbot des EWR-Abkommens und wurde von der EFTA ausdrücklich genehmigt.


Firma in Liechtenstein gründen

Wir gründen für unsere Mandanten alle Formen der Gesellschaften in Liechtenstein: GmbH, Aktiengesellschaft, Anstalt, Stiftung, Trust und Treuhand-Unternehmen. Darüber hinaus richten wir Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein ein.

Grundsätzlich gelten die Regeln zur Firmengründung einer Gesellschaft im Ausland:

Reine Briefkastenfirmen sind offensichtlich rechtswidrig und halten einer Steuerprüfung nicht stand. Daher bedarf es eines hinreichenden Substance Escape. Dies bedeutet, dass wir für Sie die notwendigen Strukturen in Liechtenstein schaffen, damit Ihre Gesellschaft in der Lage ist nach den Anforderungen des Gesetzgebers in Ihrem Heimatland und denen im Fürstentum Liechtenstein zu handeln.
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The Tax Saving Corporation

Ein Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfen und weiteren Berufsgeheimnisträgern in mehr als 25 Ländern, das ist TaSaCo. Wir vereinen eine hochgradige Expertise im internationalen Steuer- und Wirtschaftsrecht mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten - und dies seit 1999.

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