2015/09/08

Vermögensverwaltung in Liechtenstein

Häufig planen viele Kapitalanleger, eine eigene Vermögensverwaltungsgesellschaft zu gründen. Wenn private Banker, Vermögensverwalter oder Finanzplaner überlegen, eine eigene Vermögensverwaltung zu gründen, stellt sich schnell die Frage, wann die Schwelle zur „Gewerblichkeit“ ihrer Vermögensanlagen überschritten wird.

Wird diese Schwelle überschritten, stellen die Kapitaleinkünfte Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Es fällt Körperschafts- und Gewerbesteuer an, die im Regelfall höher ist als der Abgeltungssteuersatz von 25%. Nennen Sie ein großes Vermögen Ihr Eigen, lohnt es sich angesichts der Abgeltungssteuer eine Vermögensverwaltung zu gründen.


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