2014/04/12

Kubicki kritisiert "Gesinnungsstrafrecht"

Für Sie gelesen:

Sueddeutsche.de
7. April 2014 06:47

Von Klaus Ott

Steuerausfälle durch Aktiendeals

Banken und ihre Geschäftspartner brachten den Staat mit Aktiendeals um Milliarden. Wolfgang Kubicki hält das harte Vorgehen gegen sie dennoch für falsch. Die Politik sei selbst schuld an dem Malheur, sagt der FDP-Politiker und Anwalt - denn sie habe eine Steuerlücke erst nach zehn Jahren geschlossen.

Zuerst war Wolfgang Kubicki über die Banken empört, die mit dubiosen Aktiendeals den Staat jahrelang um viele Milliarden Euro betrogen haben sollen. Der FDP-Politiker aus Kiel sprach von "ungeheuerlichen" Vorgängen. Beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividendenberechtigung haben Geldinstitute und Fonds offenbar gezielt die Finanzbehörden getäuscht und sich Kapitalertragssteuern, die nur ein Mal an den Fiskus abgeführt wurden, von diesem mehrmals erstatten lassen.

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2014/04/06

Offshore, Gibraltar und Kanalinseln – Firmengründung in der EU?

Auf nach Gibraltar, dem Geldversteck am Affenfelsen!

© david mcgill - Fotolia.com
Wenn es um die Wahl des richtigen Standortes für eine Firmengründung geht, werden wir oft zu den Vorteilen von Gibraltar gefragt.

Niedrige Steuersätze, einfaches angelsächsisches Common Law und geringes Stammkapital sind sicherlich einige der Vorteile bei der Gründung der Firma auf dem Affenfelsen. Doch bei der Gründung einer Limited in einer britischen Kronkolonie gibt es immer Besonderheiten zu beachten, sei es die Isle of Man, Guernsey, BVI oder eben Gibraltar.

 

British Oversea Territories - die Kronkolonien

Die britischen Kronkolonien sind nicht per se Gebiet des Vereinigten Königreiches, sondern im Besitz der Königin von Großbritannien. GB ist eben nur ein Teil des Vereinigten Königreiches. Die außenpolitische Vertretung von Kronkolonien wird daher vom Vereinigten Königreich übernommen. Die Anwendung außenpolitischer Verträge au die Kronkolonien ist im Einzelnen von Königin Elisabeth II. zu bestätigen. Hier zeigen sich schon die Unterschiede: in Gibraltar sind die wichtigsten Verträge der EU und somit Richtlinien, Verordnungen und EUGH-Entscheidungen anwendbar. Doch ist Gibraltar nicht Teil des gemeinsamen Binnenmarktes und folglich nicht Teil der Zollunion. Bei Einfuhr von Waren aus Gibraltar in einen anderen EU-Staat ist Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Bei den British Virgin Islands und der Isle of Man hingegen sind noch nicht einmal die Grundfreiheiten der Europäischen Union anwendbar. Also auch keine Niederlassungsfreiheit oder die Freiheit vom freien Verkehr von Dienstleistungen.

Mit anderen Worten: Jeder EU-Bürger kann auf Gibraltar eine Firma gründen und von dort aus Geschäfte tätigen. Handelt es sich um Dienstleistungen, ist das Recht Gibraltars anzuwenden, die Dienstleistung darf aber EU-weit ausgeführt werden. Ist es eine Finanzdienstleistung, Forex-Trading, so muß diese MiFiD-konform sein.
Dienstleistungen von den BVI aus können in der EU untersagt werden, Finanzdienstleistungen orientieren sich alleine am Recht der British Virgin Islands.

 

Sind die DBA des Vereinigten Königreiches anwendbar?

Nicht direkt! Es ist jeweils zu prüfen, ob für Gibraltar oder BVI ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeweils zu schauen, ob im jeweiligen DBA des Vereinigten Königreiches definiert ist, ob das ganze DBA oder Teile davon auf die jeweilige Kronkolonie Anwendung finden. Dies kann auch in Protokollen geregelt sein und diese sind oft nur auf Anfrage beim Finanzministerium erhältlich.

 

BVI und Gibraltar – bekannte Steueroasen

Leider sind beide Kronkolonien und auch die Isle of Man hinlänglich als Steueroasen bekannt. Auf Druck der EU, der OECD, der G20-Staaten und auch der britischen Regierung tut sich etwas in diesen Territorien. Hin zu mehr Kooperation und Auskünften gegenüber befreundeten Staaten öffnen sich diese Überseegebiete. 

Bei Offshoregründungen hat das für den Inhaber leider oft zur Folge, dass nun mehr Informationen über ihn offengelegt werden. Hier können Firmengründer über Trusts oder Inhaberaktien und Nominee-Shareholder die wahren Eigentumsverhältnisse verschleiern. Jedoch steht damit das nächste Problem ins Haus: Sind die Eigentümer nach außen nicht ersichtlich, will die Bank genau dokumentieren, wer der letztendlich wirtschaftlich Berechtigte (UBO) ist. 

 

Viel Aufwand für eine Steuerreduzierung

Die meisten Mandanten wünschen eine Reduzierung der Steuerlast, um Ihre Liquidität zu erhöhen und schneller wieder investieren zu können. Die Frage ist daher berechtigt, ob der Aufwand einer Offshore-Gründung und Verschleierung der Eigentümerverhältnisse effektiv zu angemessenen Kosten zu bewältigen ist. Denn das Stichwort lautet „hinreichender Substance-Escape“: Nur, wenn die Gesellschaft im Zielland ausrechend Substanz hat, ist sie keine Briefkastengesellschaft. 

Wo innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein einfacher Director und ein virtuelles Büro für eine Firma als Substanz reichen, so ist z.B. auf den BVI schon ein angestellter Director und ein eingerichtetes Büro erforderlich. Hinzu kommt bei den Offshore-Staaten, dass meist ein wirtschaftlicher Grund vorliegen muß, warum man ausgerechnet in diesem Offshore-Staat eine Firma gründet. 
Steuern zu vermeiden ist leider kein wirtschaftlicher Grund im Sinne des AStG!

Vergleicht man die Kosten für die Gründung einer EU-Firma und die Gründung auf Gibraltar inklusive der Kosten der Führung der Gesellschaft, die jedes Jahr anfallen, so wird man feststellen, dass diese sich nur geringfügig unterscheiden, will man eine steuerehrliche Gründung vollziehen. 

Diese Kosten sind allerdings als betriebsbedingte Ausgaben von den Steuern in Gibraltar oder z.B. Zypern absetzbar. Die Anforderungen an den hinreichenden Substance Escape liegen auf den BVI ungleich höher und verursachen demzufolge mehr Kosten. Diese kann man in einer Nullsteueroase allerdings nicht absetzen. Ein geldwerter Vorteil für eine Offshore-Gründung macht sich daher oft erst ab einem Gewinn vor Steuern ab etwa EUR 100.000 bemerkbar, legt man die Steuersätze Gibraltars oder Zyperns zu Grunde.

Billig-Gründung oder sichere Gründung?

Hinzu kommt, dass die Gründung in einem EU-Staat für den Gründer mehr Rechtssicherheit bietet. Waren die Limited-Gründungen Anfang des Jahrhunderts noch mit Nasenrümpfen angesehen worden, haben sich auch die Niedrigsteuerländer der EU als Firmenstandorte etabliert. Hier stellt sich dann auch die Frage was Ihre Geschäftspartner sagen, wenn Sie mit der Firmenadresse Gibraltar oder Tortula, British Virgin Islands, arbeiten. Im letzteren Falle wird der Geschäftspartner aller Erfahrung nach Probleme bekommen, die Rechnungen der Offshore-Gesellschaft von seinem Finanzamt anerkannt zu bekommen. Nur, wenn er dann beweist, dass es sich auf den BVI um einen qualifizierten Geschäftsbetrieb handelt und nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft, wird das Finanzamt zustimmen und die Rechnung als betriebsbedingte Ausgaben ansehen. Aber wie soll er das beweisen können, was Sie erfolgreich verschleiert haben?

 

Offshore oder Binnenmarkt?

Die Erfahrung zeigt, dass die allermeisten Mandanten mit dem Wunsch nach einer Briefkastenfirma auf den Cayman Islands, BVI oder Bahamas zu uns kommen. Einige wollen anstelle dessen vielleicht eine Aktiengesellschaft in der „Steueroase“ Schweiz. Nach reiflicher Überlegung entscheiden sich Mandanten dann meist für eine steuerehrliche Lösung und die Gründung innerhalb der EU. Kosten, Rechtssicherheit und Verwaltungsaufwand einerseits, aber auch Ansehen und Glaubwürdigkeit andererseits überwiegen dann einem (vermeintlichen) Steuervorteil bei einer Offshore-Gründung.

Unternehmenssteuern - ein Überblick
Viele Staaten und Sonderwirtschaftszonen innerhalb des europäischen Binnenmarktes bieten hier geringe Steuersätze und Steuerprivilegien bei gleichzeitiger Rechtssichereit. Ein Überblick finden Sie auch auf unserer Webseite unter: http://taxsavingcorp.com/steuern-planen/uebersicht-steuersaetze

 

Wie gründe ich rechtssicher eine Offshore-Firma?

Zunächst sollte man prüfen, ob ein DBA vorliegt, ob bilaterale Abkommen anwendbar sind. Die Besonderheiten Ihres Geschäftes und Ihre Kundenwünsche sind dabei zu berücksichtigen. Es gibt nicht die eine Lösung, und nicht alle Ausführungen in Internet-Foren zu diesem Thema sind richtig oder gar pauschal 1:1 auf Ihren Sachverhalt übertragbar.

Jedoch bieten sich neben den Niedrigsteuerländern der EU auch andere Staaten und Gebiete für eine steueroptimierte Firmengründung an. Dazu gehören insbesondere Ra’s Al-Khaimah, Sharjah, Mauritius und Hongkong. Dabei kommt es auch darauf an, wo Ihre Märkte liegen und welche rechtlichen Anforderungen im jeweiligen Staat an Ihr Geschäft gestellt werden. 

© apops - Fotolia.com

Beispielsweise bieten Ra’s Al-Khaimah (UAE) und Mauritius exzellente Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten, aber wer kommt schon auf die Idee, eine Erotik-Seite in einem streng muslimischen Staat wie den UAE zu betreiben?

Mit dem Bild links auf einer Webseite wäre dort schon eine Straftat begangangen worden!

 

Erfahren & kompetent - unsere Beratung

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung der für Sie in Frage kommenden Staaten, wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie natürlich auch unter www.taxsavingcorp.com

Kalli spera!

2014/03/16

Zypern-Firma: Was hat sich in einem Jahr getan?

Hellenic Bank: Ohne Probleme durch die Krise
Erst vor wenigen Tagen war eine kleine Mittelmeerinsel wieder einmal der Schauplatz für aufregende Nachrichten aus dem Finanz- und Bankensektor: Der zypriotische Zentralbankchef ist nach nur zwei Jahren im Dienst zurückgetreten. Dieser Rücktritt könnte das endgültige Ende einer unruhigen Phase für Politik, Wirtschaft und Bevölkerung einläuten, die vor einem Jahr fast zum Staatsbankrott der kleinen Insel geführt hatte. Heute ist Zypern auf gutem Weg, wirtschaftlich und finanziell wieder Fuß zu fassen. Die Insel bietet sich somit gerade jetzt als attraktiver Standort für Firmen an, die von weitreichenden Steuererleichterungen profitieren wollen. 


2013 war das Jahr umfassender Reformen auf Zypern


Vor genau einem Jahr stand die Republik Zypern im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Unmittelbar von einem Staatsbankrott bedroht, musste man unter den Rettungsschirm des Internationalen Währungsfonds schlüpfen und eine finanzielle Unterstützung in Höhe von zehn Milliarden Euro von der Europäischen Union akzeptieren. Die Ursache der nahen Finanz- und Wirtschaftskatastrophe lag auch in einem völlig maroden und aufgeblähten Bankensektor, der das Land finanziell an den Rand des Ruins brachte. Im Gegenzug für die finanzielle Hilfe der Europäischen Union musste sich Zypern zu umfangreichen Reformen bereiterklären, die insbesondere den Finanz- und Bankensektor betrafen. Nun dürfte der Rücktritt des nationalen Notenbankchefs einen endgültigen Schlusspunkt unter unruhige Monate mit vielfältigen Veränderungen im Wirtschafts-, Finanz- und Bankensektor setzen. Unter anderem wurden die maroden Banken abgewickelt und die Kapitalmarktbeschränkungen gelockert. Zypern hat auf dem Weg zu soliden Finanzverhältnissen große Fortschritte erzielt und bietet sich heute mehr denn je für eine Firma an, die mit der Gründung einer Gesellschaft als Limited einen erheblichen Steuervorteil erzielen will. 


Etablierte Standortvorteile auf Zypern neu beleben


Nach den umfangreichen Reformen im Finanz- und Bankenwesen kommt der Standort Zypern gerade jetzt für Unternehmen in Frage, die ihre Steuerlast nachhaltig senken und eine Firma gründen wollen. Das Land ist Teil der Europäischen Union und zählt zu den Standorten mit der geringsten Besteuerung von Firmengewinnen. Mit einem Steuersatz von lediglich 12,5 Prozent haben Firmen, die sich für eine Gründung vor Ort entscheiden, eine erheblich geringere Steuerlast zu zahlen als in Deutschland. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren vom Aufbau einer internationalen Gesellschaft als Limited in Form einer Holding. Ungeachtet des erheblichen Standortvorteils ist es auch nach dem Aufbau einer internationalen Limited uneingeschränkt möglich, ein Bankkonto in der Schweiz oder in Großbritannien zu unterhalten. Die bekannten Steuervorteile auf der zypriotischen Insel greifen somit in vollem Umfang weiter, dennoch ist die Gründung einer Firma in Zypern angesichts der durchgeführten Reformen heute mehr denn je sicher und zuverlässig realisierbar. Tax Saving Corporation ist der kompetente Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, die eine Firmengründung vor Ort zur Reduzierung ihrer Steuerlast anstreben. 


Ein erfahrener Partner erleichtert den Einstieg


Nach der Umsetzung vielfältiger Reformen ist Zypern heute zum attraktiven Standort für mittelständische Unternehmen avanciert. Vorhandene Vermögenswerte gelten als sicher, die Bankenlandschaft ist restrukturiert und konsolidiert. Mit einem erfahrenen Partner an der Seite, wie es Tax Saving Corporation seit vielen Jahren ist, bleibt die Firmengründung auf Zypern ein zuverlässiger und sicherer Weg, nachhaltig Steuerreduzierungen zu generieren, um stärker von realisierten Firmengewinnen zu profitieren. 

2014/03/13

Die Fehler des Ulli H.

Wohl kaum ein Thema hat die nationale Presse in den letzten Tagen so beschäftigt wie das zum „Prozess des Jahres“ ausgerufene Verfahren gegen Steuersünder Uli Hoeneß. 

(c) FC Bayern München AG
Allein innerhalb der drei Tage dauernden Darlegung der Fakten kamen kontinuierlich neue Details ans Licht, die Steuerschuld stieg in den ersten beiden Verhandlungstagen von Minute zu Minute. Ob die Selbstanzeige juristisch einwandfrei war, ob das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft berechtigt war und ob der Antritt der Haftstrafe einen Schlussstrich unter die Affäre ziehen wird, dürfte sich in den kommenden Monaten herausstellen. 

Doch welche Fehler hat Uli Hoeneß aus steuerlicher Sicht gemacht, und wie wäre eine Steuerhinterziehung zu vermeiden gewesen?

Jedes Vermögen erfordert Verantwortung


Der vielleicht größte Fehler dürfte aus steuerlicher Sicht in der mangelnden Verantwortung bestehen, die der Angeklagte über viele Jahre gezeigt hat. Wer Vermögen besitzt, muss dafür Verantwortung übernehmen – unabhängig davon, ob es auf dem Weg des Erbens, durch Arbeit oder durch Spekulationsgeschäfte erworben wurde. Wer als Privatperson Gelder im Ausland anlegt, um damit zu spekulieren, muss damit rechnen, der Steuerhinterziehung beschuldigt zu werden. 

Dabei gibt es durchaus sinnvolle Varianten, auch ein großes Vermögen sauber zu versteuern und eine Steuerersparnis zu erzielen. Der Weg führt in der Regel ins Ausland, doch wurden die investierten Gelder sowieso außerhalb Deutschlands angelegt, spricht aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht nichts dagegen, sie dort zu investieren, um von Steuervorteilen zu profitieren. Doch jeder Ansatz des Steuerpflichtigen setzt voraus, der Verantwortung für das eigene Vermögen nachzukommen und dieses versteuern zu wollen.

Die Steuersenkung als Ziel vieler Optionen


Wer nicht in die Falle hinterzogener Steuern tappen will, kann mit seinen Geldern eine Firma oder eine Stiftung außerhalb Deutschlands gründen. 

Entscheidet man sich für einen Standort mit einer attraktiven - sprich niedrigen - Besteuerung, wie es beispielsweise in Zypern der Fall ist, profitiert der Steuerpflichtige bei erwirtschafteten Unternehmensgewinnen von einer erheblich geringeren Versteuerung. In Zypern gilt ein Steuersatz von 12,5 Prozent auf Unternehmensgewinne, deshalb hätten angelegte Gelder sinnvoll auf der Mittelmeerinsel in eine Firma investiert werden können. 

Alternativ wäre die Gründung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein eine Variante gewesen, um der Falle hinterzogener Steuern richtig und sicher zu entgehen. Handelt eine solche Gesellschaft am Standort Liechtenstein mit Aktien, werden die erzielten Gewinne erheblich niedriger besteuert als in Deutschland. Allerdings erfordert jede Variante fundiertes Fachwissen, um die Steuerersparnis sicher und richtig zu realisieren.

Ein Steuerexperte unterstützt bei der Entscheidungsfindung


Damit eine Geldanlage im Ausland nicht zur unkalkulierbaren Falle wird, ist die Beratung durch einen Experten in steuerlichen Fragen eine wichtige Voraussetzung. Im Idealfall arbeitet er mit einem erfahrenen und kompetenten Team zusammen, das nötige Strukturen bei der Gründung einer Firma oder einer Stiftung außerhalb Deutschlands sicher und richtig beurteilen kann. 

So hätte man auch im Fall Hoeneß auch eine erhebliche Steuerersparnis erzielen können und eine Steuerhinterziehung vermeiden können.