2009/09/21

Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, die sich weder auf dem vermieteten Grundstück befinden noch einen funktionalen Zusammenhang aufweisen, steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung entgegen. 
Dies gilt auch für geringfügige oder kurzzeitige Mitvermietung. 
Folge dessen kann keine Kürzung im Sinne von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorgenommen werden. 

[vgl. BFH vom 17.05.2006 - BStBl. ll S. 659]