2014/08/22

DBA: Neues Abkommen mit Israel

Der israelische Finanzminister Yair Lapid und Wolfgang Schäuble haben in Berlin ein überarbeitetes deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. 

© Bundesministerium der Finanzen
Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst. Das Abkommen ruht auf dem Muster der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Mit dem revidierten Abkommen werden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten gefördert.
  • Der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle (Quellensteuer) sinkt von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen sogar bis auf 5 %. 
  • Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
Das neue Abkommen regelt nun ausdrücklich, dass Renten nicht besteuert werden, wenn diese als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) geleistet werden.

Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.

Die steuerlichen Privilegien in Israel machen den Staat zu einem interessanten Standort für eine Firmengründung.