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2015/12/21

Warum ein DBA Vorteile bietet

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bieten internationalen Unternehmern Vorteile. Sie schützen vor der doppelten Besteuerung und legen einen sicheren Rechtsrahmen fest. Aber es gibt auch Zusätze, die Firmenstrukturen transparent machen. Nicht immer ist dies gewünscht!


Ein DBA orientiert sich in den  meisten Fällen am Muster-DBA der OECD. Darin geregelt ist bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, welcher der beiden Vertragsstaaten welche Einnahmen besteuern darf.
Bei Unternehmen richtet sich dies nach der Betriebsstätte, die in aller Regel am Ort der geschäftlichen Leitung sitzt. Doch gibt es auch Ausnahmen, die die Betriebsstätte bei einer Produktionsstätte oder einer Baustelle sehen. Hier muß im Detail geprüft werden, was das DBA aussagt.

Ein DBA regelt auch, wann eine Betriebsstätte vorliegt und ob etwa ein qualifzierter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Also ein eingerichtetes Büro und angestellte Mitarbeiter.

Wichtig für die Besteuerung ist auch, wie Dividenden besteuert werden. Das Recht hierzu kann dem Quellenstaat zustehen aber auch der Empfängerstaat kann die gezahlte Steuer auf Divdenden lediglich anrechnen und den Rest für sich beanspruchen.
Mehr zu den DBA und deren Vorteilen finden Sie auch hier.

2013/09/15

Gründung einer Firma in Europa durch Tax Saving Corporation

VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN EUROPA

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Eine Firma in der Europäischen Union gründen
Die Gründung einer Firma in Europa, also der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind in aller Regel für Mandanten aus der EU von Vorteil.
Ein gesicherter Rechtsraum und zahlreiche Abkommen - multinational sowie bilateral - bieten den Gründern einer Firma Vorteile gegenüber Gründungen in Steueroasen.
Für Gründer in der EU bieten die Grundfreiheiten und der Binnenmarkt erhebliche Vorteile bezüglich Rechtssicherheit bei der Gründung einer Firma und Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Darüber hinaus gibt es auch andere, attraktive Argumente für eine Gründung in der EU.

Niedrige Steuersätze

Daneben bieten Staaten wie Zypern, Irland und Estland mit einer Niedrigsteuer von 12,5 % nicht nur geringe Steuersätze, sondern auch ein modernes und einfaches Gesellschaftsrecht.

Regionale Förderung

Sonderwirtschaftszonen in Portugal (Madeira) und auf den spanischen Kanaren (ZEC) bieten Investoren Steuersätze von 5 % bzw 4 %.

Steuer-Privilegien

Besondere Steuer-Privilegien für Holding-Strukturen oder für Patente, Lizenzen und andere Immaterialgüterrechte sind Anreize, nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Kleine- und Mittelständisiche Unternehmen.
Bei Mandanten, die ihren ständigen Aufenthalt in der EU kommt hinzu, dass der nach Companies-Foreign-Controlled-Rules (CFC-Regelungen) Substance Escape nicht so hoch ist, wie z.B. bei einer Firmengründung in Hongkong, Dubai oder gar Offshore-Staaten.

Grundfreiheiten und die Zollunion

Die durch den Vertrag von Lissabon fortgeschriebenen Grundfreiheiten sichern den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit der Niederlassungsfreiheit kommt die Möglichkeit hinzu, dass sich natürliche und juristische Personen überall in der EU betätigen können und innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ihre Dienstleistungen und Produkte erbringen bzw. fertigen können.
Die Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union. Die  rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).






Tax Saving Corporation - Unsere Leistungen


WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2012/03/24

Lichtenstein - Steueroase für Firmengründungen im neuen Licht


Firmengründung Liechtenstein und neues Steuerrecht

Durch die neuen Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen, Vereinbarungen über Auskunftsersuchen in Steuerangelegenheiten und der Zugehörigkeit Liechtensteins zum EWR, ist eine Firmengründung in Liechtenstein für unsere Mandanten extrem interessant geworden. Durch beschriebene Maßnahmen ist Liechtenstein "EU-Rechtskonform" geworden. Kapitalgesellschaften werden mit nur 12,5% besteuert, wobei die Effektivbelastung i.d.R. mit ca. 10% angegeben werden kann. Reine Beteiligungserlöse (Holdinggesellschaft) werden nicht mehr besteuert.

Liechtenstein kennt keine Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren.

Das Fürstentum Liechtenstein bietet Gewähr für politische, rechtliche und gesellschaftliche Stabilität. Dazu kommen günstige Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen: zur EU über den EWR und zur Schweiz über den Zoll- und den Währungsvertrag. Die zentrale Lage in Europa sowie die Kleinheit, die kurze Wege garantiert, sind weitere Pluspunkte. Schließlich ist die jahrzehntelange Tradition im Private Banking zu erwähnen sowie grosses Know-how und Qualität in diesem Bereich. Diese Tradition wird weiterhin nachhaltig gepflegt und ausgebaut.

Am 11.11.2009 hat Liechtenstein die internationalen Kooperationsstandards der OECD in Steuersachen anerkannt und am 30.03.2010 die gesetzliche Grundlage für grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen geschaffen.


Liechtenstein-Privatvermögensstrukturen (PVS)

Mit dem Gesetz über Landes- und Gemeindesteuern (SteG 2011) wurde eine privilegierte Besteuerung für rein vermögensverwaltende, wirtschaftlich nicht tätige Strukturen eingeführt.
Solche Gesellschaften sind keine Unternehmen im Sinne der EWR-Beihilferegelungen. Der neue Steuerstatus verstößt daher nicht gegen das Beihilfeverbot des EWR-Abkommens und wurde von der EFTA ausdrücklich genehmigt.


Firma in Liechtenstein gründen

Wir gründen für unsere Mandanten alle Formen der Gesellschaften in Liechtenstein: GmbH, Aktiengesellschaft, Anstalt, Stiftung, Trust und Treuhand-Unternehmen. Darüber hinaus richten wir Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein ein.

Grundsätzlich gelten die Regeln zur Firmengründung einer Gesellschaft im Ausland:

Reine Briefkastenfirmen sind offensichtlich rechtswidrig und halten einer Steuerprüfung nicht stand. Daher bedarf es eines hinreichenden Substance Escape. Dies bedeutet, dass wir für Sie die notwendigen Strukturen in Liechtenstein schaffen, damit Ihre Gesellschaft in der Lage ist nach den Anforderungen des Gesetzgebers in Ihrem Heimatland und denen im Fürstentum Liechtenstein zu handeln.
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The Tax Saving Corporation

Ein Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfen und weiteren Berufsgeheimnisträgern in mehr als 25 Ländern, das ist TaSaCo. Wir vereinen eine hochgradige Expertise im internationalen Steuer- und Wirtschaftsrecht mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten - und dies seit 1999.

Lesen Sie mehr unter http://taxsavingcorp.com/