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2014/03/16

Zypern-Firma: Was hat sich in einem Jahr getan?

Hellenic Bank: Ohne Probleme durch die Krise
Erst vor wenigen Tagen war eine kleine Mittelmeerinsel wieder einmal der Schauplatz für aufregende Nachrichten aus dem Finanz- und Bankensektor: Der zypriotische Zentralbankchef ist nach nur zwei Jahren im Dienst zurückgetreten. Dieser Rücktritt könnte das endgültige Ende einer unruhigen Phase für Politik, Wirtschaft und Bevölkerung einläuten, die vor einem Jahr fast zum Staatsbankrott der kleinen Insel geführt hatte. Heute ist Zypern auf gutem Weg, wirtschaftlich und finanziell wieder Fuß zu fassen. Die Insel bietet sich somit gerade jetzt als attraktiver Standort für Firmen an, die von weitreichenden Steuererleichterungen profitieren wollen. 


2013 war das Jahr umfassender Reformen auf Zypern


Vor genau einem Jahr stand die Republik Zypern im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Unmittelbar von einem Staatsbankrott bedroht, musste man unter den Rettungsschirm des Internationalen Währungsfonds schlüpfen und eine finanzielle Unterstützung in Höhe von zehn Milliarden Euro von der Europäischen Union akzeptieren. Die Ursache der nahen Finanz- und Wirtschaftskatastrophe lag auch in einem völlig maroden und aufgeblähten Bankensektor, der das Land finanziell an den Rand des Ruins brachte. Im Gegenzug für die finanzielle Hilfe der Europäischen Union musste sich Zypern zu umfangreichen Reformen bereiterklären, die insbesondere den Finanz- und Bankensektor betrafen. Nun dürfte der Rücktritt des nationalen Notenbankchefs einen endgültigen Schlusspunkt unter unruhige Monate mit vielfältigen Veränderungen im Wirtschafts-, Finanz- und Bankensektor setzen. Unter anderem wurden die maroden Banken abgewickelt und die Kapitalmarktbeschränkungen gelockert. Zypern hat auf dem Weg zu soliden Finanzverhältnissen große Fortschritte erzielt und bietet sich heute mehr denn je für eine Firma an, die mit der Gründung einer Gesellschaft als Limited einen erheblichen Steuervorteil erzielen will. 


Etablierte Standortvorteile auf Zypern neu beleben


Nach den umfangreichen Reformen im Finanz- und Bankenwesen kommt der Standort Zypern gerade jetzt für Unternehmen in Frage, die ihre Steuerlast nachhaltig senken und eine Firma gründen wollen. Das Land ist Teil der Europäischen Union und zählt zu den Standorten mit der geringsten Besteuerung von Firmengewinnen. Mit einem Steuersatz von lediglich 12,5 Prozent haben Firmen, die sich für eine Gründung vor Ort entscheiden, eine erheblich geringere Steuerlast zu zahlen als in Deutschland. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren vom Aufbau einer internationalen Gesellschaft als Limited in Form einer Holding. Ungeachtet des erheblichen Standortvorteils ist es auch nach dem Aufbau einer internationalen Limited uneingeschränkt möglich, ein Bankkonto in der Schweiz oder in Großbritannien zu unterhalten. Die bekannten Steuervorteile auf der zypriotischen Insel greifen somit in vollem Umfang weiter, dennoch ist die Gründung einer Firma in Zypern angesichts der durchgeführten Reformen heute mehr denn je sicher und zuverlässig realisierbar. Tax Saving Corporation ist der kompetente Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen, die eine Firmengründung vor Ort zur Reduzierung ihrer Steuerlast anstreben. 


Ein erfahrener Partner erleichtert den Einstieg


Nach der Umsetzung vielfältiger Reformen ist Zypern heute zum attraktiven Standort für mittelständische Unternehmen avanciert. Vorhandene Vermögenswerte gelten als sicher, die Bankenlandschaft ist restrukturiert und konsolidiert. Mit einem erfahrenen Partner an der Seite, wie es Tax Saving Corporation seit vielen Jahren ist, bleibt die Firmengründung auf Zypern ein zuverlässiger und sicherer Weg, nachhaltig Steuerreduzierungen zu generieren, um stärker von realisierten Firmengewinnen zu profitieren. 

2012/03/24

Lichtenstein - Steueroase für Firmengründungen im neuen Licht


Firmengründung Liechtenstein und neues Steuerrecht

Durch die neuen Steuergesetze, Doppelbesteuerungsabkommen, Vereinbarungen über Auskunftsersuchen in Steuerangelegenheiten und der Zugehörigkeit Liechtensteins zum EWR, ist eine Firmengründung in Liechtenstein für unsere Mandanten extrem interessant geworden. Durch beschriebene Maßnahmen ist Liechtenstein "EU-Rechtskonform" geworden. Kapitalgesellschaften werden mit nur 12,5% besteuert, wobei die Effektivbelastung i.d.R. mit ca. 10% angegeben werden kann. Reine Beteiligungserlöse (Holdinggesellschaft) werden nicht mehr besteuert.

Liechtenstein kennt keine Quellensteuern auf Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren.

Das Fürstentum Liechtenstein bietet Gewähr für politische, rechtliche und gesellschaftliche Stabilität. Dazu kommen günstige Rahmenbedingungen, wie insbesondere die Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen: zur EU über den EWR und zur Schweiz über den Zoll- und den Währungsvertrag. Die zentrale Lage in Europa sowie die Kleinheit, die kurze Wege garantiert, sind weitere Pluspunkte. Schließlich ist die jahrzehntelange Tradition im Private Banking zu erwähnen sowie grosses Know-how und Qualität in diesem Bereich. Diese Tradition wird weiterhin nachhaltig gepflegt und ausgebaut.

Am 11.11.2009 hat Liechtenstein die internationalen Kooperationsstandards der OECD in Steuersachen anerkannt und am 30.03.2010 die gesetzliche Grundlage für grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen geschaffen.


Liechtenstein-Privatvermögensstrukturen (PVS)

Mit dem Gesetz über Landes- und Gemeindesteuern (SteG 2011) wurde eine privilegierte Besteuerung für rein vermögensverwaltende, wirtschaftlich nicht tätige Strukturen eingeführt.
Solche Gesellschaften sind keine Unternehmen im Sinne der EWR-Beihilferegelungen. Der neue Steuerstatus verstößt daher nicht gegen das Beihilfeverbot des EWR-Abkommens und wurde von der EFTA ausdrücklich genehmigt.


Firma in Liechtenstein gründen

Wir gründen für unsere Mandanten alle Formen der Gesellschaften in Liechtenstein: GmbH, Aktiengesellschaft, Anstalt, Stiftung, Trust und Treuhand-Unternehmen. Darüber hinaus richten wir Vermögensverwaltungsgesellschaften in Liechtenstein ein.

Grundsätzlich gelten die Regeln zur Firmengründung einer Gesellschaft im Ausland:

Reine Briefkastenfirmen sind offensichtlich rechtswidrig und halten einer Steuerprüfung nicht stand. Daher bedarf es eines hinreichenden Substance Escape. Dies bedeutet, dass wir für Sie die notwendigen Strukturen in Liechtenstein schaffen, damit Ihre Gesellschaft in der Lage ist nach den Anforderungen des Gesetzgebers in Ihrem Heimatland und denen im Fürstentum Liechtenstein zu handeln.
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The Tax Saving Corporation

Ein Netzwerk aus Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfen und weiteren Berufsgeheimnisträgern in mehr als 25 Ländern, das ist TaSaCo. Wir vereinen eine hochgradige Expertise im internationalen Steuer- und Wirtschaftsrecht mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mandanten - und dies seit 1999.

Lesen Sie mehr unter http://taxsavingcorp.com/