2014/10/15

Double Irish: Der Tod des "weltberühmten Steuerschlupflochs" (?)

Für Sie gelesen:
Spiegel Online
14.10.2014 -  15:01 
Von , London

"Jahrelang half Irland globalen Konzernen wie Apple und Google, Milliarden am Fiskus vorbeizuschleusen. Nun will die Regierung in Dublin das wichtigste Steuerschlupfloch schließen - der "Double Irish" ist am Ende."

So beginnt der Artikel von Volkery auf SPON, den Sie hier finden.

Allerdings verschweigt er zunächst, dass es sich um ein "Double Irish with a Dutch Sandwich" handelt und der entscheidende Teil eben der in den Niederlanden ist. Die Priviligierung von Holding-Einnahmen ist es eben, die es zusammen mit der Priviligierung von Lizenzeinahmen ermöglicht, Steuern von einer Betriebsstätte abzuziehen und später in eine Steueroase weiter zu leiten ("Dividendenrouting").


Ja und?

Es gibt genügend andere Staaten innerhalb der EU, die ein sog. "Holding-Privileg" bieten. Darunter Dänemark, Spanien, Zypern, Malta und Zypern. Nicht vergessen, auch in Deutschland werden Dividenden an eine Holding gering besteuert.

Dann fließen die Dividenden halt von Irland nach Holland, weiter nach Zypern und ab auf die Bermudas oder die British Virgin Islands. Und die Rechnungen kommen aus den Niederlanden oder Zypern. Letzteres wird in beiden Staaten steuerlich begünstigt.

Genau das ist es ja, was Irland jetzt plant, die Einführung der IP-Box, also die steuerliche Begünstigung von Einnahmen aus Intellectual Property.

Es erschließt sich aus dem Artikel auch nicht, was sich in der Bilanz für Unternehmen wie Google, Amazon, IKEA oder Starbucks ändern sollte.

Dazu müsste man auf der Ebene der Dividendenzahlungen an verbundene Unternehmen eingreifen. Das widerspräche aber der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

Oder Irland (oder andere EU-Staaten) verweigern die Anerkennung von Rechnungen aus den EU-Staaten, die ein Holding- oder IP-Privileg haben. Das verstösst aber gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU-Verträge.

Alles nur Augenwischerei, damit kleine und mittelständische Unternehmen nicht auf die Idee kommen, es den Großen nachzueifern.

Hier kommt wieder die Augenwischerei ins Spiel mit der man die Kleinen hängen will und die Großen laufen lässt. Wir berichteten bereits im Juli über die Doppelmoral, mit der nach Außen geprahlt wird, man würde Steuersparmodelle austrockenen und gegen Briefkastenfirmen vorgehen, andererseits aber die Vorteile für große (US-) Konzerne unangetastet lässt.

Fazit: Der Artikel betrachtet eine einzelne Regelung, vergisst aber das große Ganze. Internationales Steuerecht ist nunmal eine komplexe Materie und muß im Zusammenhang betrachtet werden.