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2010/09/22

Kurzfristige Überlassung des Grundbesitzes



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei kurzfristiger Überlassung        

Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG tritt auch dann nicht ein, wenn der vermietete Grundbesitz des grundstücksverwaltenden Unternehmens nur für kurze Zeit dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Hier sind schon zwei bis drei Tage Überlassung schädlich. 

[BFH 08.06.1978 - BStBl. ll S. 505].

2009/09/21

Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen, die sich weder auf dem vermieteten Grundstück befinden noch einen funktionalen Zusammenhang aufweisen, steht einer ausschließlichen Grundstücksverwaltung entgegen. 
Dies gilt auch für geringfügige oder kurzzeitige Mitvermietung. 
Folge dessen kann keine Kürzung im Sinne von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG vorgenommen werden. 

[vgl. BFH vom 17.05.2006 - BStBl. ll S. 659]

2008/07/21

Gewerbliche Grundstücksverwaltung



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei gewerblichem Charakter

Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG findet bei solchen Unternehmen keine Anwendung, bei denen die Grundstücksverwaltung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht und gewerblichen Charakter annimmt. [

BFH vom 29.03.1973 - BStBl. Il S. 686, vom 28.06.1973 - BStBl. ll S. 688 und vom 31.07.1990 - BStBl. ll S. 1075].

Dieser Punkt wird von den Finanzämtern in der Regel weit ausgelegt!