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2014/12/13

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein

Wie gründe ich rechtssicher eine Stiftung in Liechtenstein?

Wenn Sie sicher und zuverlässig eine Stiftung gründen wollen, um Steuern zu sparen, ist Liechtenstein ein geeigneter Standort.

Der Standort Liechtenstein eignet sich für eine Stiftungsgründung ideal:
Anonymität, Rechtssicherheit und kompetente Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Errichtung der Stiftung. So können Sie Ihr Vermögen schützen und zum Beispiel auch Erbschaftssteuer vermeiden.

Stiftung als Holding

Die Liechtensteiner hinterlegte Stiftung darf ansich keine wirtschaftlichen Tätigkeiten betreiben. Sie dient der Verwaltung von Vermögen. So kann Sie aber als Holding zwischen eine aktive Gesellschaft und Ihnen stehen und Ihr Vermögen schützen und verwalten.

Mehr zum Thema Stiftung und Liechtenstein lesen Sie auch auf unserer Seite Stiftung-Liechtenstein.de.



2014/05/13

Mittelstand: Anstalt, GmbH oder Stiftung in Liechtenstein gründen



Wie der deutsche Mittelstand von einer Gesellschaft in Liechtenstein profitieren kann

Lange Zeit genoss Liechtenstein den Ruf einer Steueroase, in der man anonym Firmen gründen kann und Banken auch bei ungeklärter Herkunft von Geldern höchste Diskretion wahren.
Was hat sich in den letzten Jahren getan und wie kann ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland davon profitieren?

Reform des Steuerrechts

Das Fürstentum Liechtenstein hat im November 2011 eine umfassende Novelle seines Steuersystems vollzogen. Der Steuerreform lag das Ziel zugrunde, das bestehende Steuergesetz so anzupassen, dass Liechtenstein auch in Zukunft über ein international attraktives und somit wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuersystem verfügt, ohne der Kritik der Europäischen Union ausgesetzt zu sein.

Grundlagen hierfür wurden mit einer Road-Map 2007 gelegt und von einer politisch-wissenschaftlichen Diskussion transparent in der Öffentlichkeit geführt. Die Steuer CDs von 2008 oder die Affäre Zumwinckel waren somit nicht der Auslöser, auch wenn die Debatte davon begleitet wurde.

Liechtenstein verfügt nunmehr über eine Flat-Tax von 12,5% auf Unternehmensgewinne als auch zahlreiche Steuerprivilegien für Unternehmen (Holding-Privileg, IP-Box), als auch für Privatleute (Privatvermögensstruktur, Familienstiftung).

Was für Vorteile ergeben sich für deutsche Mittelständler aus der Steuerreform?

Der Weg weg von der Steueroase in den Alpen hin zu einem anerkannten Steuersystem Mitten in Europa hat zunächst zu einer neuen Einschätzung Liechtensteins durch die OECD geführt. Das Fürstentum gehört nunmehr zu den Staaten der White List, steht also nicht mehr unter Verdacht, Geldwäsche oder Steuerflüchtlingen Vorschub zu leisten. Eine Reihe von neuen oder novellierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und den dazugehörigen Steuerauskunftsverfahren (TIEA) erleichtert die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen.

Durch mehr Transparenz hat es Liechtenstein geschafft, dass Firmengründungen dort nicht mehr als reine Briefkastengesellschaften angesehen werden. Die Kooperation u.a. mit Deutschland führte auch dazu, dass Finanzbeamte in Deutschland nicht reflexartig Steuerbetrug und Schwarzgeld wittern, wenn der Sitz der Firma mit Vaduz angegeben wird.
Ganz klar bedeutet die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Abfrage von Bankdaten beim begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung ein Ende der Schwarzgeld-Koffer in der Alpenrepublik. Doch ein attraktives Steuersystem und gerade die Öffnung zur EU hin bieten deutschen Unternehmern mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und Vermögen zu schützen. Liechtenstein vereint mehrere Vorteile, die innerhalb Europas sonst nur auf Zypern zu finden sind.

Geringe Besteuerung von Unternehmensgewinnen

http://taxsavingcorp.com/steuern-planen/uebersicht-steuersaetzeGrundsätzlich vorteilhaft ist die Besteuerung von Gewinnen mit lediglich 12,5% Körperschaftssteuer. Diese Pauschalbesteuerung liegt damit am unteren Ende der Steuersätze europäischer Staaten für Unternehmen, wie auch in Irland, Lettland und Zypern.

 

Keine Besteuerung von Kapitalerträgen

Kapitalerträge werden nicht besteuert. Dies bedeutet nicht nur, das Zinsen nicht besteuert werden, auch Kapitalerträge von verbundenen Unternehmen – z.B. Tochterunternehmen in der EU – werden nicht besteuert. Dazu gehören auch Dividenden aus diesen EU-Unternehmen.

Die neue Offenheit Liechtensteins führte Ende 2013 auch dazu, dass nunmehr die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar ist. Damit werden Dividenden eines Tochterunternehmens in der EU an die Muttergesellschaft in Liechtenstein steuerfrei transferiert.
Da nach liechtensteinischem Steuerrecht Verluste aus verbundenen Unternehmen übertragbar sind, können über Holdingstrukturen Verluste und Gewinne von verbundenen Unternehmen– und damit die Besteuerung – gut gesteuert werden.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat inzwischen anerkannt, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG im Bezug auf liechtensteinische Firmen nicht anwendbar ist.

IP-Box in Liechtenstein

Liechtenstein besteuert Lizenzeinnahmen und Gewinne aus Patenten mit normaler Körperschaftssteuer von 12,5%. Jedoch werden 80% der Einnahmen pauschal betriebsbedingten Ausgaben gleichgestellt. Dies führt dazu, dass nur 20% der Einnahmen aus Lizenzen, Patenten und anderen anerkannten Urheberrechten dem Steuersubstrat zugerechnet werden. Dieser Kniff – erst Abzug, dann normale Besteuerung – führt dazu, dass zwar im Ergebnis sehr wenig Steuernauf Einnahmen aus Intellectual Property (IP) gezahlt werden, formal aber der reguläre Steuersatz angewandt wird. Bei einem besonderen, niedrigen Steuersatz würden ansonsten die meisten EU-Staaten Rechnungen für Lizenz- oder Patentzahlungen nicht anerkennen.

Im Endeffekt führt dies zu einer effektiven Besteuerung von 2,5% oder noch darunter, wenn weitere betriebsbedingte Aufwendungen anfallen. 

Chancen für den deutschen Mittelstand

Damit eröffnet sich für Gesellschafter oder Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Deutschland eine gute Möglichkeit, die Steuerlast in Deutschland signifikant zu senken: Beispielsweise kann eine deutsche GmbH oder AG eine Holdingstruktur mit einer Liechtensteiner Firma aufbauen deren Zweck es ist, mittels Lizenzzahlungen Gewinne aus der deutschen Gesellschaft abzusaugen. Nunmehr können auch über die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Dividenden aus der deutschen Tochterfirma steuerfrei in die liechtensteinische Muttergesellschaft übertragen werden. Auf diesem Wege kann auch die fiktive Gewinnbesteuerung umgangen werden.

Vermögensschutz durch liechtensteinische Gesellschaft

Der Transfer in eine Gesellschaft in Liechtenstein kann neben steuerrechtlichen Gründen auch dem Schutz des Vermögens dienen. Sei es durch die Vermeidung der fiktiven Gewinnbesteuerung in Deutschland oder der Rückzug in einen stabilen Schweizer Franken. Aber auch die Nachfolgeregelung durch eine Familienstiftung und die Vermeidung der Erbschaftssteuer durch eine Stiftung in Liechtenstein können Familienvermögen oder Assets einer Gesellschaft schonen.

Welche Rechtsform sollte eine liechtensteinische Gesellschaft einnehmen?

Liechtenstein bietet mit der Anstalt, der GmbH und der Stiftung mehrere Formen der Gesellschaft als juristisch eigenständige Person an. 

Die GmbH ist ein eher selten anzutreffendes Instrument. Meist handelt es sich um selbständige Niederlassungen einer Schweizer, Österreichischen oder Deutschen GmbH. 

Die Anstalt verfügt über weitergehende Möglichkeiten und eine ebenfalls beschränkte Haftung. Sie kann als typische Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liechtenstein angesehen werden.

Die Stiftung ist ein gutes Instrument, wenn Vermögen innerhalb der Unternehmensstrukturen verbleiben soll und nur zu bestimmten Zwecken oder in bestimmten Umfang ausgeschüttet werden soll. Die einfache Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist oft ein weiterer Anreiz, im Fürstentum Liechtenstein eine Stiftung als Holding zu gründen. Beim Vermögensschutz oder der steuergünstigen Nachfolgeregelung wird man eher zu einer hinterlegten Stiftung tendieren.

Geht es ausschließlich um das Verwalten von bestehenden Vermögenswerten ohne eigenes aktives Geschäft wie zum Beispiel reine Beteiligungen oder Anlage von Vermögen, kann eine Privatvermögensstruktur (PVS) interessant sein. Diese PVS, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn sie ausschließlich Finanzinstrumente nach des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie Beteiligungen an juristischen Personen, liquide Gelder und Bankkontoguthaben erwerben, besitzen, verwalten und veräußern, unterliegen lediglich der Mindestertragssteuer von CHF 1.200
Diese PVS gelten nach den DBA zwischen Liechtenstein einerseits und Deutschland oder Österreich andererseits als nicht in Liechtenstein ansässig. Sie eignen sich nur im Verbund mit hinterlegten Stiftungen oder weiteren ausländischen Strukturen.

Welche Strukturen eignen sich für mein Unternehmen?

Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Neben der Reduzierung der Steuerlast durch eine Firma in Liechtenstein oder eine Stiftung in Liechtenstein sind weitere Aspekte interessant, die für den Standort Liechtenstein sprechen.



Einen grundlegenden Überblick können sich Interessenten im eBook „Gesellschaft in Liechtenstein gründen“ (bei Amazon erhältlich) verschaffen oder unter www.taxsavingcorp.com
Gerne beantworten die Berater Ihre Fragen zur Firmengründung Liechtenstein.
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2011/11/27

So leicht gründet man eine Stiftung in Liechtenstein

Zu den Klischees bei der Gründung einer Stiftung oder Firma in Liechtenstein

„So leicht gründet man eine Stiftung in Liechtenstein“ titelte die Welt in einem Artikel vor einigen Jahren. Aufhänger ist ein Bauunternehmer, der stille Reserven von 15 Millionen Euro mobilisieren konnte und diese in einer Liechtensteiner Stiftung anlegte.

Stiftung Liechtenstein gründen
So weit, so gut. Nun wissen wir aus der eigenen Praxis, dass nicht jeden Tag Unternehmer mal eben Millionen aktivieren. Die ersten Fragen die sich stellen: Wo und wie wurde das Geld aktiviert? Auf einem Geschäftskonto? Wie kam es dann in das Fürstentum? Im Koffer?

Wie den meisten dürfte es Ihnen ähnlich gehen, es ist kein behaglicher Gedanke, mit soviel Geld bar im Koffer über die Autobahn und zwei Grenzen nach Vaduz zu fahren. 

Der geschilderte Weg über ein Transferkonto der Landesbank ist dabei eigentlich der beste Weg, sämtliche Behörden hellhörig werden zu lassen. Haben Sie schonmal EUR 10.000,00 ins Ausland überwiesen, ohne dass Fragen aufkamen?

Und das Finanzamt schweigt dazu?

Natürlich dürften weitere Fragen auftauchen und zwar vom Finanzamt, wohin denn 15 Millionen Geschäftswerte auf einmal hin sind? Auch wenn nichts dran wäre, die Fragen und Ermittlungen des Finanzamtes im Rahmen einer außerordentlichen Prüfung oder der Staatsanwaltschaft wegen Untreue zum Nachteil der Gesellschafter braucht kein Geschäftsführer im täglichen Leben.

Hier bieten sich einfachere und sichere Wege an, Geld aus dem Firmenvermögen in eine Stiftung zu transferieren. Alleine dadurch, dass die Firma selbst als juristische Person Gründer einer Stiftung werden kann.

Zweifelsohne: Wer mit solch einem Betrag in einer Liechtensteiner Privatbank sitzt, wird auch innert 10 Minuten nette Anwälte im Termin haben, die eine hinterlegte Stiftung gründen. Schließlich bedarf es nur der Unterschrift unter der Stiftungsurkunde, damit die hinterlegte StiftungRechtspersönlichkeit erlangt. Sekunden später kann die Stiftung dann bei dieser  Liechtensteiner Privatbank ein Bankkonto eröffnen. In Vaduz hilft man sich da gerne und professionell.

Aber wünscht man sich bei der Anlage eines solchen oder vergleichbaren Betrages nicht ein wenig mehr an Beratung als einen Schnellschuß aus der Hüfte? Wer hat die Lage des Mandanten in Deutschland analysiert? Wer hat ihn auf die die Gefahr hingewiesen, über § 7 Außensteuergesetz (AStG) zur Hinzurechnungsbesteuerung mit Einkommensteuer belangt zu werden? Schließlich handelt es sich um passive Einkünfte einer juristischen Person in einem Niedrigsteuerland, wenn der Steuerinländer Zinsen auf das Vermögen erhält bzw. Zuwendungen aus der Stiftung als Begünstigter. Risiken, die im Rahmen einer professionellen Stiftungsgründung im Vorfeld zu klären sind.

Schnell und einfach eine Stiftung in Liechtenstein gründen?

Im Prinzip, ja. 

Die Gründung einer Stiftung ist inLiechtenstein ein erprobtes Verfahren und nicht besonders schwierig. Es gibt keinen übertriebenen Papierkram zu erledigen und erfahrene Berater bereiten die Unterlagen unterschriftsreif vor.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, sich im Interesse des Mandanten über den Geldtransfer und die Zuwendungen an die Begünstigten (Destinäre) Gedanken zu machen. Hier liegt der Hauptteil der Arbeit von Tax Saving Corporation.

„Ein schöner Alpenort“

Firmengründung Liechtenstein
In der Tat sind Vaduz und Schaan schöne, romantische Alpenorte. Wir können unseren Mandanten dennoch nur davon abraten, regelmäßig mit hohen Geldbeträgen vom Bankkonto der der Stiftung abzuheben und nach Hause zu holen. Schnell werden Zoll und Finanzamt aufmerksam.

Mal eben nach Liechtenstein und schnell eine Stiftung gründen dürfte früher oder später im Desaster enden. Zwar ist bei der hinterlegten Stiftung nicht ersichtlich, wer der Gründer ist. Aber die Frage, warum diese Stiftung gerade Sie als Begünstigten eingesetzt hat, wird zwangsläufig zu einer Red Flag auf Ihrer Steuerakte führen.

Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht, Vermögenswerte durch eine Stiftung oder Vermögensverwaltungsgesellschaft (VVG) in Liechtenstein zu schützen und Sie, Ihre Familie oder auch Ihre Arbeitnehmer (!) durch regelmäßige Zuwendungen abzusichern.

Die Privatvermögensstruktur (PVS) hat seit 2009 im Fürstentum Liechtenstein dafür gesorgt, dass Anleger ihr Vermögen effektiv schützen können und dennoch keine Angst vor Strafen haben müssen. Der Aufbau einer PVS, sei es im Rahmen einer Stiftung, einer Anstalt oder einer VVG ist unser Kerngeschäft.

Mehr als nur eine Spardose für Schwarzgeld

Wer einfach nur Schwarzgeld in Liechtenstein bunkern möchte, wird schnell an seine Grenzen stoßen. Die Banken im Fürstentum wollen inzwischen genau wissen, aus welchen Quellen die angelegten Gelder stammen. Die Zwischenschaltung einer juristischen Person ist dabei nur ein Mittel.

Die Liechtensteiner Stiftung kann aber auch mehr sein: Holding für Tochterunternehmen in der Europäischen Union, sie kann als IP-BoxEinnahmen aus Lizenzen, Patenten und Markenrechten steuergünstig einnehmen und verwalten, sie kann Erben vor der Erbschaftssteuer bewahren und Familienvermögen oder Firmenwerte so vor dem Zugriff des Fiskus schützen.

Gute Beratung kostet Geld

Gute Beratung durch TSC
Die genannten CHF 9.000,00 sind durchaus realistisch, wenn man die Preissteigerung berücksichtigt und die Umsatzsteuer weglässt; das Bargeschäft lässt dies vermuten.

Ob man aber mit dem Verzicht auf eine grundlegende Beratung am richtigen Ende gespart hat, bleibt anzuzweifeln. Leider schweigt sich der Artikel in der Welt dazu aus, was aus dem Kunden geworden ist.

Aber das unterscheidet den Kunden vom Mandanten: Der Kunde kauft ein Produkt, der Mandant vertraut unserer Beratung.

Weitere Informationen zur Stiftungsgründung in Liechtenstein oder anderen Auslandsgesellschaften finden Sie auch auf unserer Webseite www.taxsavingcorp.com

2004/04/04