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2015/03/11

Informationsaustausch in Steuersachen: Österreich

Die Regierungen von Österreich und Mauritius haben ein Abkommen zum Austausch in Steuersachen vereinbart. Ziel des bilateralen Staatsvertrages ist es, steuerrelevante Daten zwischen den Finanzbehörden beider Staaten auszutauschen.


Üblicherweise werden Daten über einen Staatsbürger oder die Tochterfirma eines Unternehmens mittels eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) dem jeweils anderen Vertragsstaat mitgeteilt. Ein DBA vermeidet also die doppelte Besteuerung von Einnahmen, Gewinnen, Dividenden und Erbschaften. Das ist gut für Bürger und Unternehmer.

Was regelt ein DBA?

Ein DBA schaft auch Transparenz über die Tätikeiten von Staatsbürgerin im anderen Vertragsstaat. Denn das DBA regelt in erster Linie, welchem Vertragsstaat welches Besteuerungsrecht zusteht. Hierbei geht es abernicht nur um die Vermeidung der doppelten Besteuerung zum Nachteil des Unternehmers, sondern darum, dem Heimatstaat den Steuerzufluß zu sichern.
Artikel 5 DBA - Betriebsstätte
Denn alle vereinbarten DBA legen in Artikel 5 fest, wo der Ort der Besteuerung liegt. Da dies in den meisten Fällen der Ort der geschäftlichen Oberleitung - die Geschäftsführung - ist, möchte der Heimatstaat gerne wissen, ob einer seiner Staatsbürger die Geschäftsführung über ein ausländisches Unternehmen inne hat. Liegen keine anderen Betriebsstättenmerkmale des Artikel 5 DBA vor (Produktionsstätte, Bauausführungen, Bergbau,...), steht dem Heimatstaat in aller Regel das Besteuerungsrecht zu.

 

Steuerfalle DBA

Hat der Geschäftsführer bisher verschwiegen, an einer Gesellschaft in einem Niedristeuerland oder einer Offshore-Steueroase beteiligt zu sein und die Einkünfte der Firma und seine Dividenden hieraus nicht ordnungsgemäß besteuert, kann dies zu einer schwerwiegenden Falle werden!

Wurden bisher Daten nur vereinzelt oder gar nicht ausgetauscht, profitierten meist die Steueroasen und Offshore-Staaten davon: Sie lockten mit niedrigen oder gar keinen Steuern Firmengründer an die meinten, über Briefkastenfirmen Steuern im Heimatstaat vermeiden zu können.
Gerade diesen Staaten wurde seitens der G20-Staaten und der OECD vehement Druck gemacht, ein anderes Mittel zur Transparenz anzuwenden, das TIEA.

 

TIEA als Auskunftsabkommen

Ein TIEA ist ein Tax Information Exchange Agreement, also ein Abkommen zum Austausch in Steuersachen.

Genau solch ein Abkommen wurde nun gestern zwischen Österreich und Mauritius vereinbart. Damit erlangt das BMF Kenntnis über Daten von Österreichern und deren Unternehmen in Mauritius.

Auf Grund des zu erwartenden Datenaustausches zwischen Mauritius und Österreich wird jedoch bald klar ersichtlich sein, dass einige wenige Nominee-Shareholder für etliche Firmen als Eigentümer eingetragen sind. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass auch Nominee-Shareholder aus anderen Staaten wie Belize oder den Seychellen verwandt wurden und dem BMF bereits als Nominees bekannt sind. Umgekehrt wurden auch Nominees aus Mauritius bei Firmen z.B. in Singapur, Pakistan und Indien eingesetzt wurden. Da diese Staaten DBA mit Österreich unterhalten, sind auch die Nominees namentlich bekannt.

Kurz: Über bekannte Nominees könnte es sein, dass das BMF bei Firmen auf Mauritius genauer hinsieht.
Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass nur belastbare Strukturen auch dauerhaft eine Steuerersparnis einbringen. Konstrukte mit "Corporate Director" oder dem wirtschaftlich berechtigtem Eigentümer als Director gehören definitiv nicht dazu!
DBA oder Offshore?
Kein DBA - Die Offshore Firma

Warum kein DBA Österreichs mit Mauritius?

Es können sich nicht alle Staaten auf ein DBA einigen. Schließlich geht es darum, wem die Steuern zustehen. Einige Staaten wollen auch keine überzogene Besteuerung von Gewinnen und Dividenden, um für Investoren interessant zu sein und Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen.

Üblicherweise enthalten die DBA Mauritius' weitgehende Befreiungen von Steuern und stellen das Besteuerungsrecht dem anderen Vertragsstaat anheim. Kein Wunder: mit 3% Corporate Tax sind die Steuern auf Mauritius außerordentlich gering, Arbeitsplätze vor Ort und die üblichen Gebühren sind dabei wertvoller.

Ein Vergleich: Im DBA zwischen Mauritius und Zypern werden Zinsen, Dividenden und Lizenzeinnahmen dem anderen Vertragsstaat überlassen. Eine zyprische Firma muß also Dividenden in Mauritius nach zyprischen Recht versteuern - und somit gar nicht! Würde man dieses Beispiel auf Österreich übertragen bedeutete dies, der Österreicher müsste solche Gewinne wie in Österreich versteuern. Der Anreiz für eine Firma in Mauritius dürfte dahin sein!

Wenn Frau Botschafterin Oppinger-Walchshofer nun ausführt, österreichische Unternehmensgruppen seien an einem Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen interessiert, so kann dies unter den Aspekten des TIEA nur für große Unternehmen gelten, die in der Lage sind, hinreichend Substance Escape vor Ort zu schaffen.

 

Beteiligung an Mauritius IBC ohne Datenaustausch?

Für kleinere oder mittelständische Unternehmen bleibt allerdings noch der Weg, mittels einer Holding in einem Niedrigsteuerland der EU einen Brückenkopf nach Mauritius zu schlagen.

Denn Mauritius bleibt mit seinen niedrigen Steuern von 3% und herrvoragender Infrastruktur ein interessanter Standort. Dazu gehören eben auch viele DBA, die Mauritius mit anderen Staaten geschlossen hat, die bisher über kein DBA mit Deutschland oder Österreich verfügen.

 

Mauritius Firma gründen ohne in die Steuerfalle zu geraten

Auf unserer Webseite haben wir Ihnen unter Firmengründung Mauritius mehr Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie auch weitere Hinweise und Regeln zur Firmengründung im Ausland, damit diese nicht zur Steuerfalle wird!

2013/08/16

Österreicher Unternehmen sparen Steuern

Die steuerliche Situation in Österreich

Steuern sparen für österreichische Mandanten
Sie sind Entscheidungsträger in einem österreichischem Unternehmen oder deren Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Sie haben in der Tagespresse von anstehenden Steuererhöhungen in Österreich gelesen und überlegen, wie Sie die steuerliche Situation für Ihr Unternehmen bzw. für das Unternehmen Ihres Mandanten verbessern können?

Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, wie Sie durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft die Besteuerung der natürlichen Person um bis zu 70% senken können!

Nehmen wir folgendes an:
Ihr Unternehmen produziert in Österreich und vertreibt seine Waren z.B. in der EU. Für die Produktion besitzt das Unternehmen Patente, für den Vertrieb vergibt es Lizenzen an Vertriebspartner.

Tax Saving Corporation kann Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, wenn Sie mittels Organschaftsmodell oder IP-Box von Zypern aus die Gewinne umleiten (Dividenden-Routing). Eine Kombination aus Organschaftsmodell und IP-Box senkt die Besteuerung weiter ab.

Grundlagen des Organschaftsmodelles

1. Ein Österreicher kann auf Grund der EU-Niederlassungsfreiheit auf Zypern legal eine Organschaft eingehen, und er mit einem Zyprioten eine Limited gründet.
2. Die Dividenden der Limited werden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet und steuerfrei an den Österreicher ausgeschüttet.
3. Der Österreicher erhält auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Zypern die Dividenden in Österreich steuerfrei. Er muß sein bisheriges Einkommen normal versteuern, unter Progressionsvorbehalt.

Weniger Steuern durch IP-Box

Darüber hinaus kann die Limited auf Zypern von dem Unternehmen in Österreich die Patente und Lizenzen übernehmen. Die Zypern Limited stellt nun dem Österreichischen Unternehmen und seinen Vertriebspartnern Rechnungen für Lizenzen und Patente, was den Gewinn aus Österreich absaugt. Auf Zypern werden Einnahmen aus Lizenzen und Patenten nur zu 20% berücksichtigt und dann mit 12,5% besteuert. Dies ergibt eine effektive Besteuerung von 2,5%. Die besondere steuerliche Behandlung von Lizenzen, Patenten und anderen Urheberrechten nennt man IP-Box-Privileg, die zB auch Liechtenstein, die Schweiz und die Niederlande kennen.

Steuerreduzierung durch DBA, Organschaft und IP-Box-Privileg

Nach Abzug der Kosten, Abschreibungen und Steuern bleiben die Gewinne, die als Dividenden über die Organschaft wie oben beschrieben an den österreichischen Teil der Organschaft steuerfrei ausgeschüttet werden.

Diese Verbindung von Organschaft Österreich-Zypern mit der IP-Box Zypern reduziert die Besteuerung des Unternehmens und der natürlichen Person erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ausgangslage bei der österreichischen Gesellschaft

Unternehmenssteuern in Europa
Eine österreichische GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 500.000 Euro. Nach 25% Körperschaftssteuer verbleibt ihr ein Gewinn von 375.000 EUR, der als Dividenden an den Österreichischen Gesellschafter ausgezahlt wird. Diesen muss der Österreicher mit rund 52% versteuern, es verbleiben 197.000 EUR Dividende beim Gesellschafter.

Der Gesellschafter ist auch Geschäftsführer und erhält ein jährliches Gehalt von 84.000 EUR (ohne Sozialabgaben). Nach Steuern bleiben rund 51.000 EUR.

Von den Gesamteinnahmen aus 500.000 EUR Gewinn und 84.000 EUR Gehalt bleiben lediglich 248.000 EUR für den geschäftsführenden Gesellschafter übrig! 

336.000 EUR hat der Fiskus bekommen.

Anders beim Organschaftsmodell mit IP-Box:

Die Zypern Limited erhält 75.000 EUR aus Lizenzen von den Vertriebspartnern und 125.000 EUR aus Patenten, die es dem österreichischen Unternehmen in Rechnung stellt.  Alleine hierdurch hat das österreichische Unternehmen 200.000 EUR weniger Einnahmen.

Die Rechnung aus Zypern ist auf der österreichischen Seite eine Betriebsausgabe von 125.000 EUR. Dies vermindert den österreichischen Gewinn abermals um 125.000 EUR, es verbleiben nur 275.000 EUR zu versteuernder Gewinn beim Österreichischen Unternehmen, bei 25% KöSt mithin 206.205 EUR Dividende für den Gesellschafter: Schon auf dieser Ebene ein kleiner Gewinn für den Mandanten aus Österreich!

Besser noch durch die IP-Box in der Organschaft auf Zypern. Die Einnahmen aus Lizenzen und Patenten betragen hier nun 200.000 EUR, die aber zu 80% unberücksichtigt bleiben. Zu versteuern sind danach nur 40.000 EUR und dies auch nur mit 12,5% Corporate Tax (Körperschaftssteuer). 

Nachdem aus den 40.000 EUR 12,5% Steuern gezahlt wurden – dies sind 5.000 EUR – verbleiben der Limited auf Zypern 195.000 EUR Gewinn nach Steuern, die als Dividende steuerfrei nach Österreich ausgeschüttet werden können.

(Geringe) Auswirkung des Progressionsvorbehaltes

Auf das bisherige Gehalt von 84.000 ist der Progressionsvorbehalt anzuwenden: zur Ermittlung des Steuersatzes wird die Dividende fiktiv hinzugerechnet. Da der Mandant aber bereits mit Spitzensteuersatz besteuert wird, hat dies so gut wie keine Auswirkung.

Er hat nach Steuern nun folgende Einnahmen:
     84.000 EUR Gehalt
+ 206.205 EUR Dividende aus seinem österreichischem Unternehmen
+ 195.000 EUR Dividende aus dem Organschaftsmodell Zypern-Österreich
= 485.205 EUR   Gesamteinnahmen auf der Ebene der natürlichen Person anstatt bisher 248.000 EUR.

Die Steuerlast wurde um 237.205 EUR reduziert, also um mehr als 70% gesenkt!

Wir gründen Ihre Firma auf Zypern

Sprechen Sie uns an, wie Sie diese Steuervorteile realisieren können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer derzeitigen Situation und zeigen Ihnen den Weg, wie Sie rechtssicher die Organschaft Österreich-Zypern etablieren können und wie Sie eine IP-Box für Einnahmen aus Rechten realisieren. 

Wir bauen Ihnen mit kompetenten, deutschsprachigen Partnern die entsprechenden Strukturen auf.

Gerichtsfestes Steuersparmodell

Grundlage dieser Struktur ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Zypern und Österreich. Kurz nach in Kraft treten dieses DBA zweifelten die österreichischen Finanzämter die Rechtmäßigkeit dieses Modelles an, weshalb wir in Graz, Linz und Wien vors Gericht zogen – unsere Mandanten bekamen recht und arbeiten mit dem Organschaftsmodell weiter!

CFC-Rules

Bei Einnahmen aus IP-Box haben wir zudem aktive Einnahmen, die Frage einer (rechtswidrigen) Zwischengesellschaft stellt sich daher nicht.

Qualifizierter Geschäftsbetrieb

Tax Saving Corporation ist zudem in der Lage, an allen Standorten einen qualifizierten Geschäftsbetrieb zu errichten.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:  www.taxsavingcorp.com/organschaft 

2006/04/11

Deutschland spitze - in der Steuerbelastung



Für Sie gelesen:

Manager Magazine online
18. April 2006, 12:08 Uhr
manager-magazin mit Material von ap

Deutschland leidet innerhalb der EU unter einem steuerlichen Standortnachteil. 

Laut einer Studie sind die Unternehmenssteuern hier und in Spanien am höchsten. In Österreich oder Skandinavien sind die Belastungen für Unternehmen dagegen deutlich geringer.
[…]
Wie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Dienstag berichtete, belastete Deutschland im Jahr 2005 demnach Unternehmensgewinne von Kapitalgesellschaften effektiv mit 36 Prozent. Nur in Spanien betrage die Belastung mit 36,1 Prozent noch etwas mehr. Der Durchschnittswert der anderen EU-Staaten betrage 23,7 Prozent.
[…]

Die niedrigste effektive Steuerbelastung wurde in Zypern mit 9,7 Prozent ermittelt. Auch Irland mit 14,7 Prozent sowie die beiden baltischen Staaten Lettland mit 14,4 Prozent und Litauen mit 12,8 Prozent haben für Investoren verlockend niedrige Durchschnittsteuerwerte. 

Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft, sagte: "Der Befund zeigt, dass Deutschland bei der beabsichtigten Reform der Unternehmensbesteuerung keine Zeit zu verlieren hat."

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