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2014/04/06

Offshore, Gibraltar und Kanalinseln – Firmengründung in der EU?

Auf nach Gibraltar, dem Geldversteck am Affenfelsen!

© david mcgill - Fotolia.com
Wenn es um die Wahl des richtigen Standortes für eine Firmengründung geht, werden wir oft zu den Vorteilen von Gibraltar gefragt.

Niedrige Steuersätze, einfaches angelsächsisches Common Law und geringes Stammkapital sind sicherlich einige der Vorteile bei der Gründung der Firma auf dem Affenfelsen. Doch bei der Gründung einer Limited in einer britischen Kronkolonie gibt es immer Besonderheiten zu beachten, sei es die Isle of Man, Guernsey, BVI oder eben Gibraltar.

 

British Oversea Territories - die Kronkolonien

Die britischen Kronkolonien sind nicht per se Gebiet des Vereinigten Königreiches, sondern im Besitz der Königin von Großbritannien. GB ist eben nur ein Teil des Vereinigten Königreiches. Die außenpolitische Vertretung von Kronkolonien wird daher vom Vereinigten Königreich übernommen. Die Anwendung außenpolitischer Verträge au die Kronkolonien ist im Einzelnen von Königin Elisabeth II. zu bestätigen. Hier zeigen sich schon die Unterschiede: in Gibraltar sind die wichtigsten Verträge der EU und somit Richtlinien, Verordnungen und EUGH-Entscheidungen anwendbar. Doch ist Gibraltar nicht Teil des gemeinsamen Binnenmarktes und folglich nicht Teil der Zollunion. Bei Einfuhr von Waren aus Gibraltar in einen anderen EU-Staat ist Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.
Bei den British Virgin Islands und der Isle of Man hingegen sind noch nicht einmal die Grundfreiheiten der Europäischen Union anwendbar. Also auch keine Niederlassungsfreiheit oder die Freiheit vom freien Verkehr von Dienstleistungen.

Mit anderen Worten: Jeder EU-Bürger kann auf Gibraltar eine Firma gründen und von dort aus Geschäfte tätigen. Handelt es sich um Dienstleistungen, ist das Recht Gibraltars anzuwenden, die Dienstleistung darf aber EU-weit ausgeführt werden. Ist es eine Finanzdienstleistung, Forex-Trading, so muß diese MiFiD-konform sein.
Dienstleistungen von den BVI aus können in der EU untersagt werden, Finanzdienstleistungen orientieren sich alleine am Recht der British Virgin Islands.

 

Sind die DBA des Vereinigten Königreiches anwendbar?

Nicht direkt! Es ist jeweils zu prüfen, ob für Gibraltar oder BVI ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist jeweils zu schauen, ob im jeweiligen DBA des Vereinigten Königreiches definiert ist, ob das ganze DBA oder Teile davon auf die jeweilige Kronkolonie Anwendung finden. Dies kann auch in Protokollen geregelt sein und diese sind oft nur auf Anfrage beim Finanzministerium erhältlich.

 

BVI und Gibraltar – bekannte Steueroasen

Leider sind beide Kronkolonien und auch die Isle of Man hinlänglich als Steueroasen bekannt. Auf Druck der EU, der OECD, der G20-Staaten und auch der britischen Regierung tut sich etwas in diesen Territorien. Hin zu mehr Kooperation und Auskünften gegenüber befreundeten Staaten öffnen sich diese Überseegebiete. 

Bei Offshoregründungen hat das für den Inhaber leider oft zur Folge, dass nun mehr Informationen über ihn offengelegt werden. Hier können Firmengründer über Trusts oder Inhaberaktien und Nominee-Shareholder die wahren Eigentumsverhältnisse verschleiern. Jedoch steht damit das nächste Problem ins Haus: Sind die Eigentümer nach außen nicht ersichtlich, will die Bank genau dokumentieren, wer der letztendlich wirtschaftlich Berechtigte (UBO) ist. 

 

Viel Aufwand für eine Steuerreduzierung

Die meisten Mandanten wünschen eine Reduzierung der Steuerlast, um Ihre Liquidität zu erhöhen und schneller wieder investieren zu können. Die Frage ist daher berechtigt, ob der Aufwand einer Offshore-Gründung und Verschleierung der Eigentümerverhältnisse effektiv zu angemessenen Kosten zu bewältigen ist. Denn das Stichwort lautet „hinreichender Substance-Escape“: Nur, wenn die Gesellschaft im Zielland ausrechend Substanz hat, ist sie keine Briefkastengesellschaft. 

Wo innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ein einfacher Director und ein virtuelles Büro für eine Firma als Substanz reichen, so ist z.B. auf den BVI schon ein angestellter Director und ein eingerichtetes Büro erforderlich. Hinzu kommt bei den Offshore-Staaten, dass meist ein wirtschaftlicher Grund vorliegen muß, warum man ausgerechnet in diesem Offshore-Staat eine Firma gründet. 
Steuern zu vermeiden ist leider kein wirtschaftlicher Grund im Sinne des AStG!

Vergleicht man die Kosten für die Gründung einer EU-Firma und die Gründung auf Gibraltar inklusive der Kosten der Führung der Gesellschaft, die jedes Jahr anfallen, so wird man feststellen, dass diese sich nur geringfügig unterscheiden, will man eine steuerehrliche Gründung vollziehen. 

Diese Kosten sind allerdings als betriebsbedingte Ausgaben von den Steuern in Gibraltar oder z.B. Zypern absetzbar. Die Anforderungen an den hinreichenden Substance Escape liegen auf den BVI ungleich höher und verursachen demzufolge mehr Kosten. Diese kann man in einer Nullsteueroase allerdings nicht absetzen. Ein geldwerter Vorteil für eine Offshore-Gründung macht sich daher oft erst ab einem Gewinn vor Steuern ab etwa EUR 100.000 bemerkbar, legt man die Steuersätze Gibraltars oder Zyperns zu Grunde.

Billig-Gründung oder sichere Gründung?

Hinzu kommt, dass die Gründung in einem EU-Staat für den Gründer mehr Rechtssicherheit bietet. Waren die Limited-Gründungen Anfang des Jahrhunderts noch mit Nasenrümpfen angesehen worden, haben sich auch die Niedrigsteuerländer der EU als Firmenstandorte etabliert. Hier stellt sich dann auch die Frage was Ihre Geschäftspartner sagen, wenn Sie mit der Firmenadresse Gibraltar oder Tortula, British Virgin Islands, arbeiten. Im letzteren Falle wird der Geschäftspartner aller Erfahrung nach Probleme bekommen, die Rechnungen der Offshore-Gesellschaft von seinem Finanzamt anerkannt zu bekommen. Nur, wenn er dann beweist, dass es sich auf den BVI um einen qualifizierten Geschäftsbetrieb handelt und nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft, wird das Finanzamt zustimmen und die Rechnung als betriebsbedingte Ausgaben ansehen. Aber wie soll er das beweisen können, was Sie erfolgreich verschleiert haben?

 

Offshore oder Binnenmarkt?

Die Erfahrung zeigt, dass die allermeisten Mandanten mit dem Wunsch nach einer Briefkastenfirma auf den Cayman Islands, BVI oder Bahamas zu uns kommen. Einige wollen anstelle dessen vielleicht eine Aktiengesellschaft in der „Steueroase“ Schweiz. Nach reiflicher Überlegung entscheiden sich Mandanten dann meist für eine steuerehrliche Lösung und die Gründung innerhalb der EU. Kosten, Rechtssicherheit und Verwaltungsaufwand einerseits, aber auch Ansehen und Glaubwürdigkeit andererseits überwiegen dann einem (vermeintlichen) Steuervorteil bei einer Offshore-Gründung.

Unternehmenssteuern - ein Überblick
Viele Staaten und Sonderwirtschaftszonen innerhalb des europäischen Binnenmarktes bieten hier geringe Steuersätze und Steuerprivilegien bei gleichzeitiger Rechtssichereit. Ein Überblick finden Sie auch auf unserer Webseite unter: http://taxsavingcorp.com/steuern-planen/uebersicht-steuersaetze

 

Wie gründe ich rechtssicher eine Offshore-Firma?

Zunächst sollte man prüfen, ob ein DBA vorliegt, ob bilaterale Abkommen anwendbar sind. Die Besonderheiten Ihres Geschäftes und Ihre Kundenwünsche sind dabei zu berücksichtigen. Es gibt nicht die eine Lösung, und nicht alle Ausführungen in Internet-Foren zu diesem Thema sind richtig oder gar pauschal 1:1 auf Ihren Sachverhalt übertragbar.

Jedoch bieten sich neben den Niedrigsteuerländern der EU auch andere Staaten und Gebiete für eine steueroptimierte Firmengründung an. Dazu gehören insbesondere Ra’s Al-Khaimah, Sharjah, Mauritius und Hongkong. Dabei kommt es auch darauf an, wo Ihre Märkte liegen und welche rechtlichen Anforderungen im jeweiligen Staat an Ihr Geschäft gestellt werden. 

© apops - Fotolia.com

Beispielsweise bieten Ra’s Al-Khaimah (UAE) und Mauritius exzellente Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten, aber wer kommt schon auf die Idee, eine Erotik-Seite in einem streng muslimischen Staat wie den UAE zu betreiben?

Mit dem Bild links auf einer Webseite wäre dort schon eine Straftat begangangen worden!

 

Erfahren & kompetent - unsere Beratung

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung der für Sie in Frage kommenden Staaten, wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie natürlich auch unter www.taxsavingcorp.com

Kalli spera!

2014/01/24

Vorratsgesellschaften im Ausland zu verkaufen

Immer wieder bieten wir Shelf-Companies an. Wenn Sie keine Firma neu gründen wollen, können Sie bei Tax Saving Corporation auch bereits fertig gegründete Firmen kaufen.

Bitte nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf, um sich über den Umfang und die Aktivitäten zu informieren. Gerne können wir die Firmen noch um weitere Services ergänzen.

Liste der derzeitigen Vorratsgesellschaften, die zum Verkauf stehen:

Land
Gründungsdatum
Kaufpreis 
(in EUR)

Belize
2007
9.200,00
Belize
2012
4.400,00
British Virgin Islands (BVI)
2012
5.225,00
British Virgin Islands (BVI)
2012
5.225,00
Seychellen
2012
3.950,00
Singapur
2003
14.950,00
Singapur
2012
10.950,00
USA
2005
29.450,00
USA
2008
16.890,00
USA
2010
7.880,00
Vereinigtes Königreich
990,00
Zypern
2006
12.890,00
Zypern
2008
10.890,00
Zypern
2012
7.890,00

2013/01/03

ONLINE GAMBLING LICENSES COSTA RICA


© Mandy - Fotolia.com
Often we are asked by clients, if there are other jurisdictions than Isle of Man, Gibraltar, United Kingdom or Malta to access the international gambling business.

Costa Rica is the Mecca of online casinos and poker rooms because it has the best infrastructure available in the Caribbean basin - its reliable telecommunication system, its multilingual workers, and its lack of online gaming and internet regulations. A lot of online casinos have chosen Costa Rica as registration country because of the fact that there are no direct prohibition on gambling business and no necessity to receive a special license.


Foremost Costa Rica could be one alternative, but one has to consider a few things: 

In practice, you do not require a license for internet gambling, but you do require a commercial license.

It is legal to conduct this businesses activity in Costa Rica and you only need:
  • A Costa Rican corporation or company registered in Costa Rica.
  • Registration with the tax authorities.
  • A land use permit.
  • A permit from Ministry of Health.
  • A commercial license.
Costa Rica has legislation to restrict land based gambling, but according to the legal system, those laws are not interpreted as extending to internet gambling.

Tax Saving Corporation will register the corporation and obtain the permits required from all governmental institutions.

Once this is done, we obtain the Commercial License in the name of the corporation so the client is sure that his company will have no impediments to develop the intended objective.

To this end, most corporations registered in Costa Rica, obtain a license. 

In order to create a corporation in Costa Rica that will allow for licensing, it must deal in network administration or internet administration. All internet addresses from Costa Rica must be blocked from the server, since it is Costa Rica's strict policy that none of their citizens participate in online gambling. One must also create an offshore merchant account to deal with the transactions.

Due to the absence of legislation and oversight for online gambling, companies based in or registered through Costa Rica are not subject to monitoring or other regulations that many offshore companies are. This also means that since there isn't a body to govern gambling, companies are self-regulated and not required to pay betting or gambling tax. 


Shelf companies

Our law firm in Costa Rica offers shelf companies with proper licences. This shelf company enables the client to operate gambling right after the transferral of the company. Costs for a shelf company are ca. USD 28,500.00

Legal allegations on the offer of gambling from Costa Rica
Costa Rica does not demand – in opposite to other juridictions – a gambling licence with the corresponding preliminaries (business plan, projection of profit and loss, general terms & conditions, prevention of compulsive gambling, high initial capital), as long as the gambling is offered only to persons abroad Costa Rica. 

By nature, this lack of regulations has legal effects:

In fact a gambling company in Costa Rica may not offer its games to residents in countries that have laws or other regulations on gambling (especially countries of the EU / EEC, Switzerland, USA, Canada and Russia, and so on). 

Offering games there will be utterly illegal.

On the other hand action for injunction from other states against companies in Costa Rica will not clamp down as Costa Rica has no legal assistance agreements with other countries.

Further one has to consider if there are still enough players willing to participate on games of a company that is not regulated in any terms and has no sufficient initial capital.

In the end it is up to the client to balance these facts.

Legal alternatives

A legal way to offer gambling throughout the European Union, could be a licence on Malta.

Furthermore, Malta has signed a Memorandum of Understanding with the Mohawk Council of Kahnawake that allows for the sharing of investigative 
findings and materials regarding existing and prospective licensees. 

The objective of the Memorandum of Understanding is to enhance effective regulation within and between the two jurisdictions through an efficient and workable channel for the exchange information.

The Kahnawake Gaming Commission is an organization that licenses a large number of online casinos and online poker rooms. The Kahnawáke Gaming Commission was established in June 1996. The Commission is empowered to regulate and control gaming and related activities within and from the Mohawk Territory of Kahnawáke. These gaming activities are regulated in accordance with the highest principles of honesty and integrity.

For your assitance, we also offer a free exposeè on gambling. You can download this here. 

For more information, please contact us!