2013/10/10

Hilfe aus Hamburg für Europa

Der Förder- Freundeskreis Elliniko e.V. 

Der Förder- und Freundeskreis Elliniko in Hamburg unterstützt die soziale Arztpraxis Elliniko im gleichnamigen Athener Stadtteil.

Hier wird von Dr. Giorgos Vichas Patienten ohne Krankenversicherung kostenlos medizinische Hilfe gewährt: Unterernährte Babys werden mit Säuglingsnahrung versorgt, schwangere Frauen untersucht, mittellose Krebspatienten bekommen lebensnotwendige Therapien und Medikamente.

Der Förder- und Freundeskreis Elliniko freut sich über Geldspenden, Säuglingsnahrung, Windeln und Medikamente. 

Mehr Informationen finden sich unter:
http://www.engagement-ohne-grenzen.de/

2013/09/15

Gründung einer Firma in Europa durch Tax Saving Corporation

VORTEILE EINER FIRMENGRÜNDUNG IN EUROPA

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Eine Firma in der Europäischen Union gründen
Die Gründung einer Firma in Europa, also der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sind in aller Regel für Mandanten aus der EU von Vorteil.
Ein gesicherter Rechtsraum und zahlreiche Abkommen - multinational sowie bilateral - bieten den Gründern einer Firma Vorteile gegenüber Gründungen in Steueroasen.
Für Gründer in der EU bieten die Grundfreiheiten und der Binnenmarkt erhebliche Vorteile bezüglich Rechtssicherheit bei der Gründung einer Firma und Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Kapital.
Darüber hinaus gibt es auch andere, attraktive Argumente für eine Gründung in der EU.

Niedrige Steuersätze

Daneben bieten Staaten wie Zypern, Irland und Estland mit einer Niedrigsteuer von 12,5 % nicht nur geringe Steuersätze, sondern auch ein modernes und einfaches Gesellschaftsrecht.

Regionale Förderung

Sonderwirtschaftszonen in Portugal (Madeira) und auf den spanischen Kanaren (ZEC) bieten Investoren Steuersätze von 5 % bzw 4 %.

Steuer-Privilegien

Besondere Steuer-Privilegien für Holding-Strukturen oder für Patente, Lizenzen und andere Immaterialgüterrechte sind Anreize, nicht nur für große Konzerne, sondern auch für Kleine- und Mittelständisiche Unternehmen.
Bei Mandanten, die ihren ständigen Aufenthalt in der EU kommt hinzu, dass der nach Companies-Foreign-Controlled-Rules (CFC-Regelungen) Substance Escape nicht so hoch ist, wie z.B. bei einer Firmengründung in Hongkong, Dubai oder gar Offshore-Staaten.

Grundfreiheiten und die Zollunion

Die durch den Vertrag von Lissabon fortgeschriebenen Grundfreiheiten sichern den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen. Mit der Niederlassungsfreiheit kommt die Möglichkeit hinzu, dass sich natürliche und juristische Personen überall in der EU betätigen können und innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ihre Dienstleistungen und Produkte erbringen bzw. fertigen können.
Die Grundfreiheiten bilden die Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union. Die  rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).






Tax Saving Corporation - Unsere Leistungen


WIR BERATEN UNSER MANDANTEN IN FOLGENDEN BEREICHEN

Firma Ausland gründen: TSC - The Tax Saving Corporation
Firma im Ausland gründen: Tax Saving Corporation

Sich in die Lage des Mandanten an beiden Orten - Heimatstaat und Besteuerungs-Zielland - hinein zu versetzen, das ist unser Startpunkt.

Unser Anliegen ist es, für den Mandanten bei einer Firmenstruktur die Vorteile auf beiden Seiten zu erlangen.

Wir unterstützen Sie bei einer Firmengründung im Ausland um z.B. Steuern zu planen oder neue Märkte zu erschließen und unterstützen Sie im Laufe Ihres Geschäftslebens durch Berater oder mit der Suche nach geeignetem professionellem Personal.

Eine nachvollziehbare Firmengründung und legale Prozesse stehen dabei im Fokus der Firmengründung im Ausland und unserer Berater.

Sollten Sie Interesse an unseren Leistungen oder einer Beratung haben, kontaktieren Sie uns bitte.

www.taxsavingcorp.com

2013/09/02

Zyperns Präsident sieht keine Pleite-Gefahr mehr


Der zyprische Staatspräsident Nikos Anastasiadis sieht keine Gefahr mehr, dass die Inselrepublik in die Pleite rutschen könnte. Natürlich gebe es noch “Schwierigkeiten”, sagte Anastasiadis dem “Handelsblatt” (Freitagausgabe). “Wir werden sie aber mit Entschlossenheit und Disziplin meistern und unsere Verpflichtungen umsetzen”

Lesen Sie mehr im Mittelstands-Cafe.

www.taxsavingcorp.com

2013/08/16

Österreicher Unternehmen sparen Steuern

Die steuerliche Situation in Österreich

Steuern sparen für österreichische Mandanten
Sie sind Entscheidungsträger in einem österreichischem Unternehmen oder deren Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Sie haben in der Tagespresse von anstehenden Steuererhöhungen in Österreich gelesen und überlegen, wie Sie die steuerliche Situation für Ihr Unternehmen bzw. für das Unternehmen Ihres Mandanten verbessern können?

Tax Saving Corporation zeigt Ihnen, wie Sie durch die Gründung einer Auslandsgesellschaft die Besteuerung der natürlichen Person um bis zu 70% senken können!

Nehmen wir folgendes an:
Ihr Unternehmen produziert in Österreich und vertreibt seine Waren z.B. in der EU. Für die Produktion besitzt das Unternehmen Patente, für den Vertrieb vergibt es Lizenzen an Vertriebspartner.

Tax Saving Corporation kann Ihre Steuerlast signifikant reduzieren, wenn Sie mittels Organschaftsmodell oder IP-Box von Zypern aus die Gewinne umleiten (Dividenden-Routing). Eine Kombination aus Organschaftsmodell und IP-Box senkt die Besteuerung weiter ab.

Grundlagen des Organschaftsmodelles

1. Ein Österreicher kann auf Grund der EU-Niederlassungsfreiheit auf Zypern legal eine Organschaft eingehen, und er mit einem Zyprioten eine Limited gründet.
2. Die Dividenden der Limited werden steuerfrei an die Organschaft ausgeschüttet und steuerfrei an den Österreicher ausgeschüttet.
3. Der Österreicher erhält auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Zypern die Dividenden in Österreich steuerfrei. Er muß sein bisheriges Einkommen normal versteuern, unter Progressionsvorbehalt.

Weniger Steuern durch IP-Box

Darüber hinaus kann die Limited auf Zypern von dem Unternehmen in Österreich die Patente und Lizenzen übernehmen. Die Zypern Limited stellt nun dem Österreichischen Unternehmen und seinen Vertriebspartnern Rechnungen für Lizenzen und Patente, was den Gewinn aus Österreich absaugt. Auf Zypern werden Einnahmen aus Lizenzen und Patenten nur zu 20% berücksichtigt und dann mit 12,5% besteuert. Dies ergibt eine effektive Besteuerung von 2,5%. Die besondere steuerliche Behandlung von Lizenzen, Patenten und anderen Urheberrechten nennt man IP-Box-Privileg, die zB auch Liechtenstein, die Schweiz und die Niederlande kennen.

Steuerreduzierung durch DBA, Organschaft und IP-Box-Privileg

Nach Abzug der Kosten, Abschreibungen und Steuern bleiben die Gewinne, die als Dividenden über die Organschaft wie oben beschrieben an den österreichischen Teil der Organschaft steuerfrei ausgeschüttet werden.

Diese Verbindung von Organschaft Österreich-Zypern mit der IP-Box Zypern reduziert die Besteuerung des Unternehmens und der natürlichen Person erheblich.

Beispiel aus der Praxis

Ausgangslage bei der österreichischen Gesellschaft

Unternehmenssteuern in Europa
Eine österreichische GmbH hat einen Gewinn vor Steuern von 500.000 Euro. Nach 25% Körperschaftssteuer verbleibt ihr ein Gewinn von 375.000 EUR, der als Dividenden an den Österreichischen Gesellschafter ausgezahlt wird. Diesen muss der Österreicher mit rund 52% versteuern, es verbleiben 197.000 EUR Dividende beim Gesellschafter.

Der Gesellschafter ist auch Geschäftsführer und erhält ein jährliches Gehalt von 84.000 EUR (ohne Sozialabgaben). Nach Steuern bleiben rund 51.000 EUR.

Von den Gesamteinnahmen aus 500.000 EUR Gewinn und 84.000 EUR Gehalt bleiben lediglich 248.000 EUR für den geschäftsführenden Gesellschafter übrig! 

336.000 EUR hat der Fiskus bekommen.

Anders beim Organschaftsmodell mit IP-Box:

Die Zypern Limited erhält 75.000 EUR aus Lizenzen von den Vertriebspartnern und 125.000 EUR aus Patenten, die es dem österreichischen Unternehmen in Rechnung stellt.  Alleine hierdurch hat das österreichische Unternehmen 200.000 EUR weniger Einnahmen.

Die Rechnung aus Zypern ist auf der österreichischen Seite eine Betriebsausgabe von 125.000 EUR. Dies vermindert den österreichischen Gewinn abermals um 125.000 EUR, es verbleiben nur 275.000 EUR zu versteuernder Gewinn beim Österreichischen Unternehmen, bei 25% KöSt mithin 206.205 EUR Dividende für den Gesellschafter: Schon auf dieser Ebene ein kleiner Gewinn für den Mandanten aus Österreich!

Besser noch durch die IP-Box in der Organschaft auf Zypern. Die Einnahmen aus Lizenzen und Patenten betragen hier nun 200.000 EUR, die aber zu 80% unberücksichtigt bleiben. Zu versteuern sind danach nur 40.000 EUR und dies auch nur mit 12,5% Corporate Tax (Körperschaftssteuer). 

Nachdem aus den 40.000 EUR 12,5% Steuern gezahlt wurden – dies sind 5.000 EUR – verbleiben der Limited auf Zypern 195.000 EUR Gewinn nach Steuern, die als Dividende steuerfrei nach Österreich ausgeschüttet werden können.

(Geringe) Auswirkung des Progressionsvorbehaltes

Auf das bisherige Gehalt von 84.000 ist der Progressionsvorbehalt anzuwenden: zur Ermittlung des Steuersatzes wird die Dividende fiktiv hinzugerechnet. Da der Mandant aber bereits mit Spitzensteuersatz besteuert wird, hat dies so gut wie keine Auswirkung.

Er hat nach Steuern nun folgende Einnahmen:
     84.000 EUR Gehalt
+ 206.205 EUR Dividende aus seinem österreichischem Unternehmen
+ 195.000 EUR Dividende aus dem Organschaftsmodell Zypern-Österreich
= 485.205 EUR   Gesamteinnahmen auf der Ebene der natürlichen Person anstatt bisher 248.000 EUR.

Die Steuerlast wurde um 237.205 EUR reduziert, also um mehr als 70% gesenkt!

Wir gründen Ihre Firma auf Zypern

Sprechen Sie uns an, wie Sie diese Steuervorteile realisieren können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse Ihrer derzeitigen Situation und zeigen Ihnen den Weg, wie Sie rechtssicher die Organschaft Österreich-Zypern etablieren können und wie Sie eine IP-Box für Einnahmen aus Rechten realisieren. 

Wir bauen Ihnen mit kompetenten, deutschsprachigen Partnern die entsprechenden Strukturen auf.

Gerichtsfestes Steuersparmodell

Grundlage dieser Struktur ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Zypern und Österreich. Kurz nach in Kraft treten dieses DBA zweifelten die österreichischen Finanzämter die Rechtmäßigkeit dieses Modelles an, weshalb wir in Graz, Linz und Wien vors Gericht zogen – unsere Mandanten bekamen recht und arbeiten mit dem Organschaftsmodell weiter!

CFC-Rules

Bei Einnahmen aus IP-Box haben wir zudem aktive Einnahmen, die Frage einer (rechtswidrigen) Zwischengesellschaft stellt sich daher nicht.

Qualifizierter Geschäftsbetrieb

Tax Saving Corporation ist zudem in der Lage, an allen Standorten einen qualifizierten Geschäftsbetrieb zu errichten.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter:  www.taxsavingcorp.com/organschaft 

2013/05/03

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail

Cyprus was seen as the last straw by the German tax paying electorate. Our Soviet educated, Cold       War throwback President was warned by the Opposition, the former Central Bank governor, a succession of finance ministers, coalition partners and the markets that the economic crisis was going to hit Cyprus sooner or later and that some of his spending plans had to be postponed or canceled so that we can undertake fiscal consolidation and reform. We were watching Greece destroy itself in front of our own eyes and we did nothing. We continued to fly obliviously like a pigeon colliding into a skyscraper.

Comment: In defence of the German view - Cyprus Mail


By Timothy SpyrouPublished on March 23, 2013

2013/05/02

Firmengründung Schweiz


Aus den verschiedensten Gründen ist es zuweilen interessant, eine Firma im Ausland zu gründen. Dies muss nicht offshore irgendwo in der Welt geschehen, die Schweiz bietet sich aus vielerlei Gründen geradezu an. Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen bedarf es keiner Bewilligung durch den Staat. Der freie Bürger in der Schweiz geniest völlige Gewerbefreiheit und auch Handelsfreiheit. Grundsätzlich gilt diese Freiheit auch für Ausländer. Es ist also kein Problem, ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Sehr einfach ist es, wenn der Ausländer in dem geplanten Unternehmen nicht selbst mitarbeitet. Wenn er allerdings beabsichtigt, selbst dort tätig zu sein, dann ist es notwendig, nicht nur über eine Aufenthaltsgenehmigung, sondern auch über eine Arbeitserlaubnis zu verfügen. Auch ein geltendes internationales Steuerrecht begünstigt eine Firmengründung in der Schweiz.

Für Ärzte und Anwälte und einige wohldefinierte Tätigkeiten in bestimmten Branchen, wie beispielsweise Steuerberater, wird ein Fähigkeitsnachweis vorausgesetzt, der von der Schweiz anerkannt werden muss. Diese Tätigkeiten können nur dann wirklich ausgeübt werden, wenn ein mindestens fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen werden kann.

Für eine Firma in der Schweiz gibt es verschiedene Gesellschaftsformen. Eine erste Überlegung wird also sein, welche Art eines Betriebes gegründet werden soll.

Die Aktiengesellschaft (AG)

In der Schweiz ist die wichtigste Gesellschaftsform die Aktiengesellschaft, internationales Steuerrecht garantiert deren Rechtssicherheit. Hierbei zeigt sich deutlich, dass die Schweizer in ihrem Land das Sagen haben wollen, denn der Verwaltungsrat muss in der Mehrheit aus Schweitzer Bürgern bestehen, die obendrein auch in der Schweiz wohnen müssen. Andererseits kann der ausländische Gründer alle Aktien besitzen. Mindestens 100.000 CHF muss das Gesellschaftskapital sein, mindestens 20 % davon müssen eingezahlt sein. Dieser Betrag darf 50.000 CHF nicht unterschreiten.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im Juli 1992 wurde das Gesellschaftsrecht der Schweiz überarbeitet und erneut in Kraft gesetzt. Danach erlebte die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, in der Schweiz einen Aufschwung und wurde neben der Aktiengesellschaft zur zweiten wichtigen Gesellschaftsform. Das Kapital muss hierbei nur 20.000 CHF betragen, 50 % davon müssen eingezahlt sein. So wie die Haftung beschränkt ist, ist es auch das zulässige Gesellschaftskapital, das bei maximal zwei Millionen CHF liegen darf. Die Anteile müssen ein Vielfaches von 1.000 CHF sein, Zwischenwerte sind nicht zulässig. Name, Staatszugehörigkeit und die Höhe der Anteile müssen zwar im Handelsregister eingetragen sein, es gibt keine Einschränkungen für Ausländer. Im Gegensatz zur AG muss hierbei nur ein einziger Geschäftsführer in der Schweiz wohnen.

Die Kollektivgesellschaft

Kommandit- und Kollektivgesellschaft Schweiz

Bei der Kollektivgesellschaft schließen mindestens zwei natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag. Sie betreiben gemeinsam ein Geschäft. Alle Teilnehmer haften unbegrenzt in Gesamthaft. Die Beschränkung auf natürliche Personen schließt aus, dass in dieser Gesellschaftsform juristische Personen Gesellschafter sind.

Die Kommanditgesellschaft

Ein einzelner Geschäftspartner, der so genannte Komplementär, haftet bei der Kommanditgesellschaft in der Schweiz unbegrenzt. Die übrigen Partner, die Kommanditäre genannt werden, können lediglich in der Höhe zur Haftung herangezogen werden, in der ihre Kapitalbeteiligung liegt. Der Komplementär muss eine natürliche Person sein, während die Kommanditäre weiterhin auch juristische Personen sein dürfen. 

Weitere Gesellschaftsformen werden von Ausländern, die in der Schweiz investieren möchten, kaum gewählt.

Steuerliche Grundlagen

Obwohl die einzelnen Kantone wie Appenzell Innerrhoden, Obwalden oder Zug ihre eigene Steuerverwaltung und zum Teil auch abweichende Steuersätze haben, gibt es doch Gemeinsamkeiten, die allesamt legal und rechtssicher sind.

Es gibt eine Bundessteuer und eine eigene Kantonssteuer. Dabei ist die Steuerlast von Kanton zu Kanton verschieden, so liegt die gesamte Steuerlast im Kanton Zug bei 15,5 %. Für eine Holding Schweiz gibt es wie für bestimmte andere Gesellschaftsformen Steuererleichterungen. Es gilt internationales Steuerrecht, so gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl von Staaten, so auch mit Deutschland. Es wird damit verhindert, dass in beiden Staaten Steuern abzuführen sind oder es wird festgelegt, dass deren Zahlung zumindest begrenzt ist. 

Für die Bewertung des Inventars gibt es grundsätzlich zwei Werte, den Einstandswert und den Marktwert. Der jeweils niedrigere Wert wird zugrunde gelegt. Weiterhin dürfen 33 % des Inventarwertes abgezogen werden, um eine Wertminderungsreserve zu bilden. Eine Debitorenreserve kann in Höhe von 10 % für offene ausländische Forderungen abgezogen werden, für inländische sind es 5 %. Auch die Abschreibungssätze sind klar festgelegt. 

Die Besteuerung von Dividenden wird dann ermäßigt, wenn die Firma, welche die Dividenden erhält, mindestens 20 % des Aktienkapitals der Dividenden zahlenden Firma besitzt oder aber an ihr mit mindestens zwei Millionen CHF beteiligt ist.

Die Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder der Welt. Das äußert sich auch darin, dass der Mehrwertsteuersatz der geringste in ganz Europa ist. Für Gesellschaften liegt er bei 8 % und kann durch den Vorsteuerabzug weiter verringert werden.

Die direkte Bundessteuer liegt bei 8,5 %. Obendrein gibt es kantonale wie auch kommunale Steuern. Deren Höhe ist allerdings niedrig, so liegt die Höhe der Ertragssteuer im Kanton Zug bei lediglich 15 %.

Für einzelne Gesellschaftsformen, beispielsweise eine Holding Schweiz, gelten besonders günstige Steuersätze.

Es gibt viele Gründe, in der Schweiz eine Firma zu gründen. Meistens ist es eine Aktiengesellschaft in der Schweiz oder eine GmbH, aber auch eine Holding Schweiz ist interessant. Die Schweiz ist ein wohlhabendes Land, was sich auch im stetigen Wachstum der Volkswirtschaft und in der niedrigen Arbeitslosenquote widerspiegelt. Somit kann es sich die Schweiz leisten, niedrige Steuersätze festzulegen, was wiederum für ausländische Anleger attraktiv ist.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auch direkt auf unserer Homepage unter der Rubrik Firmengründung Schweiz.

Kontakt:

Tax Saving Corporation
2B Orpheos Street
1070 Nikosia
Republik Zypern

2013/04/02

Nicht auf jedem zypriotischen Konto liegt Schwarzgeld

Wien/Nikosia - Zypern gilt wegen seiner laschen Finanzvorschriften als Zufluchtsort für Steuersünder. Der Bankensektor ist aufgeblasen, über 40.000 Briefkästen sind auf der Insel registriert. Aber es sind nicht nur russische Oligarchen, die ihr Geld dort deponiert haben. Auch österreichische Firmen nutzen die Steuervorteile. Rund 100 Austro-Unternehmen haben einen Sitz in Zypern, die heimischen Direktinvestitionen belaufen sich laut AußenwirtschaftsCenter Athen auf mehr als 3 Mrd. Euro.

Lesen Sie mehr auf standart.at:
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