2008/08/19

Weblinks

Weitere Informationen bietet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf seiner Internetseite an, das für die Durchführung bestimmter Aufgaben des internationalen Steuerrechts zuständig ist. Einige der vom BZSt angebotenen Informationen sind auch in englischer Sprache erhältlich.

FindTheBest United Kingdom
http://companies.findthebest.co.uk/l/2904392/Tax-Saving-Corporation-Limited-in-London-United-Kingdom

Das internationale Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des Steuerrechts und befasst sich mit der Problematik grenzüberschreitender Sachverhalte, soweit diese für die Besteuerung von natürlichen Personen oder Firmen von Bedeutung sind.

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http://www.rankstats.org/worth/taxsavingcorp.com

Google+ Gruppe zu Firmengründungen mit Beiträgen von Alexander Schnzing aus Hamburg
https://plus.googleapis.com/communities/116760418459623762477

Mr Alexander Schinzing was born in 1972 and the first directorship we have on file was in 2011 at Tax Saving Corporation Limited. His most recent directorship is with Tsc Asset Management Ltd where he hold the position of "Consultant". This company has been around since 04 Jul 2012. Alexander has held 2 directorships, all of which are currently active.
https://www.linkedin.com/in/alexanderschinzing

Repräsentanz der Tax Saving Corporation in Deutschland (Germany)
Valvo Park
Essener Straße 4 / Geb. D3
22417 Hamburg
Telefon/Phone: +49 40 5272 1300
Web reputation 100 of 100 (Excellent!) at Webutation.com:
http://www.webutations.info/go/review/taxsavingcorp.com


EU Governments and the European Parliament are negotiating the next EU budget. They have the responsibility to agree on a budget for growth. They will only be credible if the Connecting Europe Facility is properly funded. At a time when the global marketplace is becoming ever more competitive, Europe simply cannot afford to delay investments in its infrastructure. We need to connect to compete.
Signatories to the Connecting Europe Facility Declaration
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kallas/connecting-europe-facility/pdf/list_of_signatories.pdf

Unser Kooperationspartner in Florida:
http://www.tax-saving-professionals.com/the-days-are-gone-for-the-simple-ease-of-management-llc-2/
Alliances in business are essential. Picking and choosing companies one wants to do business with should not be taken lightly, especially where it concerns finances and the financial future of families. As advisers, financial consultants and tax counselors we go to great lengths to ensure that we provide you with the best advice possible.

Zusammenfassendes E-Book über die Firmengründung in Liechtenstein:
http://www.amazon.com/Gesellschaft-Liechtenstein-gr%C3%BCnden-Firmenstrukturen-Steuers%C3%A4tze-ebook/dp/B00ISWC0LO
Zahlreiche DBA, bilaterale Abkommen und Abkommen des EWR-Staates mit der EU bilden die Grundlage für eine rechtssichere und excellente Firmengründung in Liechtenstein.

TSC - The Tax Saving Corporation zeigt Ihnen die Vorteile der Firmengründung in Liechtenstein und was bei deren Management zu beachten ist, wenn man die Steuervorteile z.B. in Vaduz oder Schaan nutzen möchte.

Zum Juraportal mit Rechtslinks und rechtlichen Informationen:
http://www.juraportal24.de/artikel/steuerrecht/steuerrecht.html
http://www.juraportal24.de/rechtsanwalt/rechtsanwalt_hamburg_168965.html

Rechtliche Fragen zum Steuerrecht und Steuerstrafrecht:
http://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/hamburg/alexander-v-schinzing


Architektenrecht, Baurecht (privates), Computerrecht, Wohnungseigentumsrecht
http://www.anwaltsverzeichnis.de/rechtsanwaelte/rechtsanwalt/alexander_schinzing_hamburg

Stadtbranchenbuch:
http://hamburg.stadtbranchenbuch.com/4328369.html
Anzeige: Strafrecht in Hamburg Kanzlei Reiss - Die Spezialisten im Strafrecht Wir sorgen für Ihr Recht www.kanzlei-reiss.de/strafrecht/

Straße / Nr. Fuhlsbüttler Str. 421
PLZ / Ort 22309 Hamburg
Telefon 040 28511795





2008/07/21

Gewerbliche Grundstücksverwaltung



Keine Kürzung der Gewerbesteuer bei gewerblichem Charakter

Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG findet bei solchen Unternehmen keine Anwendung, bei denen die Grundstücksverwaltung über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht und gewerblichen Charakter annimmt. [

BFH vom 29.03.1973 - BStBl. Il S. 686, vom 28.06.1973 - BStBl. ll S. 688 und vom 31.07.1990 - BStBl. ll S. 1075].

Dieser Punkt wird von den Finanzämtern in der Regel weit ausgelegt!

2007/06/20

Kürzungen nach § 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Insbesondere bei gewerblich verwalteten Immobilien stellt sich immer wieder die Frage, wann eine Kürzung der Gewerbesteuer vorgenommen werden kann.

Zur Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG:

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um
1. 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungszeitraums (§ 14) lautet.  
2An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 14. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1493), errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.  
3Satz 2 gilt entsprechend, wenn in Verbindung mit der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes errichtet und veräußert wird und das Gebäude zu mehr als 66 2/3 Prozent Wohnzwecken dient.  
4Betreut ein Unternehmen auch Wohnungsbauten oder veräußert es auch Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen, so ist Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 2, dass der Gewinn aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes gesondert ermittelt wird. 
 
5Die Sätze 2 und 3 gelten nicht,
1. wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen dient,
 
1a. soweit der Gewerbeertrag Vergütungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes enthält, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern, mit Ausnahme der Überlassung von Grundbesitz, bezogen hat. 2Satz 1 ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die vor dem 19. Juni 2008 erstmals vereinbart worden sind, wenn die Vereinbarung nach diesem Zeitpunkt wesentlich geändert wird, oder
 
2. soweit der Gewerbeertrag Gewinne aus der Aufdeckung stiller Reserven aus dem Grundbesitz enthält, der innerhalb von drei Jahren vor der Aufdeckung der stillen Reserven zu einem unter dem Teilwert liegenden Wert in das Betriebsvermögen des aufdeckenden Gewerbebetriebs überführt oder übertragen worden ist, und soweit diese Gewinne auf bis zur Überführung oder Übertragung entstandenen stillen Reserven entfallen.
 
6Eine Kürzung nach den Sätzen 2 und 3 ist ausgeschlossen für den Teil des Gewerbeertrags, der auf Veräußerungs- oder Aufgabegewinne im Sinne des § 7 Satz 2 Nr. 2 und 3 entfällt;

2007/04/01

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2007/01/28

2006/10/28

Wearable Computing & Mobile Augmented Reality

Wearable Computing & Mobile Augmented Reality


Ein interessanter Vortrag von Mirco Gerlin, Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg zu Augumented Reality.

Der Vortrag kann als PDF heruntergeladen werden. 

2006/05/23

Neue Modemarke am Start

Frisches Outfit - Overall von REVEL


In diesem angesagten Jumpsuit aus der Kollektion von REVEL gehen Sie ganz eigene Wege.
Der weiche Stoff und die schicke Spitze an Vorderseite und Hals schmeicheln der Trägerin.

In Kombination mit passenden High Heels und einer eleganten Handtasche sind Ihnen überwältigte Blicke sicher.

Weitere tolle Outfits finden Sie unter revel-fashion.de