2014/08/22

DBA: Neues Abkommen mit Israel

Der israelische Finanzminister Yair Lapid und Wolfgang Schäuble haben in Berlin ein überarbeitetes deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. 

© Bundesministerium der Finanzen
Das zuletzt 1977 revidierte Abkommen wird an den aktuellen Stand des internationalen Steuerrechts und der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland angepasst. Das Abkommen ruht auf dem Muster der OECD zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Mit dem revidierten Abkommen werden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert und die gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen der beiden Staaten gefördert.
  • Der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle (Quellensteuer) sinkt von 25 % auf 10 %, in bestimmten Fällen sogar bis auf 5 %. 
  • Bei Lizenzgebühren wird eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen.
Das neue Abkommen regelt nun ausdrücklich, dass Renten nicht besteuert werden, wenn diese als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) geleistet werden.

Zudem wird mit dem Abkommen der Informationsaustausch in Steuersachen zwischen beiden Staaten verbessert und an internationale Standards angepasst.

Die steuerlichen Privilegien in Israel machen den Staat zu einem interessanten Standort für eine Firmengründung.

2014/07/28

Zeitbombe Steuerflucht

"Wann kippt das System?", fragt der französische Finanzexperte, Journalist und Autor Xavier Harel in seinem Beitrag auf Arte.

Für Sie gesehen:
Arte
22. Juli 2014 20:15
Wiederholung am 18. August um 9:00 Uhr

"Man stelle sich vor, ein jeder könnte selbst entscheiden, ob er Steuern zahlen und trotzdem die von der Allgemeinheit finanzierten, sozialstaatlichen Dienstleistungen (Gesundheit, Bildung, Sicherheit, öffentlicher Nahverkehr usw.) in Anspruch nehmen will. Das ist keine Utopie - es ist heute Realität.

Internationale Konzerne können Milliardengewinne erwirtschaften, ohne einen einzigen Euro Steuern zahlen zu müssen. Wohlhabende Steuerzahler wiederum bringen den Großteil ihrer Reichtümer mit Hilfe des Schweizer Bankgeheimnisses oder durch in Jersey ansässige Firmen vor dem Fiskus in Sicherheit."

So leitet Arte den Beitrag ein, er sich mit der angeblich so leichten Steuerflucht befasst.
Gewiss, großen Unternehmen sind strukturell kaum Grenzen gesetzt, da der Aufwand, den Sie betreiben können immer noch lächerlich klein ist im Verhältnis zu den Milliarden (sic!) den sie mittels Holding-Modellen und Niedrigsteuerländern verschieben und einsparen können.

Was sind schon zwei Buchhaltergehälter auf den BVI, wenn sich mittels eines "Doubel-Irisch with a Dutch Sandwich" die effektive Steuerlast in den Promillebereich verschieben lässt?

Die Worte der Politiker zur Steuerehrlichkeit

Interessant fanden wir den Beitrag der Politiker, die dieses System rügen:

(c) Capitol News Company LLC
Von Barack Obama, in dem er sich über eine Kanzlei auf den Cayman Islands aufregt in der über 12.000 Firmen registriert sind. Nun, es war die Regierung einer seiner Amtsvorgänger und Parteifreundes Clinton, die nur solche Firmen auf den Cayman Islands als steueransässig betrachtet, die eben bei dieser Kanzlei registriert sind. Liegt das daran, das dort soviel "ehemalige" Mitarbeiter des US-Finanzministeriums arbeiten oder daran, dass diese Kanzlei so gute Beziehungen zu jenen Banken in den USA hat, die Obama noch als Präsidentschaftskanidat als to big to fail bezeichnete?

Schauen Sie genau hin, wenn sich die Vorsitende des Unterhaus-Untersuchungsausschusses in London über Amazon aufregt und dem Unternehmen Steuerhinterziehung vorwirft. Sind es nicht gerade die Kanalinseln, wie Alderney, Guernsey und Isle of Man, die berühmt wurden für ihre diskreten Trusts und Briefkastenfirmen? Wem gehören diese Inseln? Der britischen Korne; vielleicht könnte Premieminister Gordon Brown ja mal beim Five o' Clock Tea mit Ihrer Majestät darüber plaudern - ach, sie wäre bestimmt nicht amused! Da braucht man dann die Britisch Virgin Islands erst gar nicht anzusprechen.

Letztendlich sind es Steuerparadiese, die genau von denen geschützt werden, die sie kritisieren. 

Es könnte alles so einfach sein...

Leider verschweigt der Beitrag, warum es dem kleinen Unternehmer nicht so einfach möglich ist, seine Unternehmen im Ausland geringer besteuern zu lassen.

Die von Harel so angepriesene Delaware Corporation lässt sich in der Tat mit wenig Aufwand gründen - wenn man nach Delaware fliegt. Allerdings verschweigt er, dass die Steuerbefreiung sich nur auf die Steuer in Delware selbst bezieht und nicht auf die Bundessteuer der USA (15%). Und die wird schon fällig, wenn man irgendwelche Beziehungen zu den USA hat, ein Bankkonto dort genügt.

Delaware als Nullsteueroase?

Übrigens Delaware: Die Gründung einer Firma in Delware um Steuern zu sparen, kann zu einer bösen Steuerfalle werden!
Delaware Corpoartion gründen
Die USA unterhalten mit den meisten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), demzufolge auch ein Tax Information Exchange Agreement (TIEA). Aus diesem TIEA werden steuerrelevante Daten mehr oder minder automatisch zwischen den Staaten ausgetauscht, also z.B. zwischen dem Inland Revenue Service der USA und dem jeweiligen Finanzamt in Deutschland. Da das DBA einen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert, damit Deutschland den Firmensitz in Delware anerkennt, dieser Geschäftsberieb aber die Bundessteuer auslöst fragt man sich, warum gerade Delaware?
Durch die Bundessteuer der USA und die deutsche Abgeltungssteuer liegt im Endeffekt eine höhere Besteuerung vor, als z.B. auf Malta, Zypern oder Madeira. Wobei letztere aber eben keinen qualifizierten Geschäftsbetrieb erfordern - ein Geschäftsführer und ein angemessenes Büro in Bürogemeinschat genügen. Dank der EU!

Teilweise nicht aktuell

Der Beitrag auf Arte scheint teilweise veraltet. So kann inzwischen nicht mehr von einem Schweizer Bankgeheimnis gesprochen werden. Natürlich, auf dem Papier schon. Aber geklaute Bankdaten-CDs, Auskunftsverfahren mit den USA und weitere Abkommen haben das Bankgeheimnis der Schweiz zu einem Potemkinschen Dorf verkommen lassen. 

Was tun, wenn man Steuern vermeiden will?

Firma im Ausland gründen
Die Europäische Union bietet viele Niedrigsteuerländer an und eine Firmengründung hier ist an geringere Auflagen gebunden, wenn man steuerehrlich sein will.
Schauen Sie sich einfach mal bei http://taxsvingcorp.com um, wenn Sie Hilfe und Anregungen benötigen.
 

2014/06/01

Metaio Interview in Agumented Reality World Expo 2014

Interview with Thomas Alt & Brendan Scully, Metaio GmbH

Floor demonstration from one of the many booths in the AWE 2014 Exhibit Hall - the world's largest augmented reality event - presented by AR Dirt and Mass Ideation.

About Metaio GmbH

Metaio GmbH is a privately held Augmented Reality (AR) limited company that develops software technology and provides augmented reality solutions.
Headquartered in Munich, Germany, with subsidiaries in San Francisco, New York and Dallas, Metaio provides a software development kit (SDK) for programming PC, web, mobile and custom offline augmented reality applications. Additionally, Metaio is the creator of Junaio, a free mobile AR browser available for Android and Apple iOS devices.

Touch Sensitve Objects

The Thermal Touch user interface that Metaio has created can be inputted on any surface. It is an alternative way to input commands to a touchscreen since it relies on an infrared camera, in a similar way touchscreens rely on capacitive sensors, to sense input from the touch of a finger.

Watch the interview of AWE.tv with Metaio GmbH directors at https://youtu.be/v8D4jqtahpw

2014/05/13

Mittelstand: Anstalt, GmbH oder Stiftung in Liechtenstein gründen



Wie der deutsche Mittelstand von einer Gesellschaft in Liechtenstein profitieren kann

Lange Zeit genoss Liechtenstein den Ruf einer Steueroase, in der man anonym Firmen gründen kann und Banken auch bei ungeklärter Herkunft von Geldern höchste Diskretion wahren.
Was hat sich in den letzten Jahren getan und wie kann ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland davon profitieren?

Reform des Steuerrechts

Das Fürstentum Liechtenstein hat im November 2011 eine umfassende Novelle seines Steuersystems vollzogen. Der Steuerreform lag das Ziel zugrunde, das bestehende Steuergesetz so anzupassen, dass Liechtenstein auch in Zukunft über ein international attraktives und somit wettbewerbs- und leistungsfähiges Steuersystem verfügt, ohne der Kritik der Europäischen Union ausgesetzt zu sein.

Grundlagen hierfür wurden mit einer Road-Map 2007 gelegt und von einer politisch-wissenschaftlichen Diskussion transparent in der Öffentlichkeit geführt. Die Steuer CDs von 2008 oder die Affäre Zumwinckel waren somit nicht der Auslöser, auch wenn die Debatte davon begleitet wurde.

Liechtenstein verfügt nunmehr über eine Flat-Tax von 12,5% auf Unternehmensgewinne als auch zahlreiche Steuerprivilegien für Unternehmen (Holding-Privileg, IP-Box), als auch für Privatleute (Privatvermögensstruktur, Familienstiftung).

Was für Vorteile ergeben sich für deutsche Mittelständler aus der Steuerreform?

Der Weg weg von der Steueroase in den Alpen hin zu einem anerkannten Steuersystem Mitten in Europa hat zunächst zu einer neuen Einschätzung Liechtensteins durch die OECD geführt. Das Fürstentum gehört nunmehr zu den Staaten der White List, steht also nicht mehr unter Verdacht, Geldwäsche oder Steuerflüchtlingen Vorschub zu leisten. Eine Reihe von neuen oder novellierten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und den dazugehörigen Steuerauskunftsverfahren (TIEA) erleichtert die internationale Zusammenarbeit in Steuersachen.

Durch mehr Transparenz hat es Liechtenstein geschafft, dass Firmengründungen dort nicht mehr als reine Briefkastengesellschaften angesehen werden. Die Kooperation u.a. mit Deutschland führte auch dazu, dass Finanzbeamte in Deutschland nicht reflexartig Steuerbetrug und Schwarzgeld wittern, wenn der Sitz der Firma mit Vaduz angegeben wird.
Ganz klar bedeutet die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Abfrage von Bankdaten beim begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung ein Ende der Schwarzgeld-Koffer in der Alpenrepublik. Doch ein attraktives Steuersystem und gerade die Öffnung zur EU hin bieten deutschen Unternehmern mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und Vermögen zu schützen. Liechtenstein vereint mehrere Vorteile, die innerhalb Europas sonst nur auf Zypern zu finden sind.

Geringe Besteuerung von Unternehmensgewinnen

http://taxsavingcorp.com/steuern-planen/uebersicht-steuersaetzeGrundsätzlich vorteilhaft ist die Besteuerung von Gewinnen mit lediglich 12,5% Körperschaftssteuer. Diese Pauschalbesteuerung liegt damit am unteren Ende der Steuersätze europäischer Staaten für Unternehmen, wie auch in Irland, Lettland und Zypern.

 

Keine Besteuerung von Kapitalerträgen

Kapitalerträge werden nicht besteuert. Dies bedeutet nicht nur, das Zinsen nicht besteuert werden, auch Kapitalerträge von verbundenen Unternehmen – z.B. Tochterunternehmen in der EU – werden nicht besteuert. Dazu gehören auch Dividenden aus diesen EU-Unternehmen.

Die neue Offenheit Liechtensteins führte Ende 2013 auch dazu, dass nunmehr die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar ist. Damit werden Dividenden eines Tochterunternehmens in der EU an die Muttergesellschaft in Liechtenstein steuerfrei transferiert.
Da nach liechtensteinischem Steuerrecht Verluste aus verbundenen Unternehmen übertragbar sind, können über Holdingstrukturen Verluste und Gewinne von verbundenen Unternehmen– und damit die Besteuerung – gut gesteuert werden.

Auch der deutsche Gesetzgeber hat inzwischen anerkannt, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG im Bezug auf liechtensteinische Firmen nicht anwendbar ist.

IP-Box in Liechtenstein

Liechtenstein besteuert Lizenzeinnahmen und Gewinne aus Patenten mit normaler Körperschaftssteuer von 12,5%. Jedoch werden 80% der Einnahmen pauschal betriebsbedingten Ausgaben gleichgestellt. Dies führt dazu, dass nur 20% der Einnahmen aus Lizenzen, Patenten und anderen anerkannten Urheberrechten dem Steuersubstrat zugerechnet werden. Dieser Kniff – erst Abzug, dann normale Besteuerung – führt dazu, dass zwar im Ergebnis sehr wenig Steuernauf Einnahmen aus Intellectual Property (IP) gezahlt werden, formal aber der reguläre Steuersatz angewandt wird. Bei einem besonderen, niedrigen Steuersatz würden ansonsten die meisten EU-Staaten Rechnungen für Lizenz- oder Patentzahlungen nicht anerkennen.

Im Endeffekt führt dies zu einer effektiven Besteuerung von 2,5% oder noch darunter, wenn weitere betriebsbedingte Aufwendungen anfallen. 

Chancen für den deutschen Mittelstand

Damit eröffnet sich für Gesellschafter oder Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Deutschland eine gute Möglichkeit, die Steuerlast in Deutschland signifikant zu senken: Beispielsweise kann eine deutsche GmbH oder AG eine Holdingstruktur mit einer Liechtensteiner Firma aufbauen deren Zweck es ist, mittels Lizenzzahlungen Gewinne aus der deutschen Gesellschaft abzusaugen. Nunmehr können auch über die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Dividenden aus der deutschen Tochterfirma steuerfrei in die liechtensteinische Muttergesellschaft übertragen werden. Auf diesem Wege kann auch die fiktive Gewinnbesteuerung umgangen werden.

Vermögensschutz durch liechtensteinische Gesellschaft

Der Transfer in eine Gesellschaft in Liechtenstein kann neben steuerrechtlichen Gründen auch dem Schutz des Vermögens dienen. Sei es durch die Vermeidung der fiktiven Gewinnbesteuerung in Deutschland oder der Rückzug in einen stabilen Schweizer Franken. Aber auch die Nachfolgeregelung durch eine Familienstiftung und die Vermeidung der Erbschaftssteuer durch eine Stiftung in Liechtenstein können Familienvermögen oder Assets einer Gesellschaft schonen.

Welche Rechtsform sollte eine liechtensteinische Gesellschaft einnehmen?

Liechtenstein bietet mit der Anstalt, der GmbH und der Stiftung mehrere Formen der Gesellschaft als juristisch eigenständige Person an. 

Die GmbH ist ein eher selten anzutreffendes Instrument. Meist handelt es sich um selbständige Niederlassungen einer Schweizer, Österreichischen oder Deutschen GmbH. 

Die Anstalt verfügt über weitergehende Möglichkeiten und eine ebenfalls beschränkte Haftung. Sie kann als typische Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liechtenstein angesehen werden.

Die Stiftung ist ein gutes Instrument, wenn Vermögen innerhalb der Unternehmensstrukturen verbleiben soll und nur zu bestimmten Zwecken oder in bestimmten Umfang ausgeschüttet werden soll. Die einfache Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist oft ein weiterer Anreiz, im Fürstentum Liechtenstein eine Stiftung als Holding zu gründen. Beim Vermögensschutz oder der steuergünstigen Nachfolgeregelung wird man eher zu einer hinterlegten Stiftung tendieren.

Geht es ausschließlich um das Verwalten von bestehenden Vermögenswerten ohne eigenes aktives Geschäft wie zum Beispiel reine Beteiligungen oder Anlage von Vermögen, kann eine Privatvermögensstruktur (PVS) interessant sein. Diese PVS, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, insbesondere wenn sie ausschließlich Finanzinstrumente nach des Vermögensverwaltungsgesetzes sowie Beteiligungen an juristischen Personen, liquide Gelder und Bankkontoguthaben erwerben, besitzen, verwalten und veräußern, unterliegen lediglich der Mindestertragssteuer von CHF 1.200
Diese PVS gelten nach den DBA zwischen Liechtenstein einerseits und Deutschland oder Österreich andererseits als nicht in Liechtenstein ansässig. Sie eignen sich nur im Verbund mit hinterlegten Stiftungen oder weiteren ausländischen Strukturen.

Welche Strukturen eignen sich für mein Unternehmen?

Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Neben der Reduzierung der Steuerlast durch eine Firma in Liechtenstein oder eine Stiftung in Liechtenstein sind weitere Aspekte interessant, die für den Standort Liechtenstein sprechen.



Einen grundlegenden Überblick können sich Interessenten im eBook „Gesellschaft in Liechtenstein gründen“ (bei Amazon erhältlich) verschaffen oder unter www.taxsavingcorp.com
Gerne beantworten die Berater Ihre Fragen zur Firmengründung Liechtenstein.
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2014/04/12

Kubicki kritisiert "Gesinnungsstrafrecht"

Für Sie gelesen:

Sueddeutsche.de
7. April 2014 06:47

Von Klaus Ott

Steuerausfälle durch Aktiendeals

Banken und ihre Geschäftspartner brachten den Staat mit Aktiendeals um Milliarden. Wolfgang Kubicki hält das harte Vorgehen gegen sie dennoch für falsch. Die Politik sei selbst schuld an dem Malheur, sagt der FDP-Politiker und Anwalt - denn sie habe eine Steuerlücke erst nach zehn Jahren geschlossen.

Zuerst war Wolfgang Kubicki über die Banken empört, die mit dubiosen Aktiendeals den Staat jahrelang um viele Milliarden Euro betrogen haben sollen. Der FDP-Politiker aus Kiel sprach von "ungeheuerlichen" Vorgängen. Beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividendenberechtigung haben Geldinstitute und Fonds offenbar gezielt die Finanzbehörden getäuscht und sich Kapitalertragssteuern, die nur ein Mal an den Fiskus abgeführt wurden, von diesem mehrmals erstatten lassen.

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